Pia Schellhammer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach beinahe zwei Jahren Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie sind alle bestrebt, dass wir so viel Normalität wie möglich für unsere Kinder und Jugendlichen ermöglichen. Das ist gut, und das ist richtig. Deswegen ist es auch gut und richtig, dass wir hier immer wieder überprüfen, wie die Maßnahmen in unseren Schulen und unseren Kitas aussehen. Deswegen ist es auch gut, dass wir auf Grundlage des Antrags darüber sprechen. Ich habe mich allerdings – die Kritik sei mir an der Stelle erlaubt – etwas gefragt, als der Änderungsantrag der CDU eingetroffen ist – Sie beantragen das Testen in den Kitas –, der dann unter einem Antrag subsumiert wurde, in dem ganz klar auch Schülerinnen und Schüler adressiert sind, ob Sie vergessen haben, einen eigenen Antrag zum Thema „Testen in Kitas“ einzubringen und das jetzt sozusagen noch beim Antrag der Freien Wähler einbringen wollten. Das habe ich mich wirklich gefragt, weil das stellt dann auch die Frage, wie wichtig Ihnen das Thema war. Ich möchte aber ganz konkret etwas zu dem Antrag der Freien Wähler sagen, der sich darum dreht, ob ein Testheft eine richtige Maßnahme zur jetzigen Situation ist. Wir müssen immer schauen, mitten in dieser Pandemie, ob die Maßnahmen, die vorgeschlagen sind, verhältnismäßig sind. Wir müssen auch ganz klar schauen, das wurde auch etwas vermengt – es wurde über Kita-Kinder und Grundschulkinder gesprochen –, es geht ganz klar um einen bestimmten Alterskorridor, nämlich von zwölf Jahren und drei Monaten bis einschließlich 17 Jahre. Die würden von einem solchen Testheft profitieren. Kinder unterhalb dieser Altersgrenze sind ohnehin von der Testpflicht im Freizeitbereich ausgenommen. Für die mögliche Zielgruppe des Testhefts, also die Jugendlichen zwischen zwölf Jahren und drei Monaten bis einschließlich 17 Jahren, gelten ohnehin schon wesentlich mehr konkrete Bestimmungen als für Erwachsene. Für sie gilt in der Regel die 2G- oder die 2G-Plus-Regel. Gäbe es ein Testheft, könnte es außerdem auch nur an den Tagen zum Einsatz kommen, an denen in der Schule jeweils getestet wird. Der Mehrwert wäre also, dass sich an diesen Tagen – zwei Tagen pro Woche – die Schülerinnen und Schüler nicht doppelt testen müssten, wenn sie zum Sport oder ins Kino möchten. Wir haben dazu auch viele Zuschriften bekommen, und wir verstehen natürlich auch das Anliegen, das beispielsweise aus dem Sportbereich kommt. Es ist aber eine Abwägung, die die Landesregierung so entschieden hat, dass die Testhefte nicht den Nutzen an den Tag legen, (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Die grünen Kollegen in Hessen machen es anders!) dass es, das wurde angeführt, ein Problem durch die Vermischung der Gruppen im Freizeitbereich gibt, und dass aufgrund der aktuellen Infektionszahlen einfach diesem Schritt nicht gefolgt werden möchte. Das heißt, es ist eine Abwägungsentscheidung. Man kann unterschiedlicher Meinung dazu sein. Die Landesregierung hat diese Abwägung so entschieden, dass man hier kein Testheft einführen möchte. Wir alle kennen auch die Situation, wenn man zum Beispiel auf hessische Sportvereine trifft. Das ist eben so. Wir haben uns aber in dieser Abwägung so entschieden. Es ist ganz wichtig, dass wir die Sicherheitsmaßnahmen an der Stelle hochhalten. Es geht um die Vermischung der Gruppen. Wir werben daher für Verständnis für die Linie, die die Landesregierung und das Bildungsministerium an der Stelle eingenommen haben. Wir wissen, dass die Situation für alle, insbesondere auch für die Kinder und Jugendlichen, keine einfache ist. Wir alle sind bemüht, dass wir diese Pandemie beenden können, und wir appellieren, dass alle, auch die ganze Schulgemeinschaft, daran weiterhin mitwirken, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten werden und wir endlich durch diese Pandemie durchkommen. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
