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Ralf Schönborn

AfD 07.07.2022 Sitzungen 18/27

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Kulturlandschaften wurden von Menschen über Jahrhunderte zu Lebensräumen gestaltet, welche besonders gute Bedingungen für das Leben der Menschen bieten. Die Lebensbedingungen für viele ursprüngliche Arten dagegen wurden im Interesse der menschlichen Besiedlung eingeschränkt, teils absichtlich, teils aufgrund der Nichtbeachtung der möglichen Folgen. Wölfe wurden bis ins 19. Jahrhundert intensiv bejagt und praktisch fast ausgerottet, unter anderem mit den Zielen, Gefahren für Menschen und Haustiere zu minimieren und Jagdkonkurrenz zu beseitigen. Die Tendenz, weite Teile deutscher Kulturlandschaften zu renaturieren und somit der wirtschaftlichen Nutzung durch den Menschen mehr oder weniger zu entziehen, führte unter anderem zu Projekten der Wiederansiedlung verdrängter Arten. Die Wiederansiedlung des Wolfs kann als Ausdruck für einen ausgewogenen Umgang mit der Natur angesehen werden. Die in den vergangenen Jahren zunehmende Ausbreitung des Wolfs in einzelnen Regionen in Rheinland-Pfalz ist leider Ausdruck einer fehlerhaften und zu Teilen fehlenden Regulierung von Gleichgewichten in Kulturlandschaften. Somit machen Wölfe in Rheinland-Pfalz insbesondere den Weidetierhaltern schwer zu schaffen. Dies führte unter anderem zu der im Antrag hervorgehobenen Resolution der VG Asbach, die maßgeblich zwei Forderungen beinhaltet. Erstens: Es sollen Maßnahmen gefunden werden, um den problematischen Wolfsbestand in der VG zu regulieren, etwa durch eine gezielte Entnahme von Problemwölfen. Zweitens: Geeignete Schutzmaßnahmen und deren effektive Umsetzung. Verlangt wird, dass die Maßnahmen und vor allem die Schutzzäune effektiv und praktikabel auf die Bedürfnisse der Nutztierhaltung angepasst werden. Unsere Fraktion beschäftigt sich schon sehr lange mit diesem Thema. Erst vor wenigen Wochen hatten wir erneut in den Ausschuss eingebracht, dass wir den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen wollen. Schon seit 2018 fordern wir die Überführung des Wolfs vom Naturschutzrecht ins Jagdrecht; denn nur über diesen Weg sind ein weitgehend konfliktfreies Mensch-Wolf-Verhältnis und ein gesunder, dem jeweiligen Habitat angemessener Wolfsbestand zu garantieren, zumal der Wolf durch die Überführung ins Jagdrecht unter die jagdliche Hegeverpflichtung fällt und infolgedessen in seinem Bestand nicht gefährdet werden darf. Die Bedenken also, dass dann wahllos einfach gejagt werden kann, sind unbegründet. Das Konfliktpotenzial zwischen Wolf und Nutztieren kann nicht allein durch Herdenschutzmaßnahmen, zum Beispiel durch Hunde oder Umzäunungen, eingeschränkt werden. Es gibt Weidetierhalter mit mehreren Hundert Hektar Land. Da ist die Vorgehensweise Zaunbau kaum praktikabel und handelbar. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis. Die Aufnahme ins Jagdrecht ist daher eine geeignete Maßnahme. Das fordern die landwirtschaftlichen Verbände und die Weidetierhalter seit Langem, und zwar zu Recht. Meine Damen und Herren, Herr Hartenfels, nicht, dass wir uns falsch verstehen. Der Wolf soll in Rheinland-Pfalz wieder auf Dauer heimisch sein und seinen Platz finden. Die Population wird aber weiter ansteigen, sodass es erforderlich ist, sich auch rechtlich dieser Entwicklung anzupassen. Wir sollten jetzt reagieren, damit wir nicht in eine Situation wie in Niedersachsen kommen, wo die Wolfspopulation aktuell jährlich um 30 % zunimmt, wie Herr Gies das eben erläutert hat. Ein entsprechendes Gesetz ist eben nicht mal schnell über Nacht gemacht. Deshalb sollten wir das umgehend angehen, um bei Problemen künftig schnell und rechtssicher handeln zu können. Zustimmung für diesen Antrag. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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