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Patrick Kunz

FREIE WÄHLER 11.11.2021 Sitzungen 18/10

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU hat in ihrem Antrag ein Kernproblem der aktuellen Frage der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen angesprochen. Wie so oft geht es um die Finanzierung, die die Landesregierung erneut unzureichend sichergestellt hat. Für den Schulbereich und die Kitas sei eine ausreichende Finanzierung zwar gewährleistet, jedoch herrschen bei barrierefreiem Wohnraum erhebliche Mängel. Laut der Landesregierung sei der Umbau von Wohnungen mit hohen Kosten verbunden, oftmals unrentabel und sogar aus technischen Gründen undurchführbar. Im Gegenzug sei es sinnvoll, bei der Neuplanung eines Gebäudes die Implementierung einer Einrichtung zu berücksichtigen. Beispiele wie das Genossenschaftsprojekt Wohnerei in Kusel zeigen, dass sich solche gemeinschaftlichen Wohnprojekte realisieren lassen. Hier müssen jedoch die Kosten eines solchen Neubaus und die Kosten für Umbaumaßnahmen von bisherigen Wohnungen gegenübergestellt und auf deren Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Sollten sich die Kosten annähernd gleichen, appellieren wir an die Landesregierung, entsprechende Umbaumaßnahmen zu priorisieren. Ein Umbau benötigt oft einen geringeren Zeitaufwand als ein Neubau. Im Zuge dessen appellieren wir von den Freien Wählern, Menschen mit Behinderungen bei der Digitalisierung vollumfänglich zu berücksichtigen. Digitale Technologien verbessern die Teilhabe um ein Vielfaches. Zudem begrüßen wir, dass die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes in Landesrecht umgesetzt worden ist. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beinhaltet aber nicht nur barrierefreie Wohnräume und Digitalisierung, sondern darüber hinaus, wie es mit den Menschen ab dem Eintritt in das Rentenalter weitergeht. Hier ist es wichtig, nicht nur richtungsweisende Anstöße zu geben, sondern auch aktiv zu handeln. Das Grundgesetz sieht vor, dass jeder Mensch ein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein einschließlich einer angemessenen Teilhabe im gesellschaftlichen Leben hat. Den Menschen muss die Möglichkeit gegeben werden, auf Wunsch auch nach Erreichen des Rentenalters die Tätigkeit ihrer Wahl ungeachtet ihrer Einschränkungen ausüben zu können. Einen zentralen Beitrag dazu leisten die Werkstätten. Die Vergütung sollte auf ein angemessenes Niveau angehoben werden. Diese sollte sowohl für die Menschen mit Behinderungen als auch für deren Betreuung gelten. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir am Ende meiner Rede ein persönliches Wort zu diesem Thema. Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen für ihre Wegfindung alle taktilen, visuellen und akustischen Informationen, die Ihnen aus der natürlichen und gebauten Umwelt zugänglich sind. Deshalb sind Bodenindikatoren entwickelt worden, die als standardisiertes Bodenelement mit Rippen- oder Noppenstruktur zur Information, Orientierung, Leitung und Wahrnehmung dienen. Werden durch Elektroscooter diese taktilen Möglichkeiten der sehbehinderten Menschen gestört, so ist die Barrierefreiheit nicht weiter gegeben. Es ist schade, dass der Innenminister nicht mehr da ist, weil ich ihm gerne mit auf den Weg gegeben hätte, dass er eine Lösung für dieses Problem findet. Die betroffenen Kommunen warten auf eine Empfehlung seines Hauses, wie man falsch abgestellten Scootern am besten begegnet. Wir können nicht einer Gruppe von Menschen mehr Mobilität zusagen, aber dadurch und durch Unachtsamkeit eine andere Gruppe von Menschen einschränken. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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