landtag-rlp.de ↗

Sven Teuber

SPD 12.05.2022 Sitzungen 18/23

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Analyse dazu, was Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an unseren Schulen machen, sind wir vollkommen d’accord und können jedenfalls den Dank dafür unterstreichen, was täglich geleistet wird. Wir wissen, dass in den multiprofessionellen Teams in Schulen so gearbeitet wird, dass alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich gefördert werden, und das gerade auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Herzlichen Dank von der SPD-Fraktion an Sie alle! (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil das so ist, haben wir als Land die Landesmittel noch einmal deutlich erhöht. Ich möchte erst einmal dazu kommen und sagen, dass, was Sie als Konzept vorschlagen, trägt nur zum Teil. Ihre Vorschläge mögen vielleicht auf den ersten Blick zunächst einmal hilfreich erscheinen, auf den zweiten Blick sind sie aber nicht ausfinanziert. Sie schlagen vor, für 2,5 Millionen Euro 100 Stellen zu schaffen. Dabei orientieren Sie sich offensichtlich an anderen CDU-geführten Bundesländern, die den Kommunen aber weniger an Entschädigung pro Vollzeitäquivalent geben, als Rheinland-Pfalz dies tut. Ihre Rechnung würde nämlich nur 81 Stellen ermöglichen, das heißt, Sie selbst sorgen schon einmal für 20 % Abzug in Ihrer eigenen Forderung, weil Sie es nicht nachgerechnet haben. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU) – Ja, Frau Beilstein, dann schauen Sie sich das einmal genau an! Rheinland-Pfalz zahlt 30.600 Euro den Kommunen als Förderung pro Vollzeitäquivalent, Baden-Württemberg oder auch Bayern, die Sie immer ganz gern – zum Teil jedenfalls – heranziehen, wenn es Ihnen passt, zahlen noch nicht einmal 17.000 Euro an die Kommunen zur Förderung. Das sind Unterschiede, die deutlich machen, dass wir nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen können, sondern tatsächlich darüber reden sollten, wenn wir wirklich helfen wollen. Weil wir das tun wollen, ist es auch nicht richtig, dass Sie das CoronaAufholprogramm nur als ein Bundesprogramm ansehen. Die Finanzministerin, unsere Bildungsministerin und unsere Ministerpräsidentin – auch wir als Landtag im Beschluss, das heißt, Sie müssten auch wissen, was wir beschlossen haben – haben dieses Corona-Aufholprogramm exorbitant mit eigenen Landesmitteln auf insgesamt 140 Millionen Euro aufgestockt. Wenn ich mich recht erinnere, waren es ungefähr 68 Millionen Euro Bundesmittel und der Rest eigene Landesmittel. Also sagen wir einmal ungefähr, grob gesagt, 50 : 50. Auch das gehört zu der Wahrheit hinzu, sodass wir, glaube ich, schon erkennen können, dass Sie die Zahlen ein bisschen durcheinander geworfen haben und offensichtlich auch nicht ganz erkannt haben, wo die Verantwortung liegt, wenn wir helfen wollen. Da können Sie auch gern das Schulgesetz verändern wollen. Sie haben seit 2005 im Bund regiert und hätten als Bundesregierung durchaus auch eigene Wegmarken legen können, indem Sie das Sozialgesetzbuch verändern. Wir suchen es uns nicht aus, dass die Kommunen dafür zuständig sind, (Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU) sondern es ist ein Bundesrecht. Es steht explizit im Sozialgesetzbuch, im SGB VIII, und wenn Sie es genauer haben wollen, in § 80 b des Sozialgesetzbuchs. Darin ist festgelegt, dass die Kommunen und die örtlichen kommunalen Jugendhilfeträger für diese Angelegenheit in den Schulen mit der Schulsozialarbeit da. Ich bin nicht so anmaßend wie Sie, Frau Kollegin Groß, und spreche den Kommunen die Kompetenzen ab zu bewerten, wo dort wirklich gute Schulsozialarbeit benötigt wird und wo nicht. (Abg. Jennifer Groß, CDU: Das sind Nebenkriegsschauplätze, die Sie aufmachen!) Deswegen würde ich Ihnen vorschlagen, wenn Sie schon eine solche Gesetzesinitiative anregen, zuerst einmal Ihre guten Kontakte zu Friedrich Merz zu nutzen und einmal zu schauen, ob Sie das Sozialgesetzbuch in dem Sinne ändern und tatsächlich die Kommunen davon entlasten können. (Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bleiben wir aber bei dem grundsätzlichen Ziel, Schulen zu stärken, und da muss sich unser Landeshaushalt eben nicht verstecken. Ich möchte noch einmal deutlich machen, wir haben in diesem Haushalt bis zu 33 Millionen Euro für Schulsozialarbeit eingestellt, bis zu 33 Millionen Euro. Warum sage ich bis zu? – Es liegt eben an den kommunalen Jugendhilfeträgern, wie sie es einsetzen. Ich will deutlich machen, wenn Sie die Antwort der Landesregierung auf Ihre Anfrage richtig lesen, dann erkennen Sie, dass zum Beispiel in Koblenz, im Landkreis Cochem-Zell, im Rhein-Lahn-Kreis, in Mayen-Koblenz, in Ludwigshafen, in Landau, in Neustadt an der Weinstraße, im Westerwaldkreis und in Worms an allen Schulformen Schulsozialarbeit finanziert und gefördert wird und in dem Zusammenhang auch eine vernünftige Arbeit an allen Schulformen in multiprofessionellen Teams erreicht wird. Ich habe jetzt nur eine Auswahl an Beispielen genannt, die Sie der Antwort entnehmen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, das Schlechtreden allein hilft vor Ort gar keinem. Es führt nur dazu, dass man noch weniger Fachkräfte findet, weil man sagt, Ihr habt eine katastrophale Situation. Wen wollen Sie denn als Schülerin oder Schüler dafür begeistern, mit denen ich in dieser Woche schon wieder an zwei Schulen gesprochen habe, in diese Berufe zu gehen, wenn Sie ihnen laufend erzählen, der zuständige kommunale Jugendhilfeträger wird seiner Aufgabe nicht gerecht, und Du wirst dort keine zufriedenstellende Arbeitssituation vorfinden? (Glocke des Präsidenten) Das ist keine Position, um Fachkräftemangel zu beheben. Wir investieren bis zu 33 Millionen Euro Landesmittel zusätzlich zu vielen anderen Investitionen, und wir würden uns wünschen, Sie würden auch anerkennen, was das Land und die Kommunen hier machen. Wir müssen diesen Weg weiter beschreiten, um multiprofessionelle Teams weiter zu stärken. Ihnen allen vielen Dank! (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Alle Reden von Sven Teuber Protokoll ↗