Christof Reichert
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Architektengesetzes. Mit dem Gesetz werden Wünsche der Architektenkammer, aber auch notwendige Anpassungen aufgrund von EU-Vorgaben umgesetzt. Mit der Einführung einer freiwilligen Juniormitgliedschaft folgt man dem Weg, den bereits auch andere Bundesländer, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Sachsen, beschritten haben. Zuallererst dient die Einführung dieser Juniormitgliedschaft in der Architektenkammer zur Nachwuchsgewinnung, wobei der Architektenkammer eingeräumt wird, Einzelheiten auch in der Satzung zu bestimmen. Positiv sehen wir die Einführung des Fachgebietsregisters. Auch im Architektenbereich werden die Berufsaufgaben immer spezifischer und komplexer. Insofern dient es einer besseren Transparenz, insbesondere für die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass künftig auch ein Fachgebietsregister geführt wird. Die Anpassung an insbesondere datenschutzrechtliche Vorgaben der EU ist folgerichtig und hat überwiegend formellen Charakter. Folgerichtig ist auch als Lehre aus der Pandemie die Festlegung digitaler Möglichkeiten zur Kommunikation und Durchführung von Versammlungen. Frau Ministerin Ahnen, die Details haben Sie alle schon erläutert, ich brauche sie nicht zu wiederholen. Insofern werden wir die Gesetzesvorlage in den weiteren Beratungen positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD)
