Hans Jürgen Noss
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2015 haben sich im Pariser Klimaschutzabkommen über 150 Staaten dahin gehend vereinbart, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu beschränken, wobei als anzustrebende Zielgröße eine Steigerung der globalen Durchschnittstemperatur um höchstens 1,5 Grad Celsius genannt wurde. In Paris, aber auch bei weiteren Klimaschutzkonferenzen wie jetzt in Glasgow, wurde und wird immer wieder betont, wie wichtig es sei, die abgestimmten Ziele tatsächlich zu erreichen, damit unsere elementaren Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Die verschiedenen Naturkatastrophen, die in den letzten Jahren immer häufiger auch bei uns auftreten, wie zum Beispiel zuletzt im Ahrtal, zeigen deutlich auf, dass es von herausragender Bedeutung ist, die Ursachen für diese zerstörerischen Auswirkungen der Natur zu begrenzen und die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Der Ausbau erneuerbarer Energien, bessere Energieeffizienz sowie Energieeinsparungen sind hierfür unbedingte Voraussetzung. Dies bedarf erheblicher Anstrengungen sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene. Neben dem Bund und den Ländern sind auch unsere Kommunen angesprochen, hierzu ihren Beitrag zu leisten, wobei auch jeder von uns selbst ebenfalls aufgefordert ist, in seinem Umfeld entsprechend zu agieren. Ziel von Rheinland-Pfalz ist es, die Treibhausgasneutralität in einem zeitlichen Korridor von 2035 bis 2040 zu erreichen. Eine vollständige bilanzielle Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 ist das ambitionierte Ziel des Landes. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen sollen gemeinsam mit den Kommunen abgestimmt und umgesetzt werden. Viele Kommunen haben in ihrem Bereich bereits wichtige und zielführende Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele eingeleitet. Es ist nunmehr dringend erforderlich, im Schulterschluss die gemeinsamen Kräfte im kommunalen Klimapakt zu bündeln. Das Land will die Kommunen beim Klimaschutz und bei der Klimawandelfolgenanpassung zielorientiert mit optimierten Förderangeboten unterstützen. Hierbei ist unbedingt auch zu prüfen, inwieweit die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen und der Abbau von bürokratischen Hürden verbessert werden können. Ebenso sollen die Beratungsangebote durch die Energieagentur und das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen weiter ausgebaut werden. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Energieagentur, dem Verband kommunaler Unternehmen, den betroffenen Ministerien sowie mit dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen werden unter der Leitung des Klimaschutzministeriums diesbezüglich Gespräche und Verhandlungen geführt. Ein erstes Auftaktgespräch des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden fand bereits vor wenigen Wochen statt. In weiteren Gesprächen sollen die vorliegenden Überlegungen weiter besprochen und geprüft und wenn möglich zielführend im Sinne des Klimaschutzes konkretisiert und umgesetzt werden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sehr gut!) Die Beteiligten streben dabei an, dass das Land die am Klimapakt teilnehmenden Kommunen sowohl finanziell durch die zur Verfügung stehenden Förderkulissen als auch durch die erforderlichen Beratungsleistungen unterstützen soll. Da die jetzigen Bestimmungen des § 103 Gemeindeordnung bereits die erforderlichen Maßnahmen zur Subsumierung von Klimaschutzmaßnahmen über die Ausnahmebestimmungen des § 103 in Verbindung mit Nummer 4.1.3 der VV ermöglichen, halten wir die Forderung zur Aufweichung des § 103 für nicht angezeigt und entbehrlich. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. Wie gesagt, die Möglichkeiten, das bereits jetzt fördern zu lassen, bestehen. Wir werden uns allerdings nicht dahin gehend einigen können, dass wir sagen, wir werden die Möglichkeiten der Kommunen, weitere Schulden zu machen, erweitern. Dies einfach deshalb, weil uns an jeder Stelle gesagt wird, Ihr müsst die kommunalen Haushalte ausgleichen. Wir halten es nicht für angezeigt, hier einen Weg zu suchen, den wir nicht brauchen, weil das bereits möglich ist, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen auf Grundlage der bisherigen Gesetzeslage gegeben sind. Daher lehnen wir den Antrag ab. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
