Christian Baldauf
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als junger Anwalt habe ich einmal eine Pflichtverteidigung gehabt, die sich mit genau einem solchen Fall befasst hat. Da bekommt man das dann hautnah mit. Ich gehe davon aus, viele von Ihnen kennen die Situation der traumatisierten Kinder, derer, denen wir helfen wollen, die nicht in einem Strafprozess noch einmal den Täter sehen sollen, die nicht an verschiedene Stellen geschickt werden sollen, sondern denen man den größtmöglichen Opferschutz zukommen lassen muss. Frau Kollegin, deshalb habe ich mich gemeldet, weil ich der Meinung bin, natürlich müssen wir, auch wenn es rechtlich nicht einfach ist, über die Verkehrsdatenspeicherung reden und uns eine rechtssichere Lösung überlegen. Es kann am Ende des Tages nicht sein, dass der Datenschutz vor dem Kinderschutz steht. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Deshalb – das möchte ich an der Stelle sagen – sind wir sehr froh, dass diese Idee aufgegriffen wird, die vielleicht schon hätte viel länger umgesetzt werden können, aber wo es jetzt wirklich an der Zeit ist, das auch zu tun, in der heutigen Zeit einer digitalen Möglichkeit, der Öffnung der Strafprozeßordnung und vieler anderer Bereiche, und vor allem auch der präventiven Bereiche. Wogegen wir uns aber wehren, ist Symbolpolitik. Frau Kollegin, deswegen wird es nicht viel bringen, das im Grundgesetz zu verankern, sondern die tatsächliche Ausweitung, die tatsächliche Umsetzung dessen, was hier vorgesehen ist, das in ein Haus zu bringen, an eine Stelle zu bringen, eine Person als Ansprechpartner zu haben, der man vertraut, das ist das Entscheidende. Frau Willius-Senzer, deshalb werbe ich dafür, dass auch Sie sich nicht allein auf rechtliche Tatsachen, die jetzt da sind, stützen, sondern lassen Sie uns eine Lösung suchen, damit der Täter entsprechend bestraft und verfolgt wird. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Michael Frisch, AfD)
