Markus Kropfreiter
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ja, Herr Spies ist auch heute nicht da, aber ich übernehme das gerne für ihn. Die Justiz in Rheinland-Pfalz leistet mit ihren Bediensteten eine bürgernahe, fachlich fundierte und leistungsstarke Arbeit. Dem wird niemand widersprechen. Mein Dank geht an die komplette Justizfamilie für ihre tägliche Arbeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der Einzelplan 05, um den es hier geht, bietet gute Voraussetzungen, damit die rheinland-pfälzische Justiz weiterhin ihre Tätigkeit ausgezeichnet erbringen kann. Bevor ich aber auf die Zahlen, Daten, Meilensteine in der Justiz eingehe, lassen Sie mich ein paar Worte zum Entwurf des Landesgesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz sagen, das wir heute mit beraten. Unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat im Jahr 2017 bereits einen ehrenamtlich tätigen Beauftragten für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz berufen. Damit waren wir das erste Bundesland. Dieter Burgard übt dieses Amt hervorragend aus. Davon durfte ich mich schon persönlich überzeugen. Im Namen der SPD-Fraktion danke ich ihm für seine sehr erfolgreiche Arbeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Diese wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiterentwickeln und stärken. Angesichts der antisemitistischen Entwicklungen in jüngster Zeit soll die Rechtsstellung des Beauftragten durch eine gesetzliche Grundlage festgeschrieben und somit unterstützt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die Umsetzung der erforderlichen Bestimmungen. So erhält der Beauftragte für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen in Rheinland-Pfalz einerseits Einsichts- und Auskunftsrechte gegenüber Behörden. Diese Daten konnte er bisher nur in sehr beschränktem Umfang bekommen. Andererseits werden aber auch Regelungen zum Schutz der Personendaten getroffen. Des Weiteren werden die Aufgaben und die Rechtsstellung gesetzlich umrissen. Aus meiner Sicht ist es wichtig und klar, dass der oder die Beauftragte weiterhin in der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben – das ist wichtig – unabhängig und nicht weisungsgebunden ist. Dies setzt der Entwurf klar um. Wir werden uns den aktuellen Entwurf im Detail ansehen und abschließend vor der zweiten Lesung inklusive der Ausschussbesprechung bewerten. Aktuell komme ich zu dem Schluss, dass das Justizministerium wie immer eine sehr gute Arbeit geleistet hat und ich den Entwurf als gelungen bezeichnen kann. Der heutige Haushaltsentwurf 05 umfasst rund – man höre – 926 Millionen Euro. Er liegt somit ca. 7 Millionen Euro über dem Ansatz von 2021. Mehr als 70 % der Mittel werden in unsere Bediensteten – das ist ganz wichtig – investiert. Dort sind die Mittel sehr gut angelegt. Wir haben eine bürgernahe, leistungsstarke und fachlich fundierte Belegschaft in den Bereichen der Justiz. Diese leistet in den unterschiedlichen Justizbereichen eine hervorragende Arbeit, die neben Wertschätzung und Anerkennung, was selbstverständlich ist, vor allem eine angemessene finanzielle Entlohnung verdient. Dazu später noch ein paar Worte. Auf die Richterinnen und Richter werden in den kommenden Jahren weitere wichtige Aufgaben zukommen, welche wir bereits jetzt im Haushalt abdecken. Dazu gehören die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus, die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – das ist auch im Augenblick ein sehr aktuelles Thema – oder Cybercrime, um nur einige zu benennen. Wir erhöhen mit dem Haushalt 2022 den Stellenschlüssel an den ordentlichen Gerichten um zehn Richterinnen und Richter, sieben Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Ebenfalls schaffen wir fast 28 neue Planstellen im Rechtspflegerdienst und Anwaltsdienst. