Peter Moskopp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir in die Antwort zu unserer CDU-Anfrage schauen, gibt es ein klares und greifbares Ziel, an dem sich unser Minister Alexander Schweitzer messen lassen muss: die Bereitstellung aller geeigneten Leistungen der Verwaltung online. Stellen wir uns ein Rheinland-Pfalz vor, in dem wir erheben, welche Daten vom Open-Government-Data-Portal abgerufen werden und wie wir diese unseren Unternehmen noch besser zur Verfügung stellen können, digitale Unternehmensanmeldungen möglich sind und wir nicht mehr zum Amt gehen, um einen Personalausweis zu beantragen. Die Digitalisierung ist ein Feld, bei dem wir uns alle hier im Hohen Hause einig sind. Wir wollen mehr, und es muss schnell gehen. Das setzt neben einer leistungsfähigen und zuverlässigen digitalen Infrastruktur die umfassende Nutzung digitaler Möglichkeiten durch die Verwaltung auf allen Ebenen, sowohl intern als auch im Außenverhältnis, zu den Bürgerinnen und Bürgern voraus. Mit großem Interesse habe ich den Antrag der Regierungskoalition gelesen und begrüße grundsätzlich die dort festgeschriebenen Forderungen an die Landesregierung und die nun zeitnah rasch durchzuführenden Vorgehensweisen. In den vergangenen Jahren wurde, wie bereits ausgeführt, einiges getan. Der CDU-Fraktion gehen jedoch die bisher eingeführten Verfahren, Anwendungen, Forderungen und Vorgehensweisen nicht schnell genug. (Beifall der CDU) Eine bessere Unterstützung der Kommunen: Die Hilfestellungen im Rahmen der umzusetzenden Forderungen in Kommunen sind nicht ausreichend. Neben vielen kommunalen Positivbeispielen gibt es heute noch Rathäuser und Kreisverwaltungen – hört, hört –, die sich von der Landesregierung alleingelassen fühlen. Viele Kommunen teilen mir mit, dass das Digitale eine riesige Belastung darstellt, weil die Kommune gleichzeitig noch das Analoge abbilden muss und zusätzlich das geeignete Fachpersonal fehlt. Derzeit bringt das OZG keine Entlastung für die Kommunen, da es nur für Onlineanträge sorgt, die wiederum Mehraufwand bedeuten. Eine digitale Verwaltung charakterisiert sich dadurch, dass Prozesse vollautomatisiert im Hintergrund laufen, es vollautomatische Anträge gibt und Erinnerungen und Rückmeldungen an Bürgerinnen und Bürger ergehen, wenn zum Beispiel deren Personalausweis abläuft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sind wir noch lange nicht. Daher betrachten wir die Unterstützung der Kommunen als eine essenzielle Aufgabe dieser Landesregierung. Genau deshalb haben wir in den Haushaltsberatungen mehr Mittel für externe Beratungsleistungen für die Kommunen sowie eine zusätzliche Stelle bei der KommWis beantragt. (Beifall der CDU) Wir fordern Sie daher erneut auf, dies umzusetzen. Das wäre direkte Hilfe für unsere Kommunen. Eine bessere Priorisierung im OZG: Die Umsetzung des OZG zum 31. Dezember 2022 wird bundes- und länderweit nicht erreicht. Deshalb muss das OZG 2.0 besser ausgestaltet werden. Neben den von Ihnen aufgeführten oder genannten Punkte kommen noch folgende Aspekte oder Punkte hinzu. Im OZG wurden nach meinem Kenntnisstand die modernen Digitalisierungstechniken wie Künstliche Intelligenz oder Cloud nicht berücksichtigt. Beim OZG 2.0 muss in die eigentliche Digitalisierung investiert werden. Nur so können Kommunen Zeit sparen, die dann in Leistung investiert werden könnte, die man nicht digitalisieren kann, siehe zum Beispiel im sozialen Bereich. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Leistungen in die Fläche kommen. Bei der Priorisierung müssen der Booster-Effekt greifen und die „Einer für Alle/Viele“-Leistungen, die EfA-Leistungen, flächendeckend implementiert und angeboten werden. Nicht priorisierte Leistungen sind zurückzustellen. Hören wir einfach mit dem Gießkannenprinzip auf und fangen endlich an zu priorisieren. (Beifall der CDU) Die Priorisierung könnte dabei helfen, noch einmal Schwung in die Umsetzung des OZG zu bekommen. Lassen Sie es uns als Chance sehen, und packen wir es gemeinsam an. OZG 2.0 heißt nicht weitermachen wie bisher mit einem angegebenen neuen Verfallsdatum wie auf einer Milch oder einer Butterdose. Das Augenmerk muss auf dem Herausarbeiten von priorisierten Leistungen liegen, die letztendlich eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern erreichen sollen. Eine Übersicht, wo wir bei der Digitalisierung stehen: (Glocke der Präsidentin) Schon früh haben wir die Idee formuliert, für die zehn wichtigsten Projekte im Bereich Digitalisierung in dieser Legislaturperiode quantifizierbare digitale Indikatoren festzulegen und diese abzubilden. Wie wäre es denn, wenn wir das Thema „OZG-Umsetzung“ mit klaren Indikatoren aufbereiten und in einem Digitalisierungs-Dashboard RLP aufzeigen, so wie es bereits erfolgreich in unserem Nachbarland Hessen gelebt wird? (Glocke der Präsidentin) – Ich komme zum Schluss. Mit Errichtung eines GovTech-Campusses an der Uni Speyer können wir die Kompetenzen im Bereich digitale Verwaltung hier im Land weiter ausbauen. Zum Schluss möchte ich die Vorschläge und Forderungen der CDU noch einmal zusammenfassen. (Glocke der Präsidentin – Heiterkeit im Hause –
