Michael Wagner
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Folgen der Corona-Krise mit den staatlich verordneten Schließungsmaßnahmen und Kontaktverboten haben die Wirtschaft in nahezu ihrer gesamten Breite getroffen. Gerade die rheinland-pfälzische Wirtschaft in ihrer ohnehin schon geschwächten Ausgangssituation wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen. Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass bereits im Jahr 2019, also vor der Corona-Krise, das Bruttoinlandsprodukt in Rheinland-Pfalz um 1,3 % abgenommen hatte. Laut dem Statistischen Landesamt fiel die Wirtschaftsentwicklung in Rheinland-Pfalz damit bereits im Jahr vor der Corona-Krise wesentlich schwächer als in allen anderen Bundesländern aus und dazu obendrauf die Corona-Pandemie. Der Einzelhandel stand durch die staatlich verordneten Schließungsmaßnahmen und die daraus entstandenen Wettbewerbsverzerrungen vor existenziellen Problemen. Einerseits im Verhältnis zum Onlinehandel sowie andererseits zwischen bestimmten Betriebsformen des Einzelhandels, in denen kleinere stationäre Facheinzelhändler schließen mussten, während Lebensmittel-, Drogerie-, Bau- und Gartenmärkte mit kleineren Nebenwarensegmenten häufig ihr komplettes Sortiment verkaufen konnten. Herr Dr. Streit hat darauf hingewiesen. Dramatisch war und ist bis heute noch die Situation der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, der Schausteller und der Messe- und Veranstaltungswirtschaft. Sie sind in ihren Zulieferern durch die Einschränkungen der Pandemie existenziell getroffen. In sehr vielen Gesprächen, die wir wohl alle, die wir hier sitzen, in dieser so schwierigen Zeit geführt haben, wurden wir mit dem Schicksal, mit dem Leid vieler Unternehmerinnen und Unternehmer konfrontiert. Herr Dr. Streit, ich darf Ihnen sagen, ich selbst komme aus einem Handwerkerhaushalt. Mein Vater war Malermeister. Ich weiß, was solche existenziellen Sorgen bedeuten. Ich habe aber in meinen Gesprächen immer wieder eine gewisse Dankbarkeit verspürt, Dankbarkeit dafür, dass es vom Bund eine solche massive Unterstützung gab. Bislang hat die Bundesregierung – da unterscheide ich mich in der Wortwahl von Frau Dr. Köbberling, die das allein Herrn Scholz zugeschrieben hat – in der Krise insgesamt mehr als 105 Milliarden Euro für die Wirtschaft bewilligt, darunter Hilfen der Kreditanstalt für den Wiederaufbau mit einem Antragsvolumen von 66,2 Milliarden Euro, außerordentliche Wirtschaftshilfen für den November mit einem Antragsvolumen von 7 Milliarden Euro, außerordentliche Wirtschaftshilfen für den Dezember mit einem Antragsvolumen von 7,6 Milliarden Euro, Überbrückungshilfe II mit einem Antragsvolumen von knapp 3 Milliarden Euro, Überbrückungshilfe III mit einem Antragsvolumen von 17 Milliarden Euro, Neustarthilfe mit einem Antragsvolumen von 1,3 Milliarden Euro. Dazu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von ungefähr 32,3 Milliarden Euro. Während es für die meisten Betriebe der Wirtschaft nun wieder bergauf geht, dauern die coronabedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung hat deshalb die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Der Bund ist mit seiner Unterstützung bis an die Grenzen des Machbaren gegangen. Unternehmen in anderen Ländern wären dankbar für eine solche Unterstützung gewesen. Ich war gerade bei meinen Verwandten in Frankreich, die mir berichteten, dass man dort neidvoll auf die Krisenbewältigung der deutschen Bundesregierung schaut. Das Gleiche erfahre ich von meiner Büroleiterin, die mit einem Engländer verheiratet ist. In England sieht man das genauso. Scheinbar gilt der Prophet im eigenen Lande nichts. Der Bund hat nach unserer Auffassung seine Aufgabe erfüllt. Wir hätten uns von der Landesregierung an der einen oder anderen Stelle eine größere und vor allem in vielen Bereichen eine unkompliziertere Hilfe gerade für Soloselbstständige, freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Vereine und Schausteller gewünscht. (Beifall der CDU) Entsprechende Forderungen wie einen Unternehmerlohn oder einen Unterstützungsbetrag von monatlich 1.180 Euro für Soloselbstständige aus dem Kulturbereich, wie dies zum Beispiel Baden-Württemberg zeitnah und unkompliziert umgesetzt hat, haben wir von dieser Stelle aus immer wieder erhoben. Die Wirtschaft stabil zu halten, ist richtig. Es ist auch richtig, dass eine Verschuldung unbedingt vor dem Hintergrund der Demografie und der vielbeschworenen Generationengerechtigkeit in Deutschland betrachtet werden muss. Insoweit ist das Ziel der Forderungen nachvollziehbar. Allein der Weg dorthin überzeugt die CDU-Fraktion noch nicht ganz, umso mehr als uns Vertreter der Industrie- und Handelskammer Rheinland-Pfalz mitgeteilt haben, dass eine vollumfängliche Entschädigung nicht im Interesse der Wirtschaft sein kann. (Glocke der Präsidentin) Aus diesem Grund plädieren wir dafür, den Antrag an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. (Beifall der CDU –
