Dr. Oliver Kusch
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Jeder kennt wahrscheinlich das afrikanische Sprichwort „Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf“. Es wurden schon viele Abhandlungen darüber geschrieben, ob das zutrifft, und wenn ja, ob das auf alle gesellschaftlichen Schichten und alle Gesellschaften auf der ganzen Welt zutrifft. Auch führen einige Autoren an, dass es den Kindern in Europa im Mittelalter, als die Strukturen fast ausschließlich dörflich waren, nicht automatisch in Dörfern besser ging. Im Gegenteil lernten sie häufig weniger oft Lesen und Schreiben und mussten schon im Kleinkindesalter Dienste in der Landwirtschaft und im Handwerk verrichten. Es ist mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, dass eine gute Familienerziehung zu zwei Drittel – hier liegt die Betonung auf „gut“ und nicht „irgendwie“ – und die Erziehung in Kindertagesstätten und Schule zu einem Drittel für eine erfolgreiche Erziehung und Bildung der Kinder verantwortlich sind. Für mich ist aber dennoch ein aufmerksames, dem Kind wohlgesonnenes Umfeld wichtig, um auch im sozialen Miteinander die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und gegebenenfalls ungünstige oder sogar schädigende Einflüsse auf das Kind rechtzeitig zu bemerken und mitzuteilen, damit diesen nachgegangen werden kann. In Deutschland übernehmen die Jugendämter diese staatliche Wächterfunktion. Im Jahr 2008 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ein Landesgesetz zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit, das Landeskinderschutzgesetz, verabschiedet und damit bundesweit Maßstäbe gesetzt. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit ist es aber nicht genug. Das Land hat auch schon früh erkannt, dass Verantwortung und Zivilcourage nicht staatlich ausgeführt und verordnet werden können. Sie müssen aus der Gesellschaft kommen. Der umfassende Kinderschutz muss die Bereiche „Prävention“, „Beratung“ und „frühe Hilfen“ am besten bereits vor der Geburt des Kindes mit ambulant aufsuchenden Angeboten beinhalten. Daher ist es für die SPD-Fraktion sehr wichtig, dass lokale Netzwerke für frühe Hilfen aufgebaut wurden und niedrigschwellige Hilfen dort gefördert werden, wo die Menschen die Kinder erziehen – in welcher familiären Konstellation auch immer –, und dort die Hilfen erhalten, die sie benötigen. Ich selbst bin Gründer und seit 15 Jahren Vorsitzender des Vereins Startpaten Kreis Kusel e. V. Wir haben ein niedrigschwelliges Projekt für Familien mit Kindern. Unsere Koordinatorinnen und Koordinatoren betreuen Familien. Im Erstkontakt unterstützen drei Eltern in Krabbelcafés aktuell zwölf Patinnen und Paten, die in Familien gehen und sich dort um die Kinder kümmern. Seit letzter Woche haben wir noch einen Kinderladen für Babys, Kinder und Jugendliche. Des Weiteren gibt es ein Projekt zur tiergestützten Betreuung von Kindern mit psychisch erkrankten oder suchterkrankten Eltern. Wir haben mittlerweile ein wichtiges Netzwerk und sind eines von 41 erwähnten Projekten der frühen Hilfe in unserem Bundesland. Im Jahr 2007 wurden wir mit dem Diakoniepreis mit dem Text „Um ein Kind zu erziehen“ – Sie erinnern sich an den Anfang der Rede – ausgezeichnet. Warum erzähle ich Ihnen das alles? Ein wichtiger Aspekt für die ehrenamtlich Tätigen in diesem Verein ist, dass sie darüber aufgeklärt sind, wie mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung umzugehen ist. Ich muss Michael Wäschenbach recht geben: Hier haben wir ein Problem; denn jeder von den ehrenamtlich Tätigen kennt den Inhalt des § 8a SGB VIII und weiß, dass bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung das Jugendamt zu verständigen ist. Doch hier kommt es zur Diskrepanz. Was alle Menschen dürfen, nein was sie alle sollen und wozu die ganze Gesellschaft aufgefordert ist, nämlich zum Wohl des Kindes dessen Gefährdung anzuzeigen und weitere Schritte zu überprüfen und dem Jugendamt mitzuteilen, gestaltet sich für Ärzte wie beschrieben schwierig; denn es ist Ärzten grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Einverständnis der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten über Befunde und einen bestehenden Verdacht auf Kindesmisshandlung mit Ämtern oder sogar unter Kollegen auszutauschen. Dies stellt ein Dilemma dar, da, wie schon beschrieben, Missbrauch häufig in der Familie stattfindet und somit potenzielle Täter der Weitergabe von Befunden zustimmen müssen. Durch sogenanntes Ärztehopping wurde diese Situation in der Vergangenheit leider zuungunsten der betroffenen Kinder sehr häufig ausgenutzt. Die häufig postulierte potenzielle Gefahr des Vertrauensverlustes der Betroffenen und eine Verweigerung der Zusammenarbeit steht der Gefährdung des Kindes durch fortlaufende Misshandlung körperlicher und seelischer Natur gegenüber. Die diesbezüglich vom Bundesgesetzgeber eingeräumte Möglichkeit, Kinderschutz landesrechtlich durch eine Änderung des Heilberufsgesetzes zu stärken und diese Unsicherheit zu beseitigen, ist zu begrüßen. Daher unterstützt die SPD-Fraktion eine Prüfung der Änderung des Heilberufsgesetzes zur Klarstellung, dass Ärztinnen und Ärzte sich bei hinreichendem Verdacht auf Kindesmisshandlung untereinander austauschen dürfen, ohne eine strafrechtliche Relevanz ihres Handelns befürchten zu müssen. Da aber unter anderem das Vorgehen nach einem Austausch unter den Ärzten nach unserem Dafürhalten der weiteren Klärung bedarf und die Novellierung des Heilberufsgesetzes in Rheinland-Pfalz aktuell sowieso in Bearbeitung ist und ansteht und wir dieses Thema für einen Schnellschuss als zu wichtig erachten, beantragen wir die Ausschussüberweisung. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
