Dennis Junk
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! § 13 b – wir haben es eben gehört – wurde im Jahr 2017 eingeführt, um möglichst schnell Wohnraum zu schaffen. Das Bauen am Ortsrand sollte deutlich vereinfacht werden und Flächen mit bis zu 1 ha mit beschleunigten Verfahren erschlossen werden. Auch wenn ein wesentlicher Aspekt die Bewältigung der Flüchtlingsbewegung war, so haben natürlich alle Bauwilligen von dieser Regelung profitiert. Die sollte auslaufen und wurde dann im letzten Jahr durch das Baulandmobilisierungsgesetz erneut eingeführt. Grund hierfür war unter anderem, dass das Ziel angesichts des in vielen Regionen Deutschlands bestehenden Wohnraummangels weiterhin geboten sei. Nun sind wir mit einer neuen Flüchtlingswelle aus den Folgen des schlimmen Ukraine-Kriegs konfrontiert. Derzeit kann noch niemand abschätzen, wie es sich entwickeln und vor allem wie lange dieser Konflikt anhalten wird. Gleichzeitig erleben wir eine dramatische Baupreisentwicklung, steigende Zinsen sowie Lieferengpässe an Rohstoffen, um nur einige wenige Herausforderungen aufzugreifen. In dieser Phase soll eine Regelung auslaufen, die vielerorts Erleichterung und Beschleunigung gebracht und sich insgesamt positiv auf die Gesamtentwicklung ausgewirkt hat. Das passt nicht wirklich zusammen und schon gar nicht in diese Zeit. Um es klar zu sagen, die CDU ist sowohl im Land als auch im Bund für die Verlängerung. Die Bundestagsfraktion hat in der letzten Wahlperiode bereits sehr stark um die Verlängerung bzw. Wiedereinsetzung gekämpft und bereitet gerade einen Antrag vor, um eine nochmalige Verlängerung bzw. andere Beschleunigungsverfahren im Bundestag einzubringen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Warum machen wir das? – Erstens: Herr Wansch, die Bedenken, die seinerzeit von einigen angebracht wurden, haben sich nach wie vor nicht bestätigt. Es gab keine ausufernde oder gar ungesteuerte Entwicklung. Zweitens: Der Wohnungsmangel hat sich durch die Flüchtlinge aus der Ukraine nochmals verschärft. Jetzt kann man darüber streiten, ob es sinnvoll ist, solche weitreichenden Erleichterungen ständig nur um einen kurzen Zeitraum zu verlängern; denn die Politik sollte Verlässlichkeit und Planungssicherheit bieten. Beim Blick auf Rheinland-Pfalz zeigt sich aber, warum es aus unserer Sicht weitere gute Gründe gibt. In den vergangenen Wochen und Monaten waren einige Landkreise sowie im Besonderen auch die Behörden wie die SGD mit den Folgen der Flutkatastrophe beschäftigt. Es gab auf allen Ebenen coronabedingt personelle Ausfälle. Nun stehen wir, wie gesagt, mitten im schlimmen Ukraine-Konflikt. In einer solchen Phase macht es keinen Sinn, positive Erleichterungen abzuschaffen; denn dann sind vielfältig Gemeinden unter Druck, übereilt Aufstellungsbeschlüsse zu fassen, nur – es ist eben angesprochen worden – um fristwahrend bis 2024 die Baugebietserweiterungen umsetzen zu können. Aus den eigenen Erfahrungen heraus kann ich Ihnen mitteilen, dass wir auf kommunaler Ebene froh waren, als § 13 b Baugesetzbuch im Jahr 2017 eingeführt wurde, aber – Herr Kollege Streit hat es auch angesprochen – ich will aus der Praxis nicht verhehlen, dass § 13 b nicht an jeder Stelle das geeignete Verfahren ist; denn wir sind an der einen oder anderen Stelle zu der Erkenntnis gekommen, besser wieder in das Regelverfahren umzusteigen. Trotzdem haben wir auch bei uns über den § 13 b erfolgreich Bauflächen erschlossen, wie im Übrigen an vielen anderen Stellen in Rheinland-Pfalz und in ganz Deutschland. Ich will darauf eingehen, natürlich sind auch wir als CDU-Fraktion für die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, aber ich denke, wir müssen diesen Kontext im Zuge der Flutkatastrophe neu diskutieren. An der einen oder anderen Stelle mag eine Entsiegelung im Innenbereich durchaus sinnvoll sein. Insofern ist das insgesamt ein schwieriges Thema, dem wir uns dezidiert widmen müssen. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte abschließend für die CDU-Fraktion hervorheben: Uns sind die Schaffung von Wohnraum und die Verwirklichung des Traums vom Eigenheim sehr wichtig. Dazu gehört für uns das Ein- und Zweifamilienhaus. Insofern unterstützen wir eine Verschlankung, eine Vereinfachung und Beschleunigung von Bauleitverfahren und werden dem Antrag in diesem Sinne zustimmen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)
