Michael Wäschenbach
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute erneut über den Missbrauch von Kindern und eine bessere Erkennung und Verfolgung der widerwärtigsten und verabscheuungswürdigsten Straftaten überhaupt. Kinder sind hilf- und wehrlos. Gerade sie bedürfen unseres besonderen Schutzes. Kinderschutz und Kindeswohl müssen in unserem Land Priorität haben. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich daher seit Langem intensiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Kampf gegen die Misshandlung und den sexuellen Missbrauch von Kindern ein. Die Folgen dieser Gewalt gegen Kinder sind gravierend. Es geht um körperliche Verletzungen, aber auch um oft nicht mehr heilbare seelische Schäden, die die Opfer ein Leben lang begleiten und beeinträchtigen. Wussten Sie, dass Ärzte nicht mit Kollegen über minderjährige Patienten sprechen dürfen, auch wenn sie hinter Verletzungen Kindesmissbrauch vermuten? Die Eltern müssen die Ärztin bzw. den Arzt vorher von der Schweigepflicht befreien, obwohl sie vielleicht selbst die Täter sind und ihrem Kind die Verletzung zugefügt haben. Bei Missbrauchsfällen im familiären Umfeld sind ausgerechnet die Eltern am häufigsten die Täter. Mehr als jeder zweite Täter ist ein Erziehungsberechtigter, sprich leiblicher Vater oder leibliche Mutter oder Stief- oder Pflegevater bzw. -mutter. Hinzu kommt, drei von vier Kindern, die durch ihre Erziehungsberechtigten misshandelt werden, sind laut UNO zwischen zwei und vier Jahren alt, besuchen also keine Schule und oft auch keine Kita, in denen ihr Leid auffallen könnte. Wir wollen den Weg freimachen, damit Ärztinnen und Ärzte sich untereinander austauschen und beraten und somit Missbrauch bei den Kindern aufdecken können, deren Sorgeberechtigten häufig den Arzt wechseln, um Taten zu verschleiern. Gerade auch Ärztinnen und Ärzte sind im Kampf für den Kinderschutz unverzichtbar; denn sie sind es, denen Minderjährige ambulant oder stationär zur Behandlung vorgestellt werden. Sie sehen und erkennen Verletzungen, die aus Misshandlungen resultieren können. Wichtig ist dabei, dass sie sich zur Erkennung und Vorbeugung von Kindesmissbrauch frühzeitig mit mitbehandelnden Kolleginnen und Kollegen über einen eventuellen Verdacht austauschen können; denn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient basiert auf der ärztlichen Schweigepflicht, sodass Patientendaten nur unter bestimmten Voraussetzungen offenbart werden müssen. Dies ist bei Verdacht auf Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung bisher nicht der Fall. Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere dann, wenn Erziehungsberechtigte ihre Misshandlungen durch häufige Arztwechsel, sogenanntes Doctor Hopping, zu vertuschen versuchen, ist dies von Bedeutung. Allerdings ist es, wie erwähnt, Ärztinnen und Ärzten, die einen entsprechenden Verdacht haben, grundsätzlich nicht erlaubt, sich interkollegial über Befunde auszutauschen. Wie jedem einleuchtet, ist das Einholen des Einverständnisses der Erziehungsberechtigten höchst kontraproduktiv. Es ist also offenkundig, dass hier Regelungsbedarf besteht. Ärztinnen und Ärzte müssen sich bei hinreichendem Verdacht auf Kindesmisshandlung untereinander austauschen dürfen, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen. Doch warum ist der Austausch nötig, und warum brauchen wir dringend diese neue Rechtsgrundlage? Versetzen wir uns in die Lage derer, die das betrifft, zum Beispiel den Alltag einer Kinderärztin in der örtlichen Praxis. Bei ihr wird ein Kind mit blauen Flecken vorstellig, das sich seit Kurzem wieder einnässt und einkotet. Solche Fälle sind im Alltag häufig, wie von den Experten in der großen Anhörung in Nordrhein-Westfalen berichtet wurde; denn das sind die schwierigen und enorm aufwendigen Fälle. Man kann nichts beweisen, hat aber ein komisches Bauchgefühl. Wir wissen, dass diese kleinen Verhaltensauffälligkeiten auf eine Gewalterfahrung des Kindes hinweisen können und benötigen zur genauen Beurteilung die eventuellen Befunde der zuvor behandelnden Ärzte. Sind dort ebenfalls Verletzungen oder Auffälligkeiten beim Kind präsent gewesen? Es gehört bei den Misshandlungen und beim Missbrauch von Kindern zur Strategie von Tätern, durch gezieltes häufiges Wechseln des behandelnden Arztes, das genannte Doctor Hopping, Symptome von Misshandlung bei den Opfern zu verschleiern. Verehrte Zuhörer, der Bundesgesetzgeber hat mit der Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz den Ländern die Befugnis gegeben, gesetzgeberisch tätig zu werden. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes nutzen wir diese Möglichkeit der Öffnungsklausel. Orientiert am Beispiel NordrheinWestfalens regelt es den interkollegialen Ärzteaustausch zur Verbesserung des Kinderschutzes und schafft Rechtsklarheit. Nordrhein-Westfalen hat es also schon geschafft, das Saarland wird es diesen Monat noch starten und Bayern ist in der Kabinettsvorbereitung. Auf der Homepage des WEISSEN RINGS finden Sie diesbezüglich einen erschreckenden Artikel mit der Überschrift „Der Arzt, der nicht mehr schweigen will“. Kinderarzt Dr. Ralf Kownatzki schreibt dort: „Wenn ich die Vorbefunde nicht habe, kann ich nicht richtig arbeiten.“ Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte hat die beabsichtigte Änderung positiv bewertet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier im Hause sollten wir die Verbesserung des Kinderschutzes ganz oben auf die Agenda stellen. Der Schutz unserer Kleinsten und Schutzbedürftigen muss für Staat und Gesellschaft an oberster Stelle stehen. Insbesondere dort, wo die zur Sorge Berechtigten und Verpflichteten ihrem Schutzauftrag nicht gerecht werden oder ihn sogar missbrauchen, muss nachgebessert werden. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Ich habe es schon letzten Monat an dieser Stelle gesagt und eine Entschlossenheit und große Gemeinsamkeit in diesem Hause festgestellt. Unser gemeinsames Mitgefühl und unser Augenmerk müssen an erster Stelle den Kindern gehören. Ihre Seelen, Körper und Wesen sind unsere Zukunft. Wenn wir unsere Zukunft sichern wollen, müssen wir die Kinder sichern und in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
