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Hans Jürgen Noss

SPD 31.03.2022 Sitzungen 18/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, eine appellativ gehaltene Rede ist schön und gut, aber sie sollte dennoch nicht alles verkehren und alles in Rede stellen, was nicht gegeben ist. Unsere Redezeit ist heute sehr begrenzt. Viele Forderungen der Oppositionsparteien sind davon gekennzeichnet, dass ihre Forderung nach Geld nicht begrenzt ist. Wir sind gerne bereit, das, was Sie gefordert haben, inhaltlich zu diskutieren, wenn dazu von Ihnen tatsächlich Anträge kommen. In der Vergangenheit haben Sie vieles gefordert, aber letztendlich nicht einmal versucht, es umzusetzen. Das muss man Ihnen vorwerfen. Der Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport umfasst eine Vielzahl von Aufgabenbereichen. Dabei bildet die Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Kernaufgabe. Der Einzelplan 03 entspricht den gegebenen Erfordernissen und ist wie in den vergangenen Jahren sachorientiert und auch zukunftsweisend aufgestellt. In diesem Jahr ist der Einzelplan 03 deutlich von der Katastrophe im Ahrtal gekennzeichnet, was auch dadurch verdeutlicht wird, dass von 325 neuen Stellen allein 43 für den Wiederaufbau im Ahrtal vorgesehen sind. Für die Bewältigung der Flutkatastrophe wurden unter anderem für etwaige Einnahmeausfälle und für die Personal- und Mehrbedarfe der betroffenen Kommunen insgesamt 40 Millionen Euro eingeplant. Der Wiederaufbau wird noch einige Jahre andauern. Durch die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Deckblätter wollen wir im Interesse, dass es schneller und unbürokratischer geht, die Flexibilität des Mitteleinsatzes erhöhen. Den vielen Helferinnen und Helfern, die engagiert bei den Räumungen oder Bauarbeiten im Ahrtal geholfen haben, gilt unsere besondere Anerkennung und unser besonderer Dank. (Beifall bei SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Mit dem Entschließungsantrag „Gemeinsame Kraftanstrengungen für einen sozialen und nachhaltigen Wiederaufbau“ der Koalitionsparteien wollen wir die entstandene Situation im Ahrtal beleuchten und auf die gebildeten Hilfsmaßnahmen hinweisen. Wir sorgen mit den richtigen Entscheidungen für das Gelingen des Wiederaufbaus und zeigen, dass wir die Region und die Menschen vor Ort weder vergessen noch im Stich lassen wollen. Der Katastrophenschutz, die Feuerwehr und der Rettungsdienst sind wichtige Aufgaben des Ministeriums. Neben den laufenden Ausgaben für den Katastrophenschutz ist im investiven Bereich insbesondere die Fortführung bisheriger Förderprogramme für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten im allgemeinen Katastrophenschutz und im Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst vorgesehen. Das Sirenenprogramm des Bundes sieht für Rheinland-Pfalz 4,1 Millionen Euro vor. Das Land stockt diesen Betrag um weitere 4 Millionen Euro auf. Damit leisten wir einen sicheren Schritt dahin gehend, dass die Bürger besser informiert werden, wenn gewisse Ereignisse eintreten. Für die Bekämpfung von Starkregenereignissen hat das Land über 5 Millionen Euro bereitgestellt, wovon auf das Jahr 2022 über 3 Millionen Euro entfallen. Da das Land durch anhaltende Trockenzeiten in den letzten Jahren vermehrt von Waldbränden betroffen wurde, sind 2,56 Millionen Euro für die Anschaffung von acht geländegängigen TLF 3000 vorgesehen. Weiterhin ist für die Brandbekämpfung aus der Luft die Beschaffung von sogenannten Bambi Buckets für die Polizeihubschrauber vorgesehen. Die Landesfeuerwehr- und katastrophenschutzakademie, kurz LFKA genannt, erhält für die Errichtung eines neuen, in containerbauweise errichteten Gebäudes mit 