Dr. Joachim Streit
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte Sie in die Vergangenheit, in das Jahr 1979 führen und Ihnen die Geschichte von einem Mann erzählen, der im Februar 1979 zur Arbeit ging. Es war ihm nicht gut an dem Tag. Es war ein kalter Tag. Es schneite. Er hat sich aber trotzdem aufgemacht, zur Arbeit zu gehen. Als er abends nach Hause kam, zitterte er. Er legte sich ins Bett. Am nächsten Morgen konnte er nicht mehr aufstehen. Er hatte Fieberschübe, Gelenkrheuma und war über Wochen krank. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung gab es den ersten Abstieg. Dann wollte sein Arbeitgeber ihn auch noch entlassen, als er arbeitsunfähig wurde. Als ich in die Augen dieses Mannes sah, sah ich zum ersten Mal Existenzangst. Dies waren die Augen meines Vaters. Als ich mich nach dem Studium selbstständig machte als Soloselbstständiger, in Trier und Saarbrücken ein Unternehmen gründete, spürte ich diese Existenzangst immer wieder, wenn man krank wurde und nicht wusste, kann ich heute zur Arbeit gehen? Denn wenn ich nicht arbeiten gehe, verdiene ich nichts. Im Jahr 2020, als der erste Lockdown kam, habe ich diese Existenzangst wieder in den Augen der Menschen gesehen. Das war in den Augen derjenigen, die Geschäfte in meiner Heimatstadt hatten, und in den Augen derjenigen, die zu mir kamen und fragten: Wo soll das hingehen? Vielleicht waren die Ersten im ersten Lockdown noch der Meinung, die Sache ist schnell vorüber. Mir war aber klar, das ist eine Angelegenheit, die uns über mehr als ein Jahr beschäftigen wird. Ich habe seinerzeit Finanzminister Scholz angeschrieben und ihm vorgeschlagen, zur Sicherung der Unternehmer den Verlustrücktrag auf fünf Jahre zu erweitern, Dann hätten die Menschen, die im Jahr 2020 nichts verdienen, das Geld zurückbekommen, das sie in den Vorjahren erwirtschaftet hatten. Damit wird man nicht zum Bittsteller, sondern man bekommt das zurück, was den Wohlstand unseres Landes ausmacht. Im Juli 2020 haben wir dann eine Petition gestartet, die genau diesen Gesetzentwurf beinhaltet, eine allgemeine Entschädigungsregelung für von Einschränkungen Betroffene im Pandemiefall. Wenn man die Soloselbstständigen, Gastwirte, Einzelhändler, Künstler, Musiker, Messebauer, die Veranstaltungsbranche, Fahrschulen, Friseursalons, Kosmetik-, Fingernagel-, Fitness-und Tattoo-Studios, Schausteller, Marktbeschicker, Beherbergungsbetriebe, Reisebranche, Freizeit- und Tierparks sieht, dann haben sie eine Leistung für uns erbracht. Dadurch, dass ihre Geschäfte geschlossen hatten, wurden Infektionsketten unterbrochen. § 56 Infektionsschutzgesetz sieht vor, wenn der Geschäftsinhaber oder Mitarbeiter eines Geschäftes krank ist und das Geschäft vom Gesundheitsamt geschlossen wird, dann steht dem Unternehmer eine Entschädigung zu. Leider enthält § 56 keine Regelung, wenn im Pandemiefall coronabedingt in diesen Jahren Geschäftsschließungen erfolgen, dass eine Entschädigung gezahlt wird, obwohl der Eingriff derselbe ist. Es ist ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Derjenige, der krank ist und dessen Laden geschlossen wird, unterbricht damit Infektionsketten. Derjenige, der nicht krank ist, aber dessen Betrieb auch geschlossen wird, zudem keine Kunden kommen können, leistet auch etwas für die Gesellschaft, denn Infektionsketten werden unterbrochen bzw. können nicht entstehen. Beide Fälle werden in § 56 Infektionsschutzgesetz unterschiedlich behandelt. Das ist eine Lücke, die es zu schließen gilt. Natürlich müssen wir dankbar sein für die Maßnahmen, die erfolgt sind. Es wurden Hilfeleistungen ausgezahlt, auch wenn diese über Steuerberater oftmals nur schwer zu erhalten waren. Es ist ein technokratisches Monster entstanden. Man hätte viel besser die Finanzämter dafür zuständig erklären sollen, dann hätte man die Zahlen der Betriebe aus den Jahren vorher gehabt. Man hätte auszahlen können, ohne dass sich Betrüger hätten aufschwingen können, um Anträge zu stellen, zu Unrecht Geld zu kassieren, um von dem Leid der anderen zu profitieren. Die Pandemie hat Landwirte mit ihren Mischbetrieben betroffen. Es wurde eine Gesamtrechnung gemacht. Wenn man ein Ferienhaus hatte, hat man dafür nichts erhalten können, weil im anderen Bereich Einnahmen vorhanden waren. Im Grunde ist es derselbe Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der zu entschädigen ist. Damit geht es hier auch um Gerechtigkeit, die herzustellen ist. Wenn der Staat eingreift und von anderen ein Sonderopfer verlangt, dann ist dies auszugleichen. Das Sonderopfer bestand darin, dass der Baumarkt geöffnet hatte und Fahrräder und Blumen verkaufen konnte, während der Fahrradhändler und der Blumenshop geschlossen waren. Discounter verkauften Kleidung, Modehäuser wurden geschlossen. Diese Kette könnte ich beliebig fortsetzen. (Glocke der Präsidentin) In diesem Sinne ist der Antrag heute auch in der Regierungserwiderung seinerzeit schon angekündigt worden. Ich bitte im Namen der Freien Wähler um Ihre Unterstützung. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