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Einzelplan 05 sieht auch vor, dass in den ordentlichen Gerichten bzw. bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften insgesamt 79 Planstellen des zweiten und dritten Einstiegsamts aufgrund der Anpassung der Stellenpläne an die Stellenobergrenze, sogenannte Stellenkegelungen, gehoben werden. In der Herbstkampagne 2021, der Zweiten juristischen Staatsprüfung, konnten in Mainz die Aufsichtsarbeiten erstmals elektronisch angefertigt werden. Diese Feuertaufe des Pilotprojekts „Elektronisches Examen“ war ein sehr großer Erfolg, was mich persönlich sehr freut. 84 % der Prüflinge übten ihr Wahlrecht zugunsten der elektronischen Prüfung aus, und die bisherigen Rückmeldungen sind voll des Lobs. Wir waren eines der ersten Bundesländer, welches die elektronische Prüfung ermöglicht hat. Dieses Projekt verstetigt sich und wird fortgesetzt. Im April und Oktober kann das Examen in Mainz und Trier aktuell noch wahlweise auch digital abgelegt werden. Allerdings erhöhen wir die Mittel insgesamt auf 400.000 Euro. Auf unsere Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz können wir stolz sein. Der Strafvollzug sieht sich immer neuen und wachsenden Herausforderungen gegenüber. Mit dem Einzelplan 05 schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese adäquat gestemmt werden können. Insbesondere die Corona-Pandemie war in den letzten Jahren sowohl für die Beschäftigten als auch für die Häftlinge eine belastende Situation. Durch ihren unermüdlichen Einsatz und ein frühzeitiges Impfangebot konnte diese jedoch gut gemeistert werden. An dieser Stelle meinen herzlichsten Dank für den Einsatz aller Bediensteten in den Haftanstalten. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Im Bereich der Justiz wurden im Einzelplan die konkreten Bedarfe in den einzelnen Berufsgruppen dargestellt, und darüber hinaus wurde Wert auf eine Optimierung des pädagogischen Dienstes der Justizvollzugseinrichtungen, der muslimischen Seelsorge und auch der Suchtberatung des Übergangsmanagements gelegt. Die Zahl der Anwärterstellen in der JVA wurde im Doppelhaushalt 2019/2020 um 44 – von 88 auf 132 – erhöht. Im jetzigen Haushalt sind weitere 25 Anwärterstellen zusätzlich vorgesehen. Insgesamt also eine Steigerung auf 157 Stellen. Der Änderungsantrag der CDU hierzu ist somit hinfällig. Dies ist erforderlich, um zu erwartende Ruhestandsabgänge, wie in vielen Bereichen, schrittweise auszugleichen und somit die Weichen – das ist wichtig – für die Zukunft zu stellen. Diese Erhöhung geht Hand in Hand mit der Neustrukturierung der Ausbildung, welche die Kapazität der Schule voll ausnutzt. Hier auch noch einmal ein klarer Hinweis: Lassen Sie uns gemeinsam die neue Ausbildung zum vereinbarten Zeitpunkt evaluieren, und reden Sie sie nicht schon im Vorhinein schlecht. Danke. Mit der Mittelerhöhung im Bereich des Drogenscannings bauen wir die Bekämpfung des Substanzmittelmissbrauchs entschieden aus. Dabei können wir auf die erfolgreichen Erfahrungen der Vergangenheit bauen. Noch ein weiterer Punkt. Durch das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 soll die Besoldungsgruppe A 4 nebst Amtszulage abgeschafft werden. Das Gesetz werden wir voraussichtlich morgen Mittag mit den Stimmen aller Fraktionen beschließen. Danach sind sämtliche Planstellen und Leerstellen der Besoldungsgruppe A 4 nebst Amtszulage im Einzelplan 05 auf die Besoldungsgruppe A 5 nebst Amtszulage zu heben. Das wollen wir als Koalition bereits für unsere Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister umsetzen und haben entsprechende Anträge gestellt. Auch hier zeigt sich wieder: Die Koalition liefert. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Lassen Sie mich bitte zum Schluss noch einmal betonen: Die Justizfamilie in Rheinland-Pfalz macht einen hervorragenden Job. Mit dem Haushalt 2022 und den entsprechenden Anträgen der Koalitionsfraktionen schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, damit dies weiterhin gewährleistet ist und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden kann. Der Einzelplan 05 ist eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
