Hans Jürgen Noss
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soweit ich Herrn Bollinger jetzt verstanden habe, ist eines festzustellen: Das große Problem sind nicht die Beiträge, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Bitte mal näher ans Mikrofon, Herr Kollege!) sondern ist vielmehr die jetzige wirtschaftliche Situation, die allerdings im Prinzip mit dem, was wir heute beraten, nichts zu tun hat. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach so, dann ist es egal!) Wie die AfD die Antworten auf ihre Große Anfrage zu Straßenbauinvestitionen und Straßenausbaubeiträgen auslegen möchte, konnten wir bereits vor einigen Wochen dem Pfalz-Express entnehmen, aber auch ohne dieses Interview mit dem Abgeordneten Dr. Bollinger kann man ihre Kritikpunkte recht schnell zusammenfassen und auch ebenso schnell als einseitig und unvollständig entkräften. So wird stets der im Durchschnitt um 9 % gestiegene Anliegeranteil bei wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen im Vergleich zu Einmalbeiträgen aufgeführt. Gänzlich unter den Tisch fallen gelassen wird dagegen von Ihnen, dass das System der wiederkehrenden Beiträge für die Einzelnen eine deutliche Entlastung gegenüber den Einmalbeiträgen bedeutet; denn ein Hauptkritikpunkt an den größeren Einmalbeiträgen war stets, dass diese viele Menschen finanziell total überfordert hätten. (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Weiter wird von Ihnen regelmäßig angeführt – wenn ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem obigen Artikel zitieren darf –: „Inzwischen ist RheinlandDas haben Sie vorhin auch gesagt. Allerdings ist auch das eine Verkürzung der Tatsachen, die so nicht stehen bleiben kann, liebe sogenannte AfD. Nur weil ein Land die Entscheidung über eine Beitragserhöhung auf seine Kommunen schiebt, sind Beiträge dort nicht abgeschafft. Hessen zum Beispiel überlässt die Entscheidung mit einer Kann-Regelung den Kommunen. Diese können dann entsprechend sagen, okay wir bezahlen so viel oder so viel, aber die Kommune muss es zahlen. Dabei geht es aber nicht nur um das Ob, sondern auch um das Wie. Horrende Einmalbeiträge sind damit weiter möglich, und die Bürgerinnen und Bürger sehen sich der latenten Gefahr der finanziellen Überlastung ausgesetzt. Ebenso überlassen es die Länder Niedersachsen, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein den Kommunen, wie sie die Kostentragung regeln. Die Bürger zahlen sie so oder so. Bayern erstattet den Kommunen die anfallenden Kosten. Leider ist dieser Betrag aber häufig so gering, dass die Kommunen auf einem großen Teil der Ausbaukosten sitzen bleiben. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Aha!) Eine solche Art der Augenwischerei wollen wir für unsere Kommunen und unsere Bürger nicht haben. Ziel der Umstellung auf das System der wiederkehrenden Ausbaubeiträge war es unter anderem, auch die Investitionstätigkeit im kommunalen Straßenbau zu erhalten. Es ist schön, dass die Große Anfrage deutlich zeigt, dass die Investitionssumme in den letzten Jahren einen erheblichen Anstieg aufweist. Sie bezeichnen das dahin gehend, dass das zu Mehrkosten geführt hätte. Im Jahr 2016 gab es beispielsweise 949 Gemeinden mit einmaligen Straßenausbaubeiträgen und 636 Gemeinden mit wiederkehrenden Beiträgen. Im Jahr 2018 war das Verhältnis 904 zu 676. Im Jahr 2020 lag es bei 847 zu 732 und im Jahr 2021 bei 790 zu 787. Das zeigt deutlich, dass die Kommunen wissen, was es bedeutet, mit diesem System zu fahren. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist doch von Ihnen erzwungen worden! –
