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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 31.03.2022 Sitzungen 18/20

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Justiz nimmt in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eine herausgehobene Stellung ein. Unabhängig, leistungsfähig und bürgernah gewährleistet die Justiz allen Menschen, dass sie ihre Rechte geltend machen können und damit auch gehört werden. Die Justiz in Rheinland-Pfalz leistet hervorragende Arbeit und genießt zu Recht bei den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Ansehen. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie die Bediensteten in den Geschäftsstellen und im Wachtmeisterdienst sorgen mit ihrer Arbeit, mit ihrem Engagement täglich dafür, dass Verfahren zügig, gründlich und sicher ablaufen können. Ich möchte diese Gelegenheit daher auch zum Anlass nehmen, all diesen Menschen zu danken, die unsere Justiz täglich am Laufen halten und die auch trotz erschwerter Arbeitsbedingungen in der Pandemie bewiesen haben, dass wir uns auf die Funktionsfähigkeit der Justiz in Rheinland-Pfalz jederzeit verlassen können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Obwohl die Justiz auch während der Pandemie zuverlässig ihre wichtige Aufgabe wahrgenommen hat, bleibt selbstverständlich ebenfalls der Geschäftsbereich des Justizministeriums nicht von den finanziellen Folgen der Pandemie verschont. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir auch künftig mit weiteren Ausgaben rechnen müssen, auch infolge der Flutkatastrophe. Gerade vor diesem Hintergrund ist es aber erfreulich, dass trotz der Einsparerfordernisse die Ansätze im Vergleich zum Vorjahr sogar erhöht werden konnten. Der Haushaltsentwurf sieht 98 zusätzliche Planstellen und Stellen vor. Davon entfallen auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften 81,5 neue Stellen, auf den Justizvollzug entfallen 15,5 neue Stellen, und darüber hinaus sollen im Justizvollzug 37 Planstellen aufgrund der Anpassung der Stellenpläne an die Stellenobergrenzen gehoben werden. Die rheinland-pfälzische Justiz sieht sich zahlreichen zusätzlichen Aufgaben und Herausforderungen gegenüber. Genannt seien exemplarisch nur die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder, die Bekämpfung von Hasskriminalität und von Cybercrime. Die Einführung der E-Akte ist ebenfalls weiterhin mit Herausforderungen verbunden. Neben den neuen Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte setzt der Haushaltsentwurf einen deutlichen Schwerpunkt mit Blick auf die Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. 26 neue Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tragen mittelbar weiter zur Entlastung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei. Es ist zu begrüßen, dass diese neuen bedarfsorientierten Stellen die Justiz weiter entlasten. Mit Blick auf die Zukunft hoffen wir, dass die Länder bei den anstehenden Aufgaben für die Justiz stärkeren Rückenwind durch den Bund erhalten, zumal vor allem Gesetzesänderungen auf Bundesebene zu den Mehrbelastungen beitragen. Es ist daher ein sehr gutes Zeichen, dass die Ampel im Bund den Pakt für den Rechtsstaat weiter verstetigen und ihn zusätzlich um einen Digitalpakt erweitern wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Dem Justizvollzug kommt eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe zu. Durch die Befähigung zu einem Leben ohne Straftaten sollen die Allgemeinheit vor weiteren Verbrechen geschützt und Resozialisierung ermöglicht werden. Dafür leisten in Rheinland-Pfalz zahlreiche Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte, Psychologinnen und Psychologen, Bedienstete im Sozialdienst, Religionsbetreuerinnen und Religionsbetreuer sowie alle anderen Beschäftigten im Justizvollzug jeden Tag unter nicht immer einfachen Bedingungen durch ihre Arbeit einen ganz wichtigen Beitrag. Dafür gebührt auch ihnen allen unser Dank und unsere Anerkennung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) – Genau. Uns Grünen liegt ein humaner und auf Resozialisierung ausgelegter Strafvollzug, in dem Menschen befähigt werden, ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu leben, besonders am Herzen. