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Dirk Herber

CDU 12.05.2022 Sitzungen 18/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bollinger, bevor Sie bei mir auch so eine Mimimi-blaue-Karte ziehen und dann sagen, Ihr lehnt unsere Anträge immer nur ab, weil Ihr uns nicht leiden könnt, erkläre ich Ihnen auch gerne unsere Ablehnung auf inhaltlicher Ebene. (Beifall des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Das ändert aber nichts an dem ersten Punkt, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) dass wir Sie nicht leiden können. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Was für ein intellektuell dürftiger Anfang! Sind wir bei Ihnen ja gewohnt!) Ja, zur effektiven polizeilichen Kriminalprävention und strategischen Kriminalitätsbekämpfung wird unter anderem die Polizeiliche Kriminalstatistik herangezogen, und ja, die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet nur das Hellfeld der Kriminalität ab, also alle Straftaten, die der Polizei bekannt werden. Darauf ist die Methodik dieser Kriminalstatistik aufgebaut. Die AfD-Fraktion tut unseren Sicherheitsbehörden aber unrecht. Sie klammern nämlich wesentliche Aspekte im Zusammenhang mit der Erfassung von Kriminalität und den Lagebildern, die es gibt, vollkommen aus. Im Ergebnis wird nämlich der Eindruck erzeugt, die Polizeien des Bundes und der Länder würden ihre strategischen Entscheidungen bei der Kriminalitätsbekämpfung einzig und allein auf Erfahrungen, auf Erfahrungswissen und eine Statistik mit eingeschränkter Aussagekraft stützen. Das ist nicht der Fall. Ich sage Ihnen auch gerne, warum das nicht der Fall ist. Der Antrag der AfD-Fraktion verkennt nämlich, dass das Bundeskriminalamt seit Jahrzehnten national und international stark bei der Erstellung, Durchführung und Auswertung von Dunkelfeldstudien engagiert ist. Das Bundeskriminalamt leistet bereits seit den 70er-Jahren mit entsprechenden Studien wichtige Beiträge zur Entwicklung der Dunkelfeldforschung, ob es das „Barometer Sicherheit in Deutschland“ ist, bei dem 35.500 Personen unter anderem zu Opfererlebnissen, zum Sicherheitsgefühl sowie zur Kriminalitätsfurcht und zum Anzeigeverhalten befragt wurden und das im Übrigen im Rahmen einer Studie seit dem Jahr 2017 wiederholt wird, oder auch die im Jahr 2018 gestartete Befragung mit dem Titel „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“. Hier sehen Sie also, die polizeiliche Dunkelfeldforschung ist sehr wohl im Werkzeugkoffer vorhanden, und – das ist der springende Punkt – sie ist beim BKA in seiner Zentralstellenfunktion am besten aufgehoben. Ihr Antrag klammert auch die Existenz der polizeilichen Lagebilder auf allen Ebenen der Präsidien und Direktionen bis hin zu den Inspektionen völlig aus. Das sind seit Jahrzehnten bewährte und zuverlässige Mittel zur strategischen Ausrichtung, zur Kräfteplanung und zur Abbildung der regionalen Kriminalitätslage. Entgegen der jährlich erstellten PKS oder der im Antrag geforderten mehrjährigen Befragungsstudie liefern diese Lagebilder der Polizeipräsidien vor Ort nämlich die Erkenntnisse, die sie für ihre regionale Lagebewertung und die Bildung von Schwerpunkten in der Kriminalitätsbekämpfung brauchen. Neben den regionalen Lagebildern zur allgemeinen Kriminalität erstellt die Polizei auch schon Lagebilder für spezifische Formen der Kriminalität auf Landesebene. Lagebilder zur OK, zur Organisierten Kriminalität, zu Cybercrime oder auch zu politischem Extremismus und Terrorismus. Die Erstellung dieser Lagebilder und insbesondere deren Auswertung mit Blick auf den polizeilichen Auftrag – Gefahrenabwehr und Strafverfolgung – sind natürlich gängige Praxis. Das alles blenden Sie in Ihrem Antrag völlig aus. Natürlich lässt sich in diesem Zusammenhang fragen: Was benötigen unsere Sicherheitsbehörden denn wirklich, um ihrem Auftrag bestmöglich gerecht zu werden? Benötigen unsere Sicherheitsbehörden noch mehr Daten und Studien, oder ist es nicht eher so, dass sie personell und technisch so ausgestattet werden müssen, dass sie die Masse der ihnen bereits vorliegenden Daten auswerten, besser zusammenführen und dann auch besser nutzen können? Selbstverständlich spielt an dieser Stelle die polizeiliche IT eine, wenn nicht sogar die entscheidende Rolle. Schauen wir uns aber doch einmal um. Wenn wir über die Innere Sicherheit und die Ausstattung der Polizei und der Sicherheitsbehörden sprechen, hilft häufig auch ein Blick über den föderalen Tellerrand. So stattet zum Beispiel die bayerische Landesregierung ihre Polizeibehörden künftig mit einem neuen Recherche- und Analysesystem aus, um die vorliegenden Daten schneller, effizienter und zielgenauer erlangen und auswerten zu können. Die Landesregierung in Baden-Württemberg beschaffte jüngst das polizeiliche raumbezogene Informationsmanagement- und Analysesystem PRIMAS, um die polizeilichen Lagebilder auf Grundlage der bereits vorliegenden Daten noch effizienter zu gestalten. Hier rufe ich dann unserer rheinland-pfälzischen Landesregierung, dem Innenminister und in seiner Vertretung dem Staatssekretär, nehme ich an, zu: Trauen Sie sich mal was. Gehen Sie mal voran, und statten Sie die Polizei endlich mit einer IT aus, die sie auch verdient. Natürlich lässt sich abschließend fragen, ob die Polizeiliche Kriminalstatistik das eine perfekte Instrument zur Messung sämtlicher Formen von Kriminalität ist, und mit Sicherheit ist sie das nicht. Das ist auch gar nicht die Frage, um die es hier im Kern geht. Auch wenn die PKS aufgrund der ihrer Erfassung zugrunde liegenden Methodik keine Aussagen über das Dunkelfeld von Kriminalität erlaubt, so ist sie dennoch ein wirksames und bewährtes Mittel zur langfristigen Bewertung der Kriminalitätslage in Deutschland, die bereits durch die bundesweite Dunkelfelderhebung in Form des BKA in seiner Zentralstellenfunktion flankiert wird. (Glocke der Präsidentin) Was es nach Einschätzung der CDU-Fraktion braucht – wir sagen es immer wieder –, ist keine weitere Datenerhebung und Ausdifferenzierung der bereits vorhandenen Statistiken und Lagebilder. Wir brauchen eine Politik, die unseren Sicherheitsbehörden und insbesondere unserer Polizei bedingungslos den Rücken stärkt. Dazu gehört, dass die Bedarfe der Polizei ernst genommen werden. Doch dabei allein kann und darf es nicht bleiben. Wir müssen unsere Polizei so ausstatten, dass sie zu jedem Zeitpunkt (Glocke der Präsidentin) – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Bitte!) ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden kann. Darunter verstehen wir keine weitere Paralleldatenerhebung. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall der CDU)

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