Dennis Junk
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fördern wir eigentlich noch die richtigen Fahrzeuge? Diese Thematik habe ich bereits in Anbetracht der gestiegenen Anforderungen im letzten Plenum aufgeworfen und in diesem Zusammenhang auch die Höhe der Förderung angesprochen. Konkret hatte ich das Gelenkmastfahrzeug der Feuerwehr Bad Dürkheim angesprochen, welches gar nicht gefördert wird, und die Beschaffung eines Wechselladers des Eifelkreises Bitburg-Prüm, bei der man von Landesseite nicht bereit war, 60.000 Euro für ein 350.000 Euro teures Fahrzeug zu leisten. Diese beiden Punkte hatte ich angesprochen. Man sieht beispielhaft, es gibt bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Optimierungsbedarf. Die Landesregierung, aber auch die Ampelfraktionen – wir haben das gerade in der Vorrede von Herrn Noss noch einmal gehört – machten zuletzt immer wieder deutlich, dass man zunächst die Ergebnisse der Enquete-Kommission abwarten wolle, bevor man tätig werde. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Sonst bräuchten wir das nicht!) Nun habe ich tatsächlich die positive Hoffnung, dass wir dann im Herbst gemeinsam mit Tempo die erforderlichen Maßnahmen im Brand- und Katastrophenschutz in einem großen Paket angehen; denn, liebe Freunde, der Zwischenbericht und die Ergebnisse des ersten Teils der Enquete schließen den Themenbereich Brand- und Katastrophenschutz ab. Im zweiten Teil werden der Klimawandel und planungstechnische Aspekte im Fokus stehen. Das Schöne ist also, dieser Zwischenbericht wird rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen fertig sein. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Folglich gibt es dann keine Ausreden mehr. Wir können die notwendigen Gelder im Doppelhaushalt 2023/24 veranschlagen. Daran sollten wir uns alle messen lassen. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Ich will keine Panik machen, doch wenn wir ganz ehrlich sind, im Brand- und Katastrophenschutz sind leider seit den schlimmen Ereignissen im vergangenen Jahr von hier aus keine grundlegenden Verbesserungen angestoßen worden. Doch die Geschichte zeigt uns bedauerlicherweise, dass wir uns besser vorbereiten müssen. Umso mehr freuen mich die konkreten Beschlüsse, die ich auf kommunaler Ebene wahrnehme, aber ich sage auch sehr deutlich, wir müssen uns irgendwann der Frage „Was habt ihr nach dem Jahr 2021 verändert oder angepasst?“ stellen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Diese Dinge gehen jedoch weit über den heutigen Antrag hinaus. So viel muss man festhalten. Vorliegend liegt der Fokus auf der Förderpraxis von Feuerwehrfahrzeugen und der Anpassung – aus meiner Sicht ist es eher eine Umstellung – des Verfahrens. Eine prozentuale Förderung statt der aktuellen Festbetragsförderung halten wir für sinnvoll. Eine indexbasierte sehen wir dagegen kritisch; denn dann ist es bei den Kostenrichtwerten so – wie ich im letzten Plenum schon einmal gesagt hatte –, dass, wenn sie nicht richtig und zeitnah angepasst werden, diese indexbasierten Dinge nichts bringen. Wenn man insofern einmal in diese Förderübersicht blickt – ich habe viele Jahre damit zu tun gehabt –, sieht man, in der Förderübersicht 2021 sind 35 unterschiedliche Typen aufgelistet. Für diese gibt es unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungskosten aktuell einen festen Förderbetrag. Ein Blick auf die Entwicklungen dieser Förderübersichten der Jahre 2015, 2018 und 2021 ist besonders interessant; denn seit dem Jahr 2015 wurde bei 15 Fahrzeugen überhaupt keine Anpassung der Förderung mehr vorgenommen. Seit dem Jahr 2018 wurden bei 18 weiteren Fahrzeugen ebenfalls keine Anpassungen vorgenommen. Im Jahr 2021 sind lediglich zwei Fahrzeuge hinzugekommen. Das heißt, trotz der immensen Preissteigerungen der vergangenen vier bzw. sieben Jahre gab es in den letzten Jahren bei 33 von 35 Fahrzeugen keine Anpassung. Die aktuelle Förderung ist daher unzureichend. Man ist weit entfernt von den ursprünglich angedachten 33 % des Basismodells. Es wundert daher auch nicht, dass der Landesfeuerwehrverband oder der GStB ebenfalls die Anpassung der Förderpraxis und deren Erhöhung fordern. Mit einer prozentualen Förderung hätte man im Gegensatz zu der aktuellen Festbetragsbezuschussung eine vernünftige Lösung, (Glocke des Präsidenten) insbesondere dann, wenn man beispielsweise die tatsächlichen Ausschreibungsergebnisse mit 40 % fördern würde. Wir werden dem Antrag zustimmen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)
