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Michael Frisch

AfD 07.07.2022 Sitzungen 18/27

Das ist doch billig!) Wir haben seit dem Jahr 2012/2013 eine Steigerung von rund 1,4 Milliarden Euro im kommunalen Finanzausgleich von knapp 2 Milliarden Euro auf 3,4 Milliarden Euro. Wir werden das Geld noch einmal erhöhen, das das Land in den KFA steckt. Ich glaube also, das ist gut. Die Rückläufe der Kommunen – in der Großen Anfrage in Frage 20, ob eine durch die Umstellung auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge bedingte Erhöhung des Anwohneranteils festzustellen ist –, kann man mit 4 % berechnen. Dadurch, dass die Erleichterungen durch die wiederkehrenden Beiträge in der tatsächlich erhobenen Höhe sehr deutlich geringer sind, weil sie auf viele Schultern verteilt werden, ist das, glaube ich, akzeptabel. Auch die Angaben der Gemeinden zur Höhe der jährlichen Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen, die seit dem Jahr 2017 keiner wesentlichen Veränderung unterlagen, lassen keine Rückschlüsse auf eine erheblich höhere Belastung der Bürger zu. Ein generelles Missverhältnis zwischen Ertrag und Aufwand lässt sich aus dem Ergebnis der Großen Anfrage ebenfalls nicht ableiten. Nach Rückmeldung der Kommunen erreichte der Aufwand im Jahr 2021 insgesamt lediglich 6,5 % der Beitragseinnahmen. Das ist das, was uns die Kommunen berichtet haben. Ich denke, dass die Kämmereien das gut berechnet haben. Genauso wenig deuten die Angaben zur Anzahl der ausbaubeitragsberechtigten Verfahren bei den Verwaltungsgerichten auf eine besondere Anfälligkeit der Ausbaubeitragserhebung für Rechtsbehelfe hin. Ich will noch einmal sagen, wir haben rund 2.400 Kommunen, die mit in dem Verfahren sein können. Das ist unauffällig. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sichert den Kommunen – das ist mehrfach gesagt worden – eine autonome Finanzierungsmöglichkeit für ihren Ausbauaufwand und damit die kommunale Selbstverwaltung. Zur Frage, was passieren würde, wenn man es abschaffen würde, sind eben einige Mutmaßungen genannt worden. Rheinland-Pfalz – das ist auch herausgearbeitet worden – ist entgegen anderslautender Aussagen nicht das einzige Bundesland, in dem noch Straßenausbaubeiträge erhoben werden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Verpflichtend das einzige!) Ich will das auch noch einmal sagen. In Hessen, Niedersachsen, Sachsen, im Saarland und in Schleswig-Holstein können sich die Kommunen so entscheiden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Hier müssen sie!) – Ja, das ist richtig. Die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge in Form von wiederkehrenden Beiträgen ist nach meiner Einschätzung daher weiter zielführend. Im Übrigen sehen das, glaube ich nach all den Gesprächen, die wir hatten, auch die kommunalen Spitzenverbände so. (Abg. Michael Frisch, AfD: Die profitieren doch davon! Das ist doch logisch!) Nach meiner Erinnerung saßen mir dort nicht nur Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gegenüber. Dort waren auch Christdemokratinnen und Christdemokraten. Hören Sie auf Ihre Kommunalverantwortlichen. Die wissen, über was sie reden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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