Hans Jürgen Noss
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von dem Antragsteller aufgeworfene Problematik ist in der Tat erwähnenswert, gestaltet sich aber nicht so leicht lösbar, wie von den FREIEN WÄHLERN dargestellt. Es lässt sich sicherlich feststellen, dass sich die Herausforderungen für den Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz, in Deutschland und überhaupt in der ganzen Welt in den letzten Jahren erheblich verändert haben. Schadensereignisse mit einer höheren Eintrittswahrscheinlichkeit und einem größeren Schadensausmaß müssen festgestellt werden. Das Land hat in den letzten Jahren hierauf bereits reagiert, was die FREIEN WÄHLER in ihrem Antrag nicht erwähnt haben, und mit dem Fahrzeugkonzept zur Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden sowie dem Programm „Bekämpfung von Starkregenereignissen“ wichtige Schritte nicht nur ergriffen, sondern jeweils auch mit den erforderlichen finanziellen Mitteln unterfüttert. So sieht der aktuelle Haushalt im Rahmen des erstgenannten Programms die zentrale Beschaffung von 8 TLF 3000 an der LFKA vor. Das letztgenannte Programm sieht Mittel in Höhe von rund 5 Millionen Euro vor. Für die weiteren Planungen haben wir insbesondere auch die EnqueteKommission „Zukunftsstrategie zur Katastrophenvorsorge“, die im Wesentlichen damit beschäftigt ist, für aufgetretene Probleme in diesem Bereich Lösungen und Antworten zu finden. Keine leichte Aufgabe – das räumen wir ein –, die man einmal eben so auf die Schnelle lösen kann, aber um so wichtiger ist es, dass wir uns bei der Lösungsfindung nicht zu einem Schnellschuss entschließen, sondern das Ganze insgesamt fundiert abwägen. Wir wollen, dass die Aufarbeitungsergebnisse der Enquete-Kommission für die Optimierung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz, die noch nicht vorliegen und noch nicht abgeschlossen sind, tatsächlich in eventuelle Maßnahmen der Landesregierung einfließen können. Unabhängig hiervon bleibt aber festzustellen, dass die Beschaffung der erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Diese erhalten im Regelfall Zuschüsse des Landes für die Beschaffung der erforderlichen Fahrzeuge. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Fahrzeuge auch den Normen und DIN-Vorschriften, die auf Bundesebene vom Normenausschuss Feuerwehrwesen festgelegt sind, entsprechen. Rheinland-Pfalz selbst kann keine eigenen Normen oder DIN-Vorschriften erlassen. Ich wiederhole nochmals: Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen des Landes an die Kommunen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ist deren Übereinstimmung mit den geltenden Normen oder DIN-Vorschriften. Nicht alles, was die Kommunen als wünschenswert oder notwendig erachten, wird daher mit einem gewissen Automatismus vom Land bezuschusst. Der Brandschutz war schon immer ureigene Pflichtaufgabe der Kommunen. Dessen pflichtgemäße Wahrnehmung sollte aber nicht an der fehlenden Förderung des Landes scheitern. Was den Hinweis auf die in manchen Ländern bereits im Einsatz befindlichen vierachsigen 26-Tonner-Fahrzeuge betrifft, so entsprechen diese nicht den geltenden Normen, was, wie erwähnt, Voraussetzung für eine Förderung seitens des Landes ist. Diese Fahrzeuge besitzen darüber hinaus Fahreigenschaften, die ein Manövrieren in unwegsamem Gelände oft schwierig gestalten, sowie ein erhöhtes Unfallrisiko aufgrund eines sehr hohen Gesamtgewichts und des Schwerpunkts. Die Ausrichtung der Förderung auf genormte Fahrzeuge dient daher vor allem auch dem Schutz der Einsatzkräfte. Die angesprochene Verwaltungsvorschrift des Landes wird selbstverständlich, wie es immer geschehen ist, bei Vorliegen des Erfordernisses angepasst. Ebenso wird bei Bedarf natürlich auch geprüft, ob und in welchem Umfang eventuell eine Änderung der Förderrichtlinie des Landes für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen erforderlich ist. Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist im Ergebnis gut gemeint, verfängt aber nicht und wird daher von uns abgelehnt. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Fernis, FDP)
