landtag-rlp.de ↗

Helge Schwab

FREIE WÄHLER 08.06.2022 Sitzungen 18/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete! Das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Aufgrund meiner Verwurzelung in den Kommunen ist es mir wichtig, dass sich die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion den vorstehenden Aufgaben immer mit Blick aus und für die Kommunen annähert. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Nach unseren Informationen wurden die kommunalen Spitzenverbände bereits im Vorfeld zu diesem Gesetzentwurf mitgenommen. So haben laut unseren Informationen Ministerpräsidentin Dreyer, Ministerin Ahnen und Ministerin Binz den Verteilmechanismus bzw. das Gesetzesvorhaben auf der Ebene der kommunalen Spitzenverbände thematisiert und gemeinsam tragbare Lösungen gesucht. Seitens des GStB wurde es grundsätzlich positiv bewertet, dass die Mittel des Bundes nicht nach den einzelnen Sparten, also KdU-Pauschale, Überbrückungsgelder und übrige Kosten zum Beispiel für Kinderbetreuung, Beschulung, Gesundheits- und Pflegekosten verteilt werden, sondern pauschal in einem Topf zusammengefasst wurden. Danach sieht die Landesregierung mit diesem Gesetz sodann eine Aufteilung von zwei Dritteln und einem Drittel vor. Dass das Land einen Eigenanteil einbehält, ist aus Sicht der Kommunen grundsätzlich nachvollziehbar. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass die zwei Drittel nicht alle kommunalen Kosten werden abdecken können. Hier wird es auch auf die konkrete Ausgestaltung in den Kreisen ankommen und darauf, wie viele Fälle mit exorbitanten Gesundheitskosten es vor Ort gibt. Gegebenenfalls muss hier auch mit gesonderten Maßnahmen noch etwas nachgesteuert werden. Da die Masse der Menschen aus der Ukraine derzeit unmittelbar über Helferbusse, Familienbekanntschaften etc. in das Land kommt, sind wir uns wahrscheinlich einig, dass es sachgerecht ist, die Verteilung nicht, wie sonst nach dem Landesaufnahmegesetz üblich, nach Einwohnerschlüssel der Landkreise und kreisfreien Städte, sondern nach den Köpfen der tatsächlich in den Kreisen und kreisfreien Städten zu den Stichtagen im Ausländerzentralregister gegebenenfalls auch mit Fiktionsbescheinigung erfassten Personen vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Vorbereitung dieses Gesetzes, als es um die Verteilung der Bundesmittel ging, war die Erkenntnislage so, dass sich die Masse der Personen registrieren lassen will, da dies die Voraussetzung dafür ist, an finanzielle Unterstützung zu gelangen. Der Umtausch der ukrainischen Landeswährung in Euro war bis Ende Mai nicht möglich. Daher wurde davon ausgegangen, dass sich gerade deshalb ein großer Teil der geflohenen Personen registrieren lässt. Ob sich durch die Umtauschmöglichkeit nun etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Die besondere Berücksichtigung des Ahrtals mit § 6 Abs. 2 und 3 entspricht ebenfalls der Lebenswirklichkeit und lässt dem zuständigen Ministerium den notwendigen Handlungsspielraum. Sehr wichtig ist die Formulierung im Gesetzentwurf, dass die Kreise ihre kreisangehörigen Gemeinden und Städte in angemessener Weise beteiligen müssen. Ungeachtet dessen, dass für die Verteilung der Bundesmittel nun mit diesem Landesgesetz eine Lösung gefunden werden soll, ist aus unserer Sicht eine Reform des Landesaufnahmegesetzes weiterhin unbedingt erforderlich; denn ohne die zusätzlichen Bundesmittel hätten die Kommunen die Flüchtigen und die Flüchtlinge aus der Ukraine aus der jährlichen 35-Millionen-EuroPauschale mitfinanzieren müssen. Das System des Landesaufnahmegesetzes ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände insgesamt nicht auskömmlich. Neben dem Landesaufnahmegesetz brauchen wir aber auch eine Lösung bezüglich der Unterbringung der Kinder. Etwa 40 % der Geflüchteten sind Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren, also entsprechend mehr Kinder im Kita-Alter als in den Jahren 2015 und 2016. Das können die ehrenamtlich geführten Kommunen mit einer Spitzabrechnung kaum stemmen, weil die Standards so hoch sind und sowohl in den Verbandsgemeindeverwaltungen als auch in den Kindertagesstätten selbst das Personal hierfür fehlt. Eine Flexibilisierung der Standards kann nicht allein über ministerielle Rundschreiben oder VVen erfolgen. Vielmehr ist die Änderung des Kita-Gesetzes erforderlich. In der Sache darf es aber nicht zu einer Bevorzugung ukrainischer Kinder kommen. Dafür sind allgemeine Flexibilisierungen erforderlich. In Bezug auf diesen nun vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir die Regelungsbedürfnisse der aufgeworfenen Problemstellung als erfüllt an, weswegen wir diesen mit in die heutige Sitzung einbringen. Die FREIE WÄHLERLandtagsfraktion sieht diesem Gesetzentwurf selbstverständlich mit Freude entgegen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

Alle Reden von Helge Schwab Protokoll ↗