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Dr. Matthias Reuber

CDU 12.05.2022 Sitzungen 18/23

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Mehr Teilhabe an Hochschulbildung durch die aktuelle BAföG-Reform“, so lautet der Titel der Aktuellen Debatte der FDP-Fraktion. Ein Thema, das aktueller nicht sein könnte, wird doch genau heute fast zeitgleich im Bundestag über die 27. BAföG-Novelle beraten. Auch ich möchte an dieser Stelle kurz auf einige Punkte eingehen. Mit der Anhebung der Freibeträge, der Bedarfssätze und des hohen Zuschlags knüpft die BAföG-Reform an die 26. Novelle aus dem Jahr 2019 an. Den gestiegenen Kosten in allen Lebensbereichen wird so zumindest zum Teil Rechnung getragen und vielen jungen Menschen die Teilhabe an Hochschulbildung ermöglicht. Schön wäre es, wenn sich die Sätze künftig an der tatsächlichen Entwicklung der Kosten orientieren würden und es zu einer regelmäßigeren, zielgenauen Anpassung kommen würde. Hier müssen wir an dieser Stelle durchaus auch einmal ein Stück weit selbstkritisch und ehrlich sein. Das hätte man auch in den vergangenen Jahren schon anstoßen und umsetzen können. Es ist aber gerade in den aktuellen Zeiten der Rekordinflation notwendiger denn je. (Beifall der CDU) Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch eine Bemerkung. Etwas Selbstkritik würde ich mir manchmal auch von den Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen wünschen, wenn man sich so die Debatten der letzten Tage anschaut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf einen anderen Punkt muss ich an dieser Stelle aber auch noch einmal genauer eingehen. Die 27. Novelle sieht die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung vor, die es – kurz gesagt – der Bundesregierung erlauben würde, in künftigen Krisensituationen die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG-Gesetz zu verlängern. Ähnliches wurde auch bei uns im Land bei der letzten Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Wie vor zehn Monaten im Land sehen wir als CDU-Fraktion auch heute im Bund keine Notwendigkeit für eine Verordnungsermächtigung und sind der Meinung, dass die Parlamente in dieser Frage gehört werden und dann schlussendlich auch entscheiden sollten. Herr Fernis, gerade Vertreter aus Ihrer Partei haben die Einbindung der Parlamente in den vergangenen Jahren der Pandemie immer wieder gefordert. Schade, dass der Bundestag vermutlich durch diese 27. Novelle Mitspracherechte – aus unserer Sicht ohne Not – aus der Hand gibt. (Beifall der CDU) Auch in Krisensituationen sollten wir in der Lage sein, diese wichtige Frage dort zu entscheiden, wo sie hingehört, nämlich im Parlament. Meine Damen und Herren, wir haben nun einiges über den Bund gehört und einige Zeit darüber geredet. Schön und gut, aber was könnte denn das Land noch darüber hinaus tun, um Studierende in ihrem Alltag an und außerhalb der Universitäten zu unterstützen? Der Hauptkostenfaktor für Studierende ist das Wohnen, und daher soll der Wohnkostenzuschuss, wie schon angesprochen, nach einer Erhöhung im Jahr 2019 um 30 % nun noch einmal um 11 % erhöht werden. Dies ist übrigens nicht nur relativ, sondern auch absolut weniger als bei der letzten Erhöhung 2019. Schauen wir uns einmal ein paar weitere Zahlen an. Herr Fernis hat soeben schon die gestiegenen Mietkosten angesprochen. Die durchschnittliche monatliche Miete für einen Wohnheimplatz in Deutschland betrug im Jahr 2020 etwa 263 Euro. In Mainz waren es 354 Euro. Mainz ist damit Spitzenreiter und verfügt durchschnittlich über die teuersten Wohnheime in ganz Deutschland. Dies liegt sicherlich auch daran, dass andere Bundesländer die Studierendenwerke bei den Bau- und Sanierungskosten und auch im laufenden Betrieb stärker unterstützen, was sich dann auch direkt bei den Mieten bemerkbar macht. Auch bei geplanten Wohnheimen gibt es in unserem Bundesland einen großen Nachholbedarf. Andere Bundesländer agieren hier – unabhängig von ihrer jeweiligen Landesregierung – deutlich besser. Ähnlich sieht es bei der finanziellen Unterstützung der Studierendenwerke aus, bei der es bei uns leider auch noch viel Luft nach oben gibt. In all den gerade von mir genannten Punkten könnte das Land Studierende in ihrem Alltag unterstützen oder entlasten und damit nebenbei auch noch die Attraktivität des Studienstandorts Rheinland-Pfalz erhöhen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich festhalten, dass die 27. Novelle einige gute und wichtige Punkte beinhaltet. Einige andere Punkte wie die Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre und die Anhebung des Vermögensfreibetrags auf 45.000 Euro gehen uns allerdings auch ein Stück zu weit. Ich persönlich begrüße es zudem auch ausdrücklich, dass die FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag nun auch die Hochschulpolitik für sich entdeckt hat, was in diesem konkreten Fall aber vermutlich auch mit dem Parteibuch der Bundesbildungsministerin zu tun haben könnte. Denken Sie aber auch daran, nicht nur über Gesetze aus dem Bund zu reden und diese zu loben, sondern die eben genannten Probleme auch vor Ort anzupacken und zu lösen und so einen eigenen Beitrag zu mehr Teilhabe an Hochschulbildung und einer Verbesserung der Situation für unsere Studierenden zu leisten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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