Dr. Joachim Streit
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Durch das Flutgeschehen 2021 hat die Thematik eines zeitgemäßen und leistungsfähigen Katastrophenschutzes weit über die betroffenen Fachkreise hinaus ein hohes Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit erfahren. Bestehende und gute Strukturen wurden bestätigt, aber es wurden auch Lücken aufgedeckt. Politische Entscheidungsträger wurden ebenso wie die Gesamtbevölkerung durch die schrecklichen Ereignisse für eine Thematik sensibilisiert, die jenseits von konkreten Katastrophenfällen außerhalb der betroffenen Fachkreise kaum diskutiert wird. Dies gilt es jetzt zu nutzen, wie wir das auch in der Enquete-Kommission machen, um mit geeigneten Maßnahmen die Resilienz der Bevölkerung in Ausnahmesituationen wie dieser dauerhaft zu stärken sowie die personelle und materielle Ausstattung des Katastrophenschutzes auf das fachlich gebotene Maß anzuheben. Herr Präsident, ich darf Dr. Martin Sommer mit Ihrer Zustimmung zitieren. Er ist Landrat des Kreises Steinfurt und Vorsitzender des Ausschusses für Bevölkerungsschutz beim Landkreistag in Nordrhein-Westfalen. Der Landkreistag hat ein Sonderheft dazu herausgegeben. Dr. Sommer schreibt: Ausstattung des Katastrophenschutzes – Die Ausstattung des Katastrophenschutzes sollte auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse und anderer Entwicklungen überprüft werden. Hier geht es insbesondere um die Frage, ob die Ausstattung robust genug ist, Stichwort watfähige geländegängige Einsatzfahrzeuge für den Rettungsdienst und die Feuerwehr. – Wir alle haben noch die Filme und Videos vor Augen aus den Tagen des 14. und 15. Juli, wie Einsatzfahrzeuge, wie Traktoren Auftrieb hatten und auf Campingplätzen in der Gemeinde Kordel nicht mehr durch das Wasser fahren konnten und nur die Bundeswehr mit ihren watfähigen Fahrzeugen weiterkam. Wer ist nun zuständig bei Starkregenereignissen? – Gemäß dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz sind die Landkreise Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe und die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz. Die Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung, und die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben dafür zu sorgen, dass die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen. Dazu gibt es für Starkregenereignisse in Rheinland-Pfalz zwei Säulen: zum einen den Rahmen-, Alarm- und Einsatzplan Hochwasser und zum anderen die überörtliche Unterstützung. Beim Rahmen-, Alarm- und Einsatzplan Hochwasser vom Land wurde den Aufgabenträgern ein Rahmen-, Alarm- und Einsatzplan Hochwasser zur Verfügung gestellt. Dieser Plan wurde überarbeitet und im Mai 2019 durch das Ministerium des Innern und für Sport eingeführt und zeitgleich veröffentlicht. Auch wichtig: Nicht jeder kann alles vorhalten. Deshalb sind im Rahmen einer Arbeitsgruppe das Konzept der vorgeplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs auf Ebene eines Leitstellenbereichs und, ergänzt im Besonderen mit dem Modul Starkregen, die aufzustellenden Planungen festgelegt worden. Durch den Landkreis sind Spezialkräfte, Personal und Fahrzeuge der Gemeinden, ergänzt mit eigenen Fahrzeugen, persönliche Schutzausrüstung und gegebenenfalls Sondergerät vorzusehen. Wenn man sich einmal anschaut, was in diesen Zeiten geschehen ist: Die Fahrzeuge bekamen neue Euro 6-Motoren, die Fahrgestelle wurden schwerer ebenso wie die Beladung, um einfach diesen Einsatzszenarien gerecht zu werden. Herr Präsident, ich zitiere aus der Birkweiler Erklärung mit Ihrer Zustimmung. Das ist die Zusammenarbeit der Mitgliedsverbände des Landesfeuerwehrverbands mit den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren, den Führungskräften aus dem Landkreis Ahrweiler und unter Beteiligung der Basis durch eine Onlineumfrage aus der Zeitschrift „Lehren aus der Flut“, die Birkweiler Erklärung. Dort sind zehn Punkte aufgeführt. Ich zitiere den Punkt 5: Fahrzeuge im Brand- und Katastrophenschutz – Sowohl im Förder- als auch im Planungswesen muss eine Abkehr vom optimalen Minimum erfolgen. Großschadenslagen können nur dann schnell und umfassend bewältigt werden, wenn den Aufgabenträgern ausreichend Einsatzfahrzeuge und Einsatzmittel zur Verfügung stehen. Fahrzeuge im Katastrophenschutz müssen zukünftig erweiterten Anforderungen genügen, zum Beispiel Geländegängigkeit, Watfähigkeit, und dürfen nicht planerisch (Glocke des Präsidenten) für den Grundsatz erforderlich sein. – (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Danke! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Sie haben den Antrag gelesen. Die Forderung für mich ist wichtig, dass wir wegkommen von einer pauschalen Förderung hin zu einer indexierten Förderung (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) von Fahrzeugen, vor allen Dingen Wechselladern, – – (Glocke des Präsidenten)
