Martin Haller
Ein Best-of der letzten 35 Jahre! – Zuruf von der SPD: Oh!) um diejenigen zu unterstützen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen bereits tagtäglich mit mehr als genug Problemen und Herausforderungen zu kämpfen haben. Unter dem Motto „Gut gemeint, schlecht gemacht“ sorgen Sie durch § 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) für eine zusätzliche Verschärfung des eklatanten Mangels an barrierefreiem Wohnraum für Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen. Die Vorschrift überzieht diese Wohnformen und damit potenzielle Vermieter mit zusätzlichen Auflagen, Verordnungen und Dokumentationspflichten. Die wenigsten Vermieter sind bereit, sich darauf einzulassen. Auch Leistungserbringer, die den Bewohnerinnen und Bewohnern ein ambulantes Betreuungsangebot machen wollen, werden von diesen Vorschriften eher abgeschreckt. Entgegen dem erklärten politischen Willen ist RheinlandPfalz bundesweit Schlusslicht beim Anteil ambulanter Wohnformen. Wir fordern daher, den Geltungsbereich des LWTG für ambulante Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen abzuschaffen. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU versucht deshalb – scheitert aber insgesamt damit –, die vorgebrachten Beanstandungen und Forderungen zu entkräften, weil die Landesregierung Belege für ihre abweichende Haltung schuldig bleibt. Während die Fachverbände wie der Paritätische und die Lebenshilfe RheinlandPfalz ihre Erkenntnisse aus praktischen Erfahrungen der Realität beziehen, führt die Landesregierung zwar bestehende, aber nicht evaluierte Regelungen und Programme sowie allgemeine Absichten an. Das wird der Problematik, den Aufgaben und der Verantwortung nicht gerecht. Es bedarf einer dauerhaften Vergewisserung über Erreichtes, Defizite und Handlungsbedarf, um teilhabepolitisch nachhaltig zu sein. (Beifall der CDU) Hier liegen entscheidende Schwächen der Landesregierung. Insbesondere von einem Dialog, den Frau Bätzing-Lichtenthäler den Menschen und Akteuren im Ahrtal heute Vormittag zugesagt hatte, konnten sich die Verbände beim Thema der Teilhabe behinderter Menschen offensichtlich nichts versprechen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichenthäler, SPD: Der findet statt!) Angesichts der vorliegenden Antwort verwundert es nicht, dass die Verbände jetzt ein Positionspapier verfasst haben. Die Landesregierung muss den offensichtlich ausgebliebenen Dialog jetzt führen und die exemplarischen Forderungen nicht abtun, sondern als Auftrag für eine bessere Teilhabe annehmen. Teilhabepolitik ist nicht mit dem Landesgesetz zur Ausführung des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch erledigt. Erster Schritt ist eine teilhabepolitische Selbstkritik. Zweiter Schritt muss mehr Einsatz für eine bessere Teilhabe in Rheinland-Pfalz sein. Ich fordere die Landesregierung deshalb auf, dass sie sich dafür einsetzt, dass der Verhandlungsprozess für Rahmenverträge zum Bundesteilhabegesetz zügig und erfolgreich abgeschlossen wird. Die geltende Umsetzungsvereinbarung zum Landesrahmenvertrag endet nach der Antwort auf unsere Große Anfrage Ende des Jahres 2022. Mit dem Abschluss der neuen Rahmenverträge darf deshalb nicht bis dahin gewartet werden. (Glocke des Präsidenten) Um versöhnlich zu enden, möchte ich gerne noch auf die Kunstausstellung „Inklusion im Blick. Mit allen Sinnen Kunst erleben“ hinweisen, die heute Abend um 19.30 Uhr durch den Landtagspräsidenten eröffnet wird. Vielleicht bringt diese Ausstellung neue Impulse für eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit sich. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
