Dr. Joachim Streit
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann muss ich wahrscheinlich noch etwas ausloben, um den Täter zu finden, nur – so weit – Herr Fernis nicht. § 13 b: Ich bin darauf gekommen, als ich die Vorlage 18/1725 im Haushaltsund Finanzausschuss sah. Das war der Antrag der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Nachhaltige Umsetzung des Bauland-Mobilisierungsgesetzes“. Wenn man sich diesen Antrag anschaut, dann ist dort verwiesen auf die Städte Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und Trier. Ich kann Ihnen aus dem ländlichen Raum sagen, es ist in kleineren Orten nicht weniger der Fall, dass wir Wohnungsnot haben und dringend Bauland mobilisieren müssen. Wenn man sich die Städte anschaut, die angesprochen sind – fünf an der Zahl –, dann gibt es über 2.300 Gemeinden, die Ähnliches haben, wo aber das Baulandmobilisierungsgesetz vielleicht nicht die erste Wahl wäre, sondern der § 13 b Baugesetzbuch. Ich spreche von Orten wie – Nico Steinbach – Oberweiler. Er hat es damals schnell gesehen und den § 13 b angewandt. – Zweimal gemacht? Clever gemacht, kann ich nur sagen. Andere waren nicht so schnell und sind jetzt in der Hinterhand. Wichtig für mich ist die Frage: Wie kann man es gut, wie kann man es schnell und wie kann man es wirtschaftlich machen? Marco Weber, das ist ähnlich wie beim Schweine mästen, wenn der Doktor kommt. Der muss schnell kommen, der muss gut sein, und der muss wirtschaftlich sein. Schade, dass Du sie aufgegeben hast, aber es ist im System immer das Gleiche, wenn man wirtschaftlich handeln will. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Da war die Julia schuld! – Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Noch einmal vielen Dank für gestern, dass Du im Anschluss an die Diskussion die Hand gereicht hast. Das hat bei uns großen Respekt hervorgerufen. Hier in der Vorlage ist ein Fehler, der mir durchgegangen ist. Den bitte ich zu entschuldigen. Wir hatten bei der Anzahl von Flüchtlingen in Deutschland von 500.000 – – – Das wären nach dem Königsteiner Schlüssel für RheinlandPfalz bloß 25.000. Mittlerweile ist die Zahl auf über 30.000 in Rheinland-Pfalz gestiegen. Daher ist es immer wieder von der Verteilung her, auch wenn wir noch Freizügigkeit haben, im ähnlichen Verhältnis zu sehen. Gleichzeitig laufen nach der Pandemie die Unis und Hochschulen wieder an. Es ist wieder Präsenz an diesen Standorten gefragt, und die Studenten strömen wieder in die Städte. Das heißt, sowohl in den großen urbanen Gebieten wie auch im ländlichen Raum haben wir dieselben Probleme. Wenn ich das im Bereich des Landkreises Trier-Saarburg, der Stadt Trier, bei uns in meinem Wahlkreis sehe, plant Luxemburg, die Anzahl der Grenzpendler zu verdreifachen. Das ist eine enorme Zahl. Wir sehen das bei uns dort, wo Logistikflächen sind. Das mag für den Hahn genauso gelten wie für Bitburg. Wo große Flächen sind, streben halt Firmen hin. In den Großstädten sind keine. Das hat dann wieder Arbeitsplatzwechsel zur Folge. In Bitburg selbst führt eine Ansiedlung einer britischen Firma jetzt zu 800 weiteren Arbeitsplätzen im Minimum, in der Spitze vielleicht über 2.000. Die sind nicht vorhanden. Das heißt, wir sprechen auch da wiederum von Zuzug. Wenn ich mir den Wanderungssaldo in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren insgesamt anschaue, dann liegt der über 20.000. Das heißt, es stimmt in Rheinland-Pfalz – darauf kann man auch stolz sein –, Menschen wollen hier hin. BioNTech in Mainz und in Idar-Oberstein – ich konnte vorletzte Woche mit dem Bürgermeister in Idar-Oberstein sprechen –, es wird noch mehr passieren. Infolge der Gewerbesteuereinnahmen werden neue Cluster entstehen. Das bedeutet, Wohnraum tut not. Dass der § 13 b nicht die reine Lehre ist, das ist für mich auch klar. Er ist ein Puzzlestein im ganzen Betrieb der Baulandgewinnung. Wir dürfen die Planungsgemeinschaften, wir dürfen die Flächennutzungspläne, wir dürfen die Bebauungspläne und die dortigen Abwägungen nicht gänzlich ausblenden. Das ist ganz klar. Für mich sind es aber auch Orte wie Dauwelshausen in meinem Wahlkreis. Dauwelshausen hat 70 Einwohner und hat für die Herstellung der U3- und U2- Plätze Zehntausende von Euro aufgewandt mit 70 Einwohnern. Wie soll man einem solchen Ort sagen: Du kannst zwar für Kinder zahlen, aber aus Deiner Gemeinde kommen keine Kinder in diesen Kindergarten im anderen Ort, weil Du kein Bauland hast und sich junge Familien nicht bei Dir ansiedeln werden? Um großes Bauland auszuweisen, um Pläne mit allen Abwägungsinhalten in Auftrag zu geben, ist kein Geld da. Für solche Orte ist der § 13 b die ideale Hilfe. Er ist gut, er ist schnell, und er ist wirtschaftlich. Wir sollten angesichts der jetzigen Flüchtlingskrise, der jetzigen Flüchtlingswelle, eine Verlängerung anstreben. Ich spreche nicht von einer dauerhaften Verstetigung. Der § 13 b ist einmal eingeführt worden nach der ersten Flüchtlingswelle und dann 2020 noch einmal verlängert oder noch einmal eingesetzt worden und könnte jetzt am 31. Dezember 2022 mit dem Auslaufen noch einmal für drei Jahre zur Verlängerung kommen. Um diese Zustimmung bitte ich hier. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Dennis Junk, CDU – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD)
