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Ralf Schönborn

AfD 07.07.2022 Sitzungen 18/27

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mal ist es ein technisches Problem, mal ein medizinischer Notfall oder ein Vogelschlag. Immer wieder kommt es vor, dass Flugzeuge Kerosin ablassen, und das tonnenweise. Letztes Jahr fanden acht dokumentierte Treibstoffablässe über Rheinland-Pfalz statt, und auch dieses Jahr sind die Rheinland-Pfälzer besonders stark von Treibstoffablässen betroffen. Im März dieses Jahres waren es 80 t Kerosin, die über dem südlichen RheinlandPfalz und dem Saarland abgelassen wurden. In der zweiten Maihälfte gingen 30 t Kerosin über dem westlichen Teil des Landes sowie Südhessen nieder. Anfang Juni waren es dann erneut 22 t Kerosin über der Pfalz, und erst letzten Donnerstag hat eine Passagiermaschine 15 t Kerosin über der Westpfalz, dem östlichen Saarland und dem Hunsrück abgelassen. Seit Langem also trägt Rheinland-Pfalz die Hauptlast der Kerosinablässe in Deutschland. Treibstoffablässe in Rheinland-Pfalz waren nicht nur in der letzten Plenarsitzung Thema, sondern auch vieler vergangener Ausschusssitzungen, und heute debattieren wir erneut darüber. Aufgrund der vielen Behandlungen in diesem Haus sollte man sich noch einmal die Ergebnisse der Beratungen und Initiativen betrachten. So gab es in dieser Wahlperiode bereits einen Berichtsantrag und eine Kleine Anfrage der AfD zu den Kerosinablässen. Die Anfrage beschäftigt sich mit dem Nachweis von Kerosinrückständen im Grundwasser. Meine Damen und Herren, insbesondere der Kleinen Anfrage ist eine rechtliche Komplikation des Sachverhalts zu entnehmen. So teilt die Landesregierung mit, dass die Zuständigkeit für die Erfassung von Treibstoffablässen auf Bundesebene beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für den Zivilflugverkehr und dem Luftfahrtamt der Bundeswehr für den militärischen Flugverkehr liegt. Im rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium ist die Zuständigkeit für Fragen des zivilen Luftverkehrs und im rheinland-pfälzischen Innenministerium für Fragen des militärischen Flugverkehrs angesiedelt. Die Einrichtung entsprechender neuer Messstellen zur Verdichtung des Netzes am Boden, wie sie im Antrag gefordert wird, liegt nach dem Bundesnaturschutzgesetz jedoch in der Zuständigkeit der Bundesländer. Hier ist aus unserer Sicht zunächst eine Anpassung der rechtlichen Bestimmungen sinnvoll, die jedoch in der Zuständigkeit des Bundes und nicht des Landes liegt. Die AfD-Bundestagsfraktion beschäftigt sich bereits mit diesem Thema. Wir sehen es aber weiterhin als sinnvoll an, dass für die Erfassung von Treibstoffablässen zu den stationären auch neue mobile Messstationen zum Einsatz kommen sollten. Meine Damen und Herren, wenn wir aber über Messstationen sprechen, darf man nicht unerwähnt lassen, dass das Vermeiden von Treibstoffablässen durchaus möglich ist. Fachzeitschriften schreiben, dass das Landen mit Übergewicht als grundsätzlich sicher gilt. Es gibt jedenfalls keine Berichte über Zwischenfälle durch ein Übergewicht beim Landen. Das Flugzeug wird hierdurch allerdings stärker strapaziert. Nach einer Landung mit Übergewicht ist daher eine Sonderinspektion des Flugzeugs vorgesehen. Im Gegensatz zur öffentlichen Darstellung ist das Landen mit Übergewicht also fast immer eine mögliche Alternative zum Kerosinablass. Zusammengefasst wird also aus wirtschaftlichen Gründen Treibstoff abgelassen, um die Lebensdauer der Flugzeuge zu verlängern und um für die Fluggesellschaften die Kosten für die Sonderinspektionen einzusparen. Werte Kollegen, das sollten wir nicht einfach weiter so hinnehmen. Es gilt erstens, künftig die Ursachen für die Treibstoffablässe genauestens zu ergründen, von mir aus auch von amtlicher Seite wie vorgeschlagen, und zweitens, darauf zu achten und darauf zu bestehen, dass auch vollgetankt gelandet werden sollte, wenn dies möglich ist. Meine Damen und Herren von den FREIEN WÄHLERN, wie fast schon gewohnt betreffen einige Punkte Ihres Antrages wieder einmal ausschließlich die Bundesebene. Einmal mehr beschäftigt sich die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER mit Bundes- anstatt mit Landespolitik. Ich bin mir aber sicher, dass Sie auch das noch lernen werden. Zum Abschluss möchte ich noch einmal an die selbst gesteckten Ziele der Landesregierung erinnern. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die minimale Flughöhe für den Kerosinablass soll von 6.000 Fuß auf 10.000 Fuß angehoben werden, gerne mehr. Außerdem sollten nicht immer wieder die gleichen Zonen vom Kerosinablass betroffen sein; darum bitte an dieser Stelle auch die alternierenden Lufträume ausweisen und auch auf die Umsetzung achten. Die Bürger erwarten zu Recht, dass diesen Forderungen auch Taten folgen. Zum Schluss noch eine Frage an die Landesregierung. Wie sieht es mit einer künftigen Begrenzung von Benzol und anderen giftigen Stoffen im Flugbenzin und auch bei den militärischen Treibstoffen aus? Ist seitens der Landesregierung dazu etwas in Planung oder sind Maßnahmen angedacht? (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Das betrifft den Bund!) Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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