Christof Reichert
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der schreckliche Angriffskrieg Putins auf die Ukraine hat die Welt verändert. Dieser Krieg mitten in Europa bringt viel Leid, Not und Elend. Die uns täglich erreichenden Bilder sind schrecklich. Viele Menschen – nach aktuellem Stand wohl über 7 Millionen – sind auf der Flucht. Davon sind mittlerweile fast 1 Million Menschen in Deutschland angekommen. Überwiegend kommen bei uns Frauen und Kinder an, die ihre Männer und Väter und ihre Heimat vermissen. Doch auch über 100 Tage nach Kriegsbeginn ist kein Ende in Sicht. Verehrte Damen und Herren, diese Menschen brauchen unsere Hilfe. Als CDU-Landtagsfraktion danken wir allen, die sich in vielfältiger Weise, gerade auch ehrenamtlich, engagieren, um den geflüchteten Menschen zu helfen. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Verehrte Damen und Herren, auch unsere Kommunen sind aber in hohem Maß gefordert, den Geflüchteten vor Ort, in den Städten und Gemeinden zu helfen, sei es bei der Unterbringung, der Betreuung der Kinder in Kitas und Schulen und natürlich auch bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts. Damit verbunden ist ein erheblicher Mehraufwand, den die Kommunen nicht alleine bewältigen können. Insofern unterstützen wir heute gerne die Vorlage des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, mit dem die Verteilung der vom Bund für Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 96 Millionen Euro geregelt wird. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden werden von den 96 Millionen Euro zwei Drittel – das sind 64 Millionen Euro – an die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt, wobei die Landkreise die Gemeinden und Gemeindeverbände mit Sonderzahlungen beteiligen. Nach wie vor haben wir bei den erforderlichen Hilfen und der Anzahl der Flüchtenden einen dynamischen Prozess. Keiner kann heute die weiteren Entwicklungen abschätzen. Insofern ist es konsequent, dass mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung geregelt wird, dass die Hilfe in zwei Tranchen entsprechend den tatsächlich vor Ort registrierten Flüchtlingen verteilt wird. Verehrte Damen und Herren, diese finanzielle Hilfe wird vor Ort schnell gebraucht. Insofern ist es richtig, dass wir mit dem gemeinsamen Gesetzesantrag heute einen ersten Schritt gehen und unsere Kommunen finanziell unterstützen. Leider – das müssen wir feststellen – zeichnet sich ab, dass das unmenschliche und grausame Vorgehen Putins dazu führt, dass die Rückkehr der Geflüchteten in die Heimat Zeit in Anspruch nehmen wird. Noch ist kein Kriegsende in Sicht. Auch der Wiederaufbau wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit müssen wir den Menschen, aber auch unseren Kommunen verschaffen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die entstehenden Kosten künftig spitz abzurechnen, damit die Kommunen ihren tatsächlichen Aufwand geltend machen können. Setzen Sie sich bitte bei der Bundesregierung dafür ein, dass in dem Moment, in dem die ukrainischen Flüchtlinge unter das SGB II fallen, der Bund die Kommunen unterstützt. (Beifall bei der CDU) Wir fordern deshalb, die tatsächliche Kostenentwicklung in den Kommunen zu ermitteln und sicherzustellen, dass diese Kosten dauerhaft vollständig ausgeglichen werden. Zudem – das ist uns sehr wichtig – müssen wir die Kommunen auch bei den erforderlichen Investitionen in die kommunale Infrastruktur unterstützen. Zum Beispiel müssen für die Unterbringung, Kitas und Schulen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Verehrte Damen und Herren, wir gehen mit der einmaligen Hilfe heute einen ersten wichtigen Schritt, müssen jedoch dafür sorgen, dass unsere Städte, Landkreise und Gemeinden bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise dauerhaft entlastet werden. Den Gesetzentwurf werden wir im weiteren Verfahren positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Lisett Stuppy, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
