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Marcus Klein

CDU 31.03.2022 Sitzungen 18/20

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ein gemeinsamer Erfolg, dass wir heute eine Verfassungsänderung verabschieden können, um die wir in den letzten Tagen – ich will es deutlich sagen – noch einmal schwer gerungen haben, weil wir auch Zweifel gesehen haben, obgleich wir uns im Ziel immer einig waren. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Wir haben die Argumente gewogen. Wir haben auch Vorschläge, Herr Präsident des Rechnungshofs, aufgegriffen. Am Ende ist es uns gelungen, den ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf besser zu machen. Es war richtig, dass wir die Verfassungsänderungen im Rechtsausschuss nicht einfach durchgewunken haben, sondern dass wir uns die Zeit zur Beratung und zur Sichtung der Stellungnahmen genommen haben. Meine Damen und Herren, um zu verstehen, warum wir der Auffassung sind, nun ein Gesetz vorzulegen, das auch einem kritischen Blick standhalten wird, muss man noch einmal beleuchten, wo wir herkommen. Die rheinland-pfälzischen Kommunen sind in einer prekären Lage. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung sind die Kommunen inzwischen auf dem letzten Platz aller Bundesländer angekommen. Sieben von zehn der höchstverschuldeten Kommunen kommen aus unserem Bundesland, kommen aus Rheinland-Pfalz. Unsere Kommunen zahlen doppelt so viel für ihre Schulden pro Kopf an Zinsen als im Durchschnitt der Flächenländer. Das nimmt Handlungsmöglichkeiten. Diese Schuldenlast einerseits und die viel zu geringe Finanzausstattung andererseits engen die kommunale Gestaltungsfreiheit so massiv ein, dass sie gegen unsere Landesverfassung, Artikel 49 Abs. 6, verstößt. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, das hat hier nicht immer nur richtigerweise die CDU gesagt, sondern im Jahr 2020 hat das auch das höchste Gericht dieses Landes, der Verfassungsgerichtshof in Koblenz, in einer kaum zu überbietenden Klarheit noch einmal festgestellt. Der Zustand der kommunalen Finanzen in diesem Land ist verfassungswidrig. Meine Damen und Herren, das muss man wissen, um zu verstehen, warum so viele gute und richtige Argumente dafür sprechen, dieser Verfassungsänderung heute mit den gemachten Änderungen zuzustimmen. Es ist wichtig festzuhalten, wir beschließen heute keinen Freibrief für neue Schulden, nicht für neue Ausgaben. Die Schulden sind schon da; die sind bei den Kommunen. Es geht vielmehr um einen klaren, transparenten Weg, der den Kommunen hilft, und darum, eine Schieflage, die in den vergangenen Jahren zu ihren Lasten entstanden ist, zurechtzurücken. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Frau Fraktionsvorsitzende, das gehört, wenn wir uns auf die Schultern klopfen, dazu. Hätten unsere Kommunen in den letzten Jahren angemessene Mittel aus dem Landeshaushalt erhalten, sie hätten diese hohen Kassenkredite nicht machen müssen. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, das ist der gerichtlich festgestellte Verfassungsbruch der Vergangenheit. Es war uns als CDU-Fraktion besonders wichtig, die tragenden Gedanken des Rechnungshofs in diesen Entwurf mit aufzunehmen, und sie finden sich nun im Gesetzentwurf wieder. Einmal die Befristung. Damit stellen wir in der Verfassung noch einmal klar und sicher, dass dieser Artikel einen besonderen, ja einen einmaligen Charakter hat und es keine Blaupause für eine grenzenlose Schuldenübernahme für diese oder auch künftige Regierungen sein kann. (Beifall der CDU) Auch in der Begründung ist noch einmal klargestellt, es handelt sich hier um einen speziellen, um einen Einzelfall. Schließlich und am wichtigsten kam zum ursprünglichen Entwurf hinzu, dass sich das Land verpflichtet, die nun übernommenen Schulden auch zu tilgen. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass man Schulden, die man hat und übernimmt, tilgt, aber wir haben es trotzdem, sozusagen zur Sicherheit, in der Verfassung festgeschrieben. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, wir haben in der Begründung auch noch einmal klargestellt, dass die Tilgung „binnen eines angemessenen Zeitraums“ zu erfolgen hat, was dem Wortlaut in Artikel 115 Grundgesetz entspricht. Dies muss schon mit dem Ausführungsgesetz – nicht irgendwann, sondern mit dem Ausführungsgesetz – klargestellt werden. Meine Damen und Herren von der Regierung, wir erwarten im Rahmen des Ausführungsgesetzes von Ihnen und der Koalition nicht mehr und nicht weniger als die Vorlage eines klaren Tilgungsplans, wann und wie die übernommenen Schulden abbezahlt werden sollen. Wir haben die letzten Tage gut genutzt. Gestützt auf die Aussagen des Wissenschaftlichen Dienstes, des Justizministers im Rechtsausschuss und des Finanzministeriums, auch in den letzten Tagen, können wir uns heute gewiss sein, dass wir uns auf einen verfassungsfesten Weg machen. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Wir haben auch die Vorschläge des Rechnungshofs aufgegriffen. Deswegen können wir heute guten Gewissens zustimmen. Meine Damen und Herren, damit ist natürlich ein großer Vertrauensvorschuss an die Regierung verbunden. Wenn sie ihn klug und richtig nutzt, ist das heute ein guter Tag für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

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