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Lisa-Marie Jeckel

FREIE WÄHLER 20.01.2022 Sitzungen 18/15

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Fast kein anderes Thema wird mit so viel Leidenschaft und Emotion diskutiert wie das Thema der Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Sowohl im Parlamentsrund als auch an den Stammtischen gehen die Auffassungen oftmals weit auseinander. Erlauben Sie mir deshalb, die Aktuelle Debatte zu nutzen, das Thema aus der rechtlichen Perspektive zu beleuchten. Insofern ist im Betreff der Aktuellen Debatte bereits ein Fehler: „Geflüchtete“. Diese Begrifflichkeit findet sich im Juristischen nicht wieder. Es gibt Asylbewerber und Flüchtlinge. Asylbewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden ist. Wird dem Antrag stattgegeben, ist die Person ein anerkannter Asylbewerber; wird der Antrag abgelehnt, ist die Person ein abgelehnter Asylbewerber. Ein Flüchtling im juristischen Sinn ist eine Person, die sich nach der Genfer Flüchtlingskonvention aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Wird ein Fluchtgrund im Zielland als relevant erachtet, kann daraus eine Anerkennung als Flüchtling entstehen. Nicht nur für beide Gruppen – Asylbewerber und Flüchtlinge – gilt: Sprache ist der Schlüssel zum Erfolg. Nur wer die Sprache des Landes sprechen kann, in dem er die Aufnahme beantragt hat, wird sich auf Dauer integrieren können, sofern seinem Antrag stattgegeben wurde. Auch hier müssen wir wieder juristisch klar definieren, dass wir aufgrund von internationalen und europäischen Vereinbarungen feststellen müssen, wer in welchem Land einen Antrag stellen kann. Zunächst sind die Anrainerstaaten für die Aufnahme von Flüchtlingen zuständig. Gleichwohl ist der Aufenthalt dort auch ein Grund, die Reise fortzusetzen, um nach Europa zu gelangen. Hier ist nach dem Dubliner Übereinkommen definiert, welcher Staat für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags zuständig ist. Meine Damen, meine Herren, diese Ausführungen vorweggeschickt, empfiehlt sich ein Blick auf die Praxis. In vielen Kommunen erleben wir im Verwaltungshandeln, dass oftmals eine wie auch immer fortgeschrittene Integration zu einem Abschiebehemmnis wird. Afghanistan ist kein sicheres Herkunftsland. Wir müssen als Gesellschaft die Entwicklungen in Afghanistan im Blick behalten. Insofern sind auch Bemühungen sinnvoll, die es den Asylbewerbern und Flüchtlingen möglich machen, die deutsche Sprache zu erlernen. Die Entwicklungen in Afghanistan geben keinen Grund zur Annahme, dass in den kommenden Jahren die Fluchtgründe entfallen werden. Insofern ist es geboten, dass wir Integrationskurse öffnen. Wir müssen aber zugleich betonen, dass die entsprechenden Verwaltungsverfahren noch laufen. Unsere Aufgabe als Politiker ist es, dass wir alle mitnehmen: Menschen, die Zuwanderung skeptisch gegenüberstehen, ebenso wie Menschen, die Flüchtlingen eine bessere Zukunft geben wollen. Aus diesem Grund ist es angezeigt, eine ehrliche Debatte über Zuwanderung zu führen, aber nicht, wie sie sie Bundesinnenministerin Nancy Faeser eröffnet hat. Europa muss sich erklären. Dies funktioniert nicht mit Alleingängen. Dies wird nur möglich sein, wenn wir unsere humanitären Grundsätze als europäische Gesellschaft klären. Derzeit gibt es sehr widerstreitende Positionen – nicht Argumentation mit Recht und Gesetz nicht durchzudringen scheint. Dennoch wollen wir Freie Wähler diese Position einnehmen und bei aller Betroffenheit dazu aufrufen, dass wir Integration möglich machen, aber zugleich rechtsstaatliche Verfahren nicht damit konterkarieren. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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