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Michael Frisch

AfD 08.06.2022 Sitzungen 18/24

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundene Fluchtbewegung aus Osteuropa stellen auch uns vor eine besondere humanitäre Herausforderung, auf die wir mit geeigneten Maßnahmen reagieren müssen. Dazu gehören angemessene Sanktionen, die den Aggressor maximal treffen, ohne unserer eigenen Bevölkerung unverantwortlich zu schaden. Dazu gehören finanzielle und nach meiner Überzeugung auch militärische Hilfen für die Ukraine, soweit sie einen tatsächlichen Nutzen haben und die deutsche Verteidigungsfähigkeit nicht schwächen. Dazu gehört natürlich auch die Schaffung ausreichender Aufnahmekapazitäten für ukrainische Kriegsflüchtlinge bei uns in Rheinland-Pfalz. Die AfD-Fraktion hat die Aufnahme dieser Flüchtlinge von Anfang an ausdrücklich befürwortet. Wir haben der Einstellung nachträglicher Mittel im Haushalt zum Ausbau der Landesaufnahmeeinrichtungen und vor allem zur Entlastung der Kommunen zugestimmt. Wir werden auch dem vorgelegten Gesetzentwurf zur analogen Anpassung des Landesaufnahmegesetzes zustimmen, weil er eine logische Folge der zuvor ergriffenen Maßnahmen ist. Kreise und kreisfreie Städte erhalten damit eine rechtliche Basis, um ihre situationsbedingten Mehraufwendungen zumindest teilweise zu refinanzieren. Im Ergebnis sollen unseren Kommunen 64 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Unterbringung und Versorgung ukrainischer Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Ob diese Summe angesichts der hohen Flüchtlingszahlen ausreichen wird, ist zweifelhaft. Hinzu kommen noch erhebliche Folgekosten für die kommunalen Haushalte in Form von Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung. Kosten, die selbst dann vorübergehend anfallen werden, wenn die große Mehrheit der zu uns Gekommenen nach dem erhofften Ende des Kriegs wieder nach Hause zurückkehren wird. All diese Ausgaben wären sicherlich leichter zu schultern, wenn RheinlandPfalz seit 2015 nicht mehr als 80.000 Asylmigranten aus dem Nahen Osten und Afrika aufgenommen hätte, von denen ein nicht kleiner Teil unberechtigt bei uns lebt. Auch das gehört zur Wahrheit, meine Damen und Herren. Wir waren die einzige Fraktion, die immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die begrenzten Ressourcen wirklich Kriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten vorbehalten sein sollten, und nicht, wie es die Ministerpräsidentin ausgedrückt hat, den „klassischen Flüchtlingen“, womit sie offensichtlich auch jene gemeint hat, die aus anderen Gründen eingereist sind, wirtschaftliche Motive eingeschlossen. Wir begrüßen es deshalb, dass die insgesamt 96 Millionen Euro Bundesunterstützung, die Rheinland-Pfalz erhalten hat, ausschließlich zur Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge eingesetzt werden dürfen. Bei ihnen handelt es sich überwiegend um Frauen und Kinder, die tatsächlich schutzbedürftig und nach allen bisherigen Erfahrungen auch außerordentlich integrationswillig sind. Gleichzeitig wünschen sie sich nichts sehnlicher als eine baldige Rückkehr in ihr Heimatland. Diesen Wunsch sollten wir politisch nach Kräften unterstützen. Neben einem stärkeren deutschen Engagement zur Beendigung des Kriegs fordern wir als AfD-Fraktion daher mehr muttersprachlichen Unterricht nach ukrainischem Lehrplan für die inzwischen mehr als 8.000 geflüchteten Schulkinder in Rheinland-Pfalz. So schaffen wir für diese Menschen eine Perspektive in ihrer Heimat und entlasten unsere Kommunalhaushalte auf mittlere Sicht. Unsere Zustimmung findet auch die Ausnahmeregelung für den Landkreis Ahrweiler. Der Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe wird noch Jahre in Anspruch nehmen, sodass eine zusätzliche Flüchtlingsaufnahme eine unzumutbare Belastung darstellen würde. Die im Gesetzentwurf vorgesehene temporäre Aussetzung der Aufnahme- und Unterbringungspflicht ist daher sinnvoll, ja, dringend geboten. Bei aller berechtigten Hilfsbereitschaft für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Rheinland-Pfalz werden wir als AfD-Fraktion weiterhin einen kritischen Blick auf das Migrationsgeschehen insgesamt behalten. Die kurzfristige Verdopplung der Aufnahmekapazitäten und die Bereitstellung erheblicher Geldmittel dürfen nicht dazu missbraucht werden, dauerhaft höhere Asylkapazitäten und Anreize zu etablieren. Leider lassen einige Aussagen von Regierungsvertretern hier wenig Gutes erwarten. So würde das von der Bundesinnenministerin geplante dauerhafte Bleiberecht lediglich geduldeter Personen einen neuen massiven Anreiz für unerlaubte Migration nach Deutschland schaffen. Illegale Einwanderung damit zu belohnen, dass man am Ende doch ein Aufenthaltsrecht bekommt, hebelt unser Asylrecht vollständig aus und bedeutet letztlich eine Kapitulation unseres Rechtsstaats. (Beifall der AfD) Deshalb sage ich ganz klar: Die Sondersituation der ukrainischen Flüchtlinge ist kein Freifahrtschein für die Landesregierung, jetzt grundsätzlich Einreisebestimmungen, Aufenthaltsmöglichkeiten und Einbürgerungen für alle möglichen Migrantengruppen aufzuweichen. Das werden wir ebensowenig akzeptieren wie eine schleichende Verstetigung von Sonderausgaben, die explizit im Zusammenhang mit der Aufnahme der Ukraine-Flüchtlinge stehen. Die Aufnahmekapazitäten von Land und Kommunen müssen sich auch künftig am realen Bedarf orientieren und den Menschen vorbehalten sein, die wirklich unseren Schutz benötigen und für die das Asylrecht unseres Grundgesetzes gilt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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