Heiner Illing
Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis beginne ich mit einem Zitat des Thüringer Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg: „Das Vertrauen in Verfahren und Entscheidungen sowie in die (oft namenlos) Handelnden schwindet. Das alles macht den Dialog nicht einfacher, aber umso dringlicher.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir aus den vorhergehenden Ausführungen erfahren durften, hat uns auch das zweite Pandemiejahr wieder zahlreiche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern gebracht. Jeder Fall ist für die Betroffenen wichtig und von persönlicher Relevanz, und oft stecken dramatische Ereignisse, unschöne Erfahrungen mit Behörden und Institutionen oder individuelle Schicksale dahinter. Mit dem Bericht liegen uns 132 Seiten voller Informationen für unsere Arbeit als Abgeordnete vor. Hier kann man hautnah nachlesen, wo unseren Bürgerinnen und Bürgern der Schuh drückt. Es ist mehr als bewundernswert, mit welchem Nachdruck und welchem Enthusiasmus sich unsere Bürgerbeauftragte und ihr Team Tag für Tag für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Christian Baldauf, CDU) Zur Pandemie gesellte sich im Juli letzten Jahres die Flutkatastrophe mit apokalyptischen Ausmaßen: unermessliches menschliches Leid, Tote, zerstörte Dörfer und Infrastruktur. Dieser Themenkomplex wird uns im Landtag, aber auch ganz sicher im Petitionsausschuss in den nächsten Jahren begleiten. Im Petitionsausschuss haben wir uns immer wieder mit den verschiedenen Corona-Bekämpfungsverordnungen befasst. Oftmals zum gleichen Thema komplett konträr forderten die einen Eltern die Abschaffung jeglicher Schutzmaßnahmen, die anderen Eltern empfanden einen Präsenzunterricht als totale Zumutung. Den Bogen könnte man über die Impfungen bis zu den Testungen weiter spannen. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ja, genau!) Was dem einen zu wenig war, war dem anderen zu viel. Oftmals haben sich die Eingaben aber bereits durch die neuesten Verordnungen erledigt. Da wir nicht öffentlich tagen, lassen Sie mich an einigen Beispielen die Arbeit des Petitionsausschusses darstellen. Häufig werden die Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss zu Nachbarschaftsstreitigkeiten angerufen. So war in einem Fall die Petentin der Auffassung, dass sie durch ihren Nachbarn massiv bedroht werde und Polizei und Staatsanwaltschaft einschreiten müssten. Zugleich ergaben aber auch die Anzeigen des Beschuldigten mit ähnlichem Wortlaut gegenüber der Petentin ganze Aktenberge. Ich denke, dies sind verständlicherweise Eingaben, bei denen wir an die Grenzen stoßen. Manchmal bleibt man nach Studium der Unterlagen aber auch etwas irritiert zurück. So beklagte ein Petent, dass sich ein Erbschaftsverfahren bereits seit mehr als einem ganzen Jahr hinzog. Aus den Unterlagen ging hervor, dass zunächst eine komplizierte Erbfolge nach einem bereits im Jahr 1951 verstorbenen Erblasser geklärt werden musste. Bei jedem Gerichtskontakt zwischen Notariat und Grundbuchamt mussten neue Unterlagen in Form von Erbscheinen vorgelegt werden. Zur Komplexität kam noch hinzu, dass nach dem ersten Erbfall das Grundbuch vor 70 Jahren nicht berichtigt worden war. In solchen Fällen kommt oftmals allein durch die Nachfrage der Bürgerbeauftragten Bewegung in die Sache. Um eine berührende Angelegenheit ging es im Fall einer Urnenumbettung. Als Ortsbürgermeister sind mir die großen und kleinen Dramen bekannt, die immer wieder im Umfeld von Bestattungen und dem Widerspruch zwischen Friedhofssatzung und den persönlichen Wunschvorstellungen in dieser emotional außergewöhnlichen Situation entstehen. Hier hatte die Petentin zusammen mit dem Bürgermeister einen Platz für die Urnenbeisetzung ihres verstorbenen Ehemanns auf dem Friedhof gefunden und ausgewählt. Durch einen Fehler der Mitarbeiter erfolgte dann die Beisetzung an anderer Stelle. Den verständlichen Wunsch zur Umbettung der Urne lehnte die zuständige Verbandsgemeinde mit Verweis auf Liegezeiten ab. Auch hier konnte es zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, indem die Verwaltung über ihren Schatten sprang und die Umbettung genehmigte. Letztes Jahr hatte ich an dieser Stelle von liebestollen, laut balzenden Pfauen berichtet und wollte Sie informieren, wie es weitergeht. Nun, die Behörden wurden auf Druck der SGD aktiv, und die Nutzung der Stallungen wurde untersagt, jedoch hat die Beklagte dagegen Widerspruch eingelegt. Es bleibt somit spannend. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Meine sehr geehrten Damen und Herren, sieben von 16 Landtagen haben Beauftragte für das Petitionswesen. Ich hoffe für die Bürgerinnen und Bürger der anderen neun Länder, dass ihre Parlamente diese schnellstmöglich ebenfalls einführen. Ich darf mich an dieser Stelle für die hervorragende Arbeit, die Frau Barbara Schleicher-Rothmund, Herr Hermann Linn und ihr Team leisten, ganz herzlich bedanken. Hierfür auch im Namen unserer gesamten Fraktion ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich möchte mich aber auch bei unserem ausscheidenden Ausschussvorsitzenden Jörg Denninghoff und dem gesamten Petitionsausschuss für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Zusammen ist man stark, und zusammen können wir für alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer jeden Tag ein wenig mehr erreichen. Ich danke Ihnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
