Dr. Joachim Streit
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich sprach neulich ein Vermieter an und sagte: Stell dir einmal vor, der Mieter rief an und sagte, aufgrund der Pandemie habe ich die Arbeit verloren und kann die Miete nicht zahlen. Können wir was machen? – Er sagte dann: Ja, gar kein Problem, in diesen Zeiten müssen wir zusammenhalten, Vermieter und Mieter. – Nach einem halben Jahr, als immer noch keine Miete kam, ging er dann auf die Ehefrau des Petenten zu und fragte: Wie sieht das denn aus, hat er wieder eine Arbeit gefunden, und könnt Ihr Miete zahlen? – Die Frau ist ins Leid gefallen und sagte: Ne, der geht doch weiter arbeiten, hat in der Pandemie das Onlinespiel angefangen. – Ich sehe die Gefahr in Rheinland-Pfalz, ich sehe die Gefahr in Deutschland nicht in Spielhallen oder in anderen Bereichen des Lottobetriebs, sondern das, was jetzt in Onlinebetrieben im Internet stattfindet, geht auch auf junge Menschen zu. Es werden Kontingente, 50 Euro, 100 Euro Startguthaben, angeboten. Damit werden schon Jugendliche verführt, Onlinespiele zu beginnen. Das, was uns heute vorliegt, ist eine Verwaltungsvereinfachung. Das, was vor uns liegt, ist natürlich die Frage, wie man insgesamt mit Glücksspiel umgeht. Der heutigen Änderung können wir unbedingt zustimmen; denn sie ist eine Verwaltungsvereinfachung, und damit werden die FREIEN WÄHLER auch hier ihr positives Votum geben. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD)
