Hans Jürgen Noss
Das ist doch keine Versteigerung hier!) Hatte uns nicht die jetzige Bundesministerin Anne Spiegel zum Jahresbeginn 2021 versprochen, im Klimaschutzministerium nach dem Beförderungsskandal aufzuräumen? Hat sie das? Die fragwürdige Werbepraxis reicht zurück in die Zeit der für die Beförderungsaffäre verantwortlichen früheren Umweltministerin Höfken und wurde von ihrer Nachfolgerin Frau Spiegel über Monate fortgesetzt. Wir fragen uns ernsthaft, warum immer wieder das Umweltministerium mit Schlampereien und Rechtsverstößen auffällt. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Erstens: ungenau beantwortete Anfragen. Zweitens: Post, die nach Angaben der RHEINPFALZ fünf Wochen im Haus nicht auffindbar ist. Drittens: das Eingeständnis des Staatssekretärs im Südwestfunk, dass die Werbepraxis des Ministeriums auf Facebook nicht kritisch hinterfragt wurde. Es wären lediglich Vorschläge von Facebook angenommen worden. Wo gibt es denn so etwas? (Heiterkeit bei der CDU und der AfD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben die Beispiele für Inkompetenz gerade gehört. Bezug nehmend auf die Online-Werbepraxis hat das Klimaministerium sogar verfassungswidrig gehandelt. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Man, man, man!) Der Vorredner Wefelscheid hat schon kurz berichtet. Die Ihnen hier aufgezeigte Werbepraxis ist illegal. Ich erkläre Ihnen auch gerne warum. Das Klimaschutzministerium hat bewusst mit der Zielgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beiträge auf Facebook beworben. Nach Aussage von Simon Kruschinski im Südwestfunk, seines Zeichens Kommunikationswissenschaftler der Universität Mainz, ist der Rückschluss auf Parteienwerbung zulässig; denn mit legitimer Öffentlichkeitsarbeit hat die gezielte Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern nichts zu tun. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders brisant ist aber, auch in der Zeit vor der Bundestagswahl, in der die Briefwahl schon lief, wurde diese Zielgruppe, die sich für grüne Politik interessiert, beworben. Nach Aussage von Sophie Schönberger, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Düsseldorf, handelt es sich um eine illegale Werbepraxis. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Grundsätze für den Rahmen und die Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Einrichtungen entwickelt. Staatliche Öffentlichkeitsarbeit muss parteipolitisch neutral sein, auch in Bezug auf den Adressatenkreis, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER) Auch der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz verlangt Aufklärung; denn aus Steuergeldern finanzierte konkrete Ansprachen einzelner, in diesem Fall einer den Grünen nahestehenden Gruppe, fällt eindeutig aus dem rechtlichen Rahmen, nicht zuletzt auch aufgrund des Neutralitätsgebots. Die fortgesetzten Rechtsverstöße in einer staatlichen Institution sind nicht akzeptabel, sie zerstören das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in behördliche Institutionen, in staatliches Handeln und den Staat selbst. (Beifall bei der CDU und den FREIEN WÄHLERN) Zum Schluss meiner Rede müssen wir uns alle die Frage stellen: Wie kommt das Geld wieder in die Staatskasse? Wer zahlt? Zahlt es die Ministerin? Zahlt es der Staatssekretär oder die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? Vielleicht würde auch eine Prüfung des Landesrechnungshofes Klarheit bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER sowie bei der AfD)