24 Unterkunftszimmern 1,35 Millionen Euro. Dadurch können wir, was dringend erforderlich ist, mehr Ausbildungsmöglichkeiten für Feuerwehrangehörige schaffen, als dies bisher der Fall war. Wie vereinbart, wird der Brandschutz auch im Jahr 2022 ein Förderbudget von 13,5 Millionen Euro für die Förderung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeindefeuerwehren erhalten. Weitere 4 Millionen Euro sind im Einzelplan 20 – das sind 900.000 Euro mehr als im letzten Jahr – für die Förderung von bedeutenden Maßnahmen im Bereich des Rettungsdienstes sowie der allgemeinen Hilfe und des Brand- und Katastrophenschutzes eingestellt. Der finanzielle Rahmen des Kapitels 03 09 wird wesentlich durch Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer bedient. Voraussichtlich sind das in diesem Jahr 26,3 Millionen Euro. Herr Junk, die werden vollkommen für Belange der Feuerwehr eingesetzt. Das ist noch nie anders gewesen und wird auch nie anders sein. Weitere Schwerpunkte sind unter anderem Fahrzeugbeschaffungen der LFKA sowie Ersatzbeschaffung von zwei Feuerwehrlöschbooten sowie die Beteiligung der Feuerwehr an dem Betrieb und der Einrichtung von Integrierten Leitstellen. 11,7 Millionen Euro sind für Investitionen und Betriebskosten der Rettungsleitstellen und des Rettungsdienstes eingeplant. Im Sportbereich wurden die Projektmittel um 1,57 Millionen Euro aufgestockt, um den Leistungssport im Zuge der bundesweiten Leistungssportreform zu stärken. Von diesem Ansatz profitieren im Übrigen auch die Sportverbände und Sportvereine. Die Ansätze für den pauschalen Aufwendungsersatz werden um 177.000 Euro erhöht, um die durch die Tarifsteigerungen bedingten Personalmehrkosten bei den Sportorganisationen ausgleichen zu können. Darüber hinaus werden aus dem KFA weiter 17,2 Millionen Euro für den Sport zur Verfügung gestellt. Das ist eine gewaltige Summe. Damit lässt sich einiges bewirken. Wir haben den Haushalt, so wie er jetzt vorliegt, in großer Übereinstimmung mit dem Landessportbund machen können. Die Koalitionsparteien haben dort, wo es als sinnvoll erachtet wurde, Deckblätter zur Änderung des Haushaltsentwurfs eingebracht. Unter anderem sei hier benannt das Hambacher Schloss, die Wiege der deutschen Demokratie. Mit einem Deckblatt wollen wir die coronabedingten Einnahmeverluste kompensieren. Außerdem wollen wir den Landessportbund und die Sportvereine unterstützen und Mittel für eine Mitgliederrückgewinnungskampagne, Fanprojekte und Revitalisierung und Unterstützung des Ehrenamts zur Verfügung stellen. Die Koalitionsparteien – vorhin ist da etwas anderes herübergekommen – bringen heute das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes ein. Die Erforderlichkeit ergibt sich durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, welches dem Land vorgibt, bis zum 31. Juli dieses Jahres eine zeitliche Höchstgrenze einzuführen, innerhalb derer Erschließungsbeiträge festgesetzt werden müssen. Mit dem Gesetz wird festgelegt, dass die Frist zur Festsetzung mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem die tatsächliche Vorteilslage, also die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme, eintritt und maximal 20 Jahre beträgt. Nach deren Ablauf ist dann die Festsetzung von Beiträgen nicht mehr möglich. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Einzelplan 03 – Herr Minister, Ihnen und Ihren anwesenden Helfern einen ganz herzlicher Dank – auch in diesem Jahr wieder die Weichen für eine gute Politik der Landesregierung zum Wohle der Menschen in Rheinland-Pfalz stellt. Hierfür herzlichen Dank. Das war’s. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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