Hans Jürgen Noss
Das stimmt alles nicht so!) Ähnlich wenig wirtschaftliche Performance zeigt auch die von der Landesregierung angestrebte Grundsteuerreform. Doch der Reihe nach. Wie bedeutend diese Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Kommunen sind, entnehmen wir den Daten des Statistischen Landesamts. Mit einem Aufkommen von ca. 600 Millionen Euro im Jahr 2020 liegt der Anteil der Grundsteuereinnahmen der Kommunen etwa bei 13 % der gesamten Steuereinnahmen. Diese Zahlen machen deutlich, wie höchst sorgsam wir bei der anstehenden Reform vorgehen müssten. Aufgrund der enormen Wichtigkeit der Grundsteuer für unsere Kommunen ist es besonders wichtig, zu überlegen, welches Grundsteuermodell das richtige gewesen wäre. Ein Flächenmodell wäre aus unserer Sicht vorteilhafter. Der Grund dafür sind die vergleichsweise wenigen Parameter, die zur Berechnung erforderlich sind. Dadurch wäre auch weniger bürokratischer Erhebungsaufwand entstanden. Stattdessen hält die Landesregierung starrsinnig am Bürokratiemonster, dem sogenannten Scholz-Modell, fest, bei dem acht Parameter zur Berechnung erhoben werden müssen. Wir fordern hierzu bundespolitisch bekanntlich einen verfassungsrechtlichen Rechtsrahmen, der eine hebesatzfähige Beteiligung der Gemeinden an der Körperschaftssteuer ermöglicht. Bei der Körperschaftssteuer sollen über den juristischen Unternehmenssitz hinaus alle Standorte herangezogen werden, an denen unternehmerische Tätigkeit entfaltet wird. Dann bedürfte es nämlich gar keiner aufwendigen Grundsteuer mehr, die eine Bestandssteuer ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich auch noch auf den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung eingehen. Das meiste wurde bereits gesagt. Natürlich unterstützen wir von der Fraktion der AfD einen Gesetzentwurf, der in Zeiten äußerster Belastung und großer Anstrengung die Bezüge unserer Beamtinnen und Beamten im Land erhöht. Wir weisen aber auch schon darauf hin, dass die Linearerhöhung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % bereits jetzt von der Inflation aufgefressen wurde. Da sind auch die versprochenen 1.300 Euro Corona-Sonderzahlung für Beamte und 650 Euro für Anwärter nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn auch ein willkommener. Sorgen Sie bitte dafür, dass das auch das letzte Mal sein wird, dass wir einen solchen Bonus ausschütten müssen; denn die Menschen sind der Pandemiemaßnahmen wirklich überdrüssig. Wir hatten der politisch motivierten Einschränkungen in den letzten 24 Monaten wahrlich genug, und gebracht haben sie nichts, insbesondere nicht aus Sicht der pandemischen Wirkung. Noch ein letztes Wort zu den geplanten Dienstfahrrädern. Dienstfahrräder für Beamte und Tarifangestellte der Kommunen, ja, aber für Tarifangestellte des Landes nicht. Für eine Landesregierung, die sonst nach eigenen Angaben so sehr für gleich und gerecht einsteht, sieht das sehr nach einem Fehler in der Planung aus. Hier sollte tatsächlich nachgebessert werden. Am Ende bleibt festzuhalten, dass der vorliegende Gesetzentwurf sicher ein Schritt in die richtige Richtung ist, weshalb er auch unsere Unterstützung hat. Meine Damen und Herren, die kommenden Monate werden zeigen, wo wir mit und nach der Pandemie, einer Rekordsteuerlast, Rekordenergiepreisen und einer Rekordinflation im nationalen und internationalen Wettbewerb tatsächlich stehen werden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
