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Daniel Köbler

GRÜNE 11.11.2021 Sitzungen 18/10

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich der Einladung von Herrn Rieger nur anschließen, im Anschluss an die heutige Sitzung an der Ausstellungseröffnung „Inklusion im Blick“ im Abgeordnetenhaus teilzunehmen oder sich die Ausstellung im Nachgang einmal anzuschauen, aber nicht nur anzuschauen, sondern sie zu erleben, anzufühlen, anzuhören. Man kann sie nämlich mit allen Sinnen wahrnehmen. Das ist das, was Inklusion bedeutet, und deswegen freue ich mich, dass wir über die Große Anfrage der CDU und dieses wichtige Thema der Inklusion in Rheinland-Pfalz sprechen können. Wir haben in Rheinland-Pfalz schon einiges erreicht, und natürlich wissen wir auch, dass wir auf dem Weg zur vollständigen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und der Inklusion in unsere Gesellschaft noch eine ganze Menge zu tun haben. Leider bringt uns dabei aber weder die sehr dünne Anfrage der CDU noch der Redebeitrag des Kollegen Rieger irgendeinen Schritt weiter. Herr Rieger, Sie hätten einmal einen Blick in die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werfen sollen, die Anfang vergangenen Jahres im Plenum ausgesprochen worden ist. Dann hätten Sie auf 76 Seiten sehen können, was beim Thema „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz“ in den letzten Jahren getan wurde, aber auch deutlich aufgezeigt bekommen, wo noch Handlungsfelder sind und wo weitere Aufgaben liegen. Ich hätte schon erwartet, wenn Sie an das Rednerpult gehen, dass Sie sich zunächst einmal auf den Sachstand bringen, worüber wir überhaupt reden. Sie haben schon gezeigt, dass Sie sich noch nicht ausreichend in die Materie eingearbeitet haben. Es waren schon ein paar wilde Dinge dabei, die ein bisschen durcheinandergegangen sind. Ich möchte ein paar Beispiele nennen. Sie haben beim Thema „Inklusion an Schulen“ zu den 10 Millionen Euro, die in der Antwort genannt werden, gesagt, das Geld sei für die Barrierefreiheit von Schulgebäuden. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich hier um eine Vereinbarung des Landes mit den Kommunen für sozial-integrative und inklusive Aufgaben, für die die Kommunen zusätzlich entlastet worden sind, um das an den Schulen machen zu können. Des Weiteren haben Sie wirklich ernsthaft erzählt, Sie wollen für behinderte Menschen das LWTG abschaffen (Abg. Lars Rieger, CDU: Nein, nur den einzelnen Paragrafen! Sie müssen zuhören!) und haben das mit dem Thema „Barrierefreies Wohnen“ zusammengeworfen. Ja, man kann darüber reden, das LWTG zu reformieren, und man kann die Frage stellen, ob es Anpassungsbedarfe gibt. Wir kennen auch die Forderung, die Sie von der Lebenshilfe und von anderen kopiert haben; aber dann müssen Sie schon wissen, was das heißt. Wenn Sie das LWTG abschaffen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Das hat doch überhaupt keiner gesagt! Sie müssen schon zuhören!) dann haben Sie im Prinzip für Menschen mit Behinderungen, die nicht allein leben können, nur noch die Alternative wie früher der großen Heime. Sie müssen hier schon sauber bleiben. (Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Man kann immer darüber reden, ob man einzelne Paragrafen und Gesetze auch weiterentwickeln kann, und diese Diskussion führen wir auch. Dann aber einfach zu sagen, das muss jetzt alles abgeschafft werden, zeugt nicht von extrem großer Sachkenntnis, das muss ich Ihnen jetzt ehrlich einmal sagen. Sie haben Ihre Forderung aus der letzten Legislatur wiederholt, für das Taubblindengeld den doppelten Betrag zu zahlen. Dafür hat sich meine Fraktion immer offen gezeigt, aber Sie müssen dann schon auch ein bisschen die Diskussion nachvollziehen, die geführt worden ist. Sie müssen sehen, wenn man das macht, haben wir das Problem der Nachrangigkeit der Bundessozialleistung. Das bedeutet, dass Sie bei einem großen Teil der Betroffenen die Situation bekommen, dass wir als Land eine Leistung bezahlen, die die Menschen aufgrund ihrer Behinderung bekommen, die aber jetzt schon Leistungen des Bundes nach den Sozialgesetzbüchern bekommen. Wenn das so ist, bekommen diese Menschen genau den Betrag, den sie vom Land mehr bekommen, vom Bund wieder abgezogen. Genau das ist der Punkt und das Problem, warum wir es bisher in Rheinland-Pfalz immer noch nicht umgesetzt haben, weil am Ende die Betroffenen, über die Sie reden und für die es durchaus eine richtige Forderung ist, gar nicht mehr davon haben. Solange das so ist, macht es noch keinen Sinn. Wenn wir aber dafür eine Lösung haben, bin ich absolut offen dafür. Sich aber einfach hinzustellen, ohne die Debatte nachzuvollziehen, die wir lange geführt haben, das ist einfach zu wenig, wenn einem die Inklusion am Herzen liegt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Herr Rieger, Sie haben es aber immerhin geschafft zu erwähnen, dass wir ein Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz haben. Ja, derzeit laufen natürlich die Verhandlungen über die Rahmenvereinbarungen, und ja, sie sind umstritten, und ja, da geht es um viel, da geht es um Inklusion, da geht es aber auch um viel Geld. Dann kam Corona noch dazwischen, und es hat sich auch zu meinem Verdruss wieder verlängert. Da haben Sie irgendwie gehört, da muss man jetzt einmal in die Bresche springen, und es knirscht, aber so ganz genau, was Sie eigentlich wollen, haben Sie jetzt auch nicht gesagt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wenn Sie doch wenigstens richtig zuhören würden!) – Okay. Dass Sie es aber schaffen, 8 Minuten zu reden und noch nicht einmal zu erwähnen, dass wir in Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland überhaupt ein Landesinklusionsgesetz verabschiedet haben, (Glocke des Präsidenten) das ist schon beachtlich, wenn es um Inklusion geht. Deswegen kann ich Ihnen nur raten, ich diskutiere immer gern über Inklusion – as ist mir ein totales Herzensthema, und es ist noch total viel zu tun –, aber dann bitte auf einer fundierten Grundlage, und die liefert Ihre Große Anfrage leider nicht. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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