landtag-rlp.de ↗

Anette Moesta

CDU 31.03.2022 Sitzungen 18/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan der Justiz ist wie gewohnt nüchtern und sachlich. Wir sind aber froh, dass Sie, Herr Minister Mertin, erkennen, dass es zu einer Stellenmehrung in der Justiz und zu einer Ausstattungsverbesserung kommen muss, um die künftigen Aufgaben zu bewältigen. (Beifall der CDU) Auch der „Pakt für den Rechtsstaat“ hat dazu beigetragen, die Personalsituation zu verbessern. Dies ist ein erster richtiger Schritt, dem weitere folgen müssen, um dies zu verstetigen. Gerichtsprozesse, die überlang dauern oder gar abgebrochen werden müssen, weil Ersatzrichter fehlen, oder Angeklagte, die deshalb sogar freikommen, gefährden das Vertrauen unserer Bevölkerung in die Justiz und damit in unseren Staat. (Beifall der CDU – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Neben unserer Polizei ist eine personell und materiell gut ausgestattete Justiz für die Sicherheit unserer Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer unabdingbar. Unser liberaler Rechtsstaat ist ein hohes Gut, das wir immer wieder verteidigen müssen. Gerade in der jetzigen Zeit erfahren wir besonders schmerzhaft, dass Rechtsstaatlichkeit eben keine Selbstverständlichkeit ist. Vertrauen in die Gerichte ist Grundvoraussetzung für das Empfinden unserer Bürgerinnen und Bürger, dass es in unserem Land gerecht zugeht. Auch für unsere Wirtschaft ist eine gut und schnell funktionierende Justiz von großer Bedeutung. Umso mehr fällt auf, dass die Zivilverfahren von 2010 bis 2020 um rund 35 % gesunken sind, und dies nicht nur in Rheinland-Pfalz. Da stellt sich schon die Frage: Woran liegt das? Gibt es kein Bedürfnis in Gesellschaft und Wirtschaft, oder wurde das Bedürfnis nicht befriedigt? Gibt es eine Gerechtigkeitslücke? Gehen die Zahlen weiter zurück? Ich glaube, dass es wichtig ist, auch solche Kennzahlen im Auge zu behalten und zu hinterfragen und bin deshalb froh, dass dies auf Bundesebene untersucht wird. Natürlich freuen wir uns, wenn die Verfahrensdauer der Gerichtsverfahren sinkt, wie zuletzt im Jahr 2021 die Verfahren der Verwaltungsgerichte und die Asylverfahren. Allerdings darf dies kein Einmaleffekt sein. Wenn man sich freut, dass die Verfahrensdauer der Verwaltungsgerichte von 2020 zu 2021 von 10,4 Monaten auf 6,7 Monate gesunken ist und Rheinland-Pfalz nun an der Spitze in Deutschland steht, so sollte auch darauf zurückgeblickt werden, dass die Verfahrensdauer 2010 4,6 Monate betrug. Umso wichtiger ist es angesichts dieser Zahlen, dass Justiz, Verwaltung und Strafvollzug attraktive Arbeitgeber sind, um auf Dauer Mitarbeiter gewinnen zu können, auch junge Auszubildende. Die Personalentwicklung muss ständig auf der Agenda sein, um auf Dauer die wachsenden und sich verändernden Aufgaben bewältigen zu können. (Beifall der CDU) Da ist es auch wichtig, bei Veränderungen, Umstrukturierungen, wie in der Jugendstrafanstalt in Wittlich, Mitarbeiter frühzeitig zu informieren und einzubinden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Zielsetzung 100 % Deckungsgrad nach dem Personalbedarfsberechnungssystem, genannt PEPP§Y, in dieser Legislaturperiode erreicht wird. Dies gilt für den richterlichen, den nicht richterlichen Dienst, die Staatsanwaltschaften ebenso wie für die Rechtspflege. Wir halten es auch für notwendig, dass die Ausbildung der Gerichtsvollzieher überprüft wird. In Baden-Württemberg wurde hier ein Bachelorstudiengang eingeführt. Besonderen Nachholbedarf sehen wir allerdings im Strafvollzug. Es kann und darf nicht sein, dass die Mitarbeiter gut ausgebildet werden und dann zu den Kommunen abwandern, weil dort schneller befördert wird. Hier muss nachgebessert werden, und dies schnell. (Beifall bei der CDU) Einen Blick möchte ich noch auf die Digitalisierung werfen. Die elektronische Akte, der elektronische Rechtsverkehr wird umgesetzt. Notwendige technische Hilfsmittel müssen zur Verfügung gestellt werden, um zeitgemäß agieren zu können. Im Rechtsausschuss haben wir uns, auf unseren Antrag hin, ausführlich mit dem Thema „Onlineverhandlungen“ befasst, und Herr Minister Mertin hat uns sehr detailliert darüber berichtet, wie unterschiedlich der Ausbau und die Nutzung durch die einzelnen Gerichtszweige und Orte erfolgt. Uns allen hier ist klar, dass ein Familienrechtsstreitverfahren nur im seltensten Fall digital erfolgen kann und soll. Wir sind allerdings der festen Überzeugung, dass es im Sinne von Gerichten und Verfahrensbeteiligten aus Kosten- und Zeitgründen sinnvoll ist, die digitalen Verhandlungen auszubauen, und zwar überall. Unser Appell geht auch an die Richterinnen und Richter selbst. Nutzen Sie es auch. Letztlich stellen wir fest, um die Leistungsfähigkeit und Schnelligkeit der Justiz auch in Zukunft sicherzustellen, ist vorausschauendes Handeln notwendig. Personal und technische Ausstattung dürfen nicht auf Kante genäht werden. (Beifall bei der CDU) Aktuelle und absehbare Aufgabenveränderungen und -zuwächse, wie neue Anforderungen an den Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte, Verfahren im Zusammenhang mit Corona, EncroChat-Verfahren, Meldepflicht bei Hasskriminalität im Internet oder auch die anstehende Grundsteuerreform, sind möglichst frühzeitig zu berücksichtigen. Erfolgt dies nicht, so verlieren wir ganz schnell das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger. Lassen Sie mich mit einem Zitat von unserem obersten Verfassungshüter, unserem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Lars Brocker, in der WELT schließen: „Wenn ich die Losung ausgebe, ich will mehr Wind- und Solarenergie, dann ist klar, dass dann auch die Verfahren stärker werden.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies gilt damit auch für unser Handeln hier im Hohen Hause. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Alle Reden von Anette Moesta Protokoll ↗