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Total!) Im Gespräch mit Mitarbeitenden im Justizvollzug wird aktuell immer wieder deutlich, dass die Suchterkrankungen vieler Gefangener die Arbeit in den Justizvollzugsanstalten, aber eben auch die Resozialisierung erschweren. Das Übergangsmanagement wird von den Mitarbeitenden ebenfalls thematisiert. Diese sehr sensible Phase zwischen Haftende und dem Beginn eines Lebens außerhalb und nach der Haft bedarf eines besonderen Augenmerks. Wir begrüßen daher sehr, dass im Haushaltsentwurf zehn neue Stellen für die Suchtberatung und das Übergangsmanagement vorgesehen sind. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Damit setzt der Entwurf im Justizvollzug einen sehr richtigen Schwerpunkt. Noch ein Wort zu den Deckblättern der Opposition. Zu den Deckblättern der CDU und der Freien Wähler wurde gestern schon genügend gesagt. Was ich aber wirklich bemerkenswert finde, ist die Tatsache, dass es die AfD selbst im Justizhaushalt – der Justizhaushalt ist ein Haushalt, den man nun wirklich sehr sachlich und unideologisch als Stellenhaushalt diskutieren kann –, in diesem Haushalt schafft, so derartig unsinnige Deckblätter einzubringen, die einzig und allein von ihrer rechtspopulistischen Ideologie getrieben sind. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) So wollen Sie die Entschädigung für Dolmetscher in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erheblich kürzen, und die Gebühren und Auslagen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Prozesskostenhilfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sollen auch daran glauben. Beides begründen Sie mit dem Ziel schnellerer und kostengünstigerer Abschiebungen Asylsuchender. Wir leben in einem Rechtsstaat. Dazu gehört der Anspruch auf rechtliches Gehör. Rechtliches Gehör umfasst die Möglichkeit, zu verstehen, was vor Gericht gesprochen wird und auch die Möglichkeit, sich selbst äußern zu können. Das ist im Übrigen auch Teil der UN-Menschenrechtskonvention. Dazu tragen neben den Dolmetscherinnen und Dolmetschern auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Wer hier kürzen will, der macht es irrsinnigerweise sogar den Menschen schwer, die zu effektiven Verfahrensabläufen beitragen. Unsere Justiz arbeitet unabhängig und unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. Ziel sind keine kostengünstigeren Abschiebungen mit dem Preis verletzter Menschenrechte. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wer hier kürzen will, der verletzt essenzielle rechtsstaatliche Grundsätze. Das ist bei Ihnen leider gar nicht verwunderlich, aber dafür finden Sie zu Recht in diesem Hause keine Mehrheit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie des Abg. Michael Wagner, CDU) Es ist richtig und notwendig, dass wir die Leistungsfähigkeit der Justiz und den Justizvollzug weiter stärken. Die Justiz ist eine wesentliche Säule unseres freiheitlichen Rechtsstaats. Ihre Funktionsfähigkeit, ihre Leistungsfähigkeit hat großen Einfluss auf unser gesellschaftliches Miteinander und auf die Akzeptanz der Regeln, die wir uns als Gesellschaft gegeben haben. Wir müssen feststellen, dass sich die Belastung der Justiz durch bundesrechtliche Neuregelungen verstärkt hat. Ich begrüße es daher sehr, dass der Einzelplan erhebliche Stellenhebungen und darüber hinaus 98 zusätzliche Planstellen und Stellen vorsieht. Wir können Justiz und Justizvollzug damit wirklich spürbar stärken. Zum Schluss noch ein Satz zu dem Gesetz zum Antisemitismusbeauftragten. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung gilt es grundsätzlich und in jedem Fall zu bekämpfen. Antisemitischen Einstellungen und Tendenzen muss dabei gerade auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte entschlossen begegnet werden. Mit dem Landesgesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz sollen nun zum einen die Rechtsstellung und die Aufgaben der oder des Beauftragten gesetzlich festgehalten werden, und zum anderen sollen die Auskunftsrechte der oder des Beauftragten und die korrespondierenden Pflichten zum Schutz von personenbezogenen Daten rechtlich geregelt werden. Das ist gut so, und wir unterstützen dies ausdrücklich. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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