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Cornelia Willius-Senzer

FDP 08.06.2022 Sitzungen 18/24

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der CDU-Fraktion danken, dass sie uns mit dem Antrag die Möglichkeit gibt, über ein sehr wichtiges Thema zu sprechen, nämlich das Kindeswohl. In den vergangenen sechs Jahren im Parlament habe ich wahrgenommen, dass es in den Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP viele Kolleginnen und Kollegen gibt, die dem Schutz von Kindern vor Gewalt in ihrer politischen Arbeit sehr hohen Stellenwert einräumen und immer wieder Ideen einbringen, wo wir vonseiten des Staats noch besser werden können. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Dafür und für die darin immer konstruktive Debatte will ich herzlich danken. Herr Wäschenbach, Sie rufen mit Ihrem Antrag eine Idee auf, die in ihrem Ansatz, dem bestmöglichen Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt, von uns geteilt wird. Ich möchte nicht aus parteipolitischer Taktik einen Vorschlag der Union abschmettern. Die Bekämpfung von körperlicher und sexueller Gewalt gegen Kinder und die konsequente strafrechtliche Verfolgung sowie Prävention und Psychotherapeutisches sind derart wichtig, dass es unredlich wäre, in starren Fraktionsgrenzen zu denken, keine Frage. Deshalb bin ich gerne bereit, über den richtigen Weg zum besseren Schutz unserer Kinder zu diskutieren. Ich denke allerdings, dass wir da nicht bei Null anfangen müssen. Es gibt bereits rechtliche Möglichkeiten, kindliche Opfer von sexueller Gewalt im Strafverfahren richterlich vernehmen zu lassen und ihnen, wann immer möglich, eine Aussage in der Hauptverhandlung und damit eine erneute Traumatisierung zu ersparen. Ich will aber auch deutlich sagen, wozu ich nicht bereit bin. Diskutieren kann man in diesem Hause alles, das werden wir auch tun. Allerdings werde ich deutlich und kritisch anmerken, dass es die Christdemokratie immer wieder schafft, bei nahezu jeder sicherheitspolitischen Debatte ihr Lieblingsthema mit einzustreuen, die Vorratsdatenspeicherung. Herr Wäschenbach und auch Herr Herber, es wird Sie nicht wundern, dass bei uns Freien Demokraten jedes Mal die Alarmglocken schrillen, wenn dieses Wort auftaucht. Da prallen in der liberalen und konservativen Denke einfach zwei Welten aufeinander. Bisher hat der Schutz der Bürgerrechte dem Druck der CDU übrigens immer widerstanden. Ich will dazu auf die Wortmeldung des Kollegen Konstantin Kuhle im Bundestag verweisen, der dort im Rahmen der jüngsten Haushaltsdebatte zur VDS gesprochen und ausgeführt hat, woran es liegt, dass Sie mit dem Vorschlag nicht durchkommen. Er sagt, es „liegt daran, dass schwarze Sheriffs von der Union immer und immer wieder mit dem Kopf vor dieselbe Wand laufen, nämlich europäischer und deutscher Gerichte“. Mit Blick auf die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle will ich hinzufügen, dass eine anlasslose und massenweise Auswertung von Daten unzulässig ist. Gleichwohl haben wir alle die neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit Blick auf die Speicherung von IP-Adressen in einem streng begrenzten Zeitraum zur Kenntnis genommen. Ich bin deshalb sehr zuversichtlich, dass die Bundesregierung eine Regelung findet, um im Einklang mit unseren Bürgerrechten schrecklichste Verbrechen wie den Kindesmissbrauch aufzuklären. (Abg. Dirk Herber, CDU: Um nichts anderes geht es uns!) Anstatt uns aus Karlsruhe erklären zu lassen, was grundsätzlich nicht zulässig ist, können wir uns dann nämlich darauf konzentrieren, Täter dingfest zu machen. Das halte ich für eindeutig lohnenswerter. Lassen Sie uns also über das Konzept der Childhood-Häuser im Ausschuss beraten. Ich freue mich darauf, dass wir auf dasselbe Ziel hinarbeiten. Das heißt nämlich, mehr Schutz für unsere Kinder vor Gewalt, und da ziehen wir gemeinsam an einem Strang. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

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