Hans Jürgen Noss
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal, was hat der VGH beschlossen? Der VGH hat zunächst in seinem Urteil vom 16. Dezember des letzten Jahres den rheinland-pfälzischen kommunalen Finanzausgleich für verfassungswidrig erklärt – da haben sie recht – und erstmalig eine detaillierte Bedarfsanalyse als Grundlage für die Erstellung des KFA gefordert. Die haben wir noch nicht. Ähnliche Urteile gab es übrigens in der Vergangenheit auch in anderen Bundesländern, also nicht nur in Rheinland-Pfalz. Grundlage des Urteils war aber nicht etwa, dass zu wenig Geld im Topf ist, (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Doch!) sondern waren formale Gründe, weil derzeit eine verfassungsrechtlich einwandfreie Ermittlung des kommunalen Bedarfs fehlt. Die derzeitige Höhe der Mittelzuweisungen wurde nicht beanstandet. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das!) Der VGH führt weiter aus: „Eine aufgabenadäquate Finanzausstattung kann Finanzausgleichsmasse höheren, aber auch zu einem geringeren Betrag führen.“ Das ist unter Randnummer 92 nachzulesen. Was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten. (Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU) Der VGH hat in seinem Urteil auch festgestellt, dass der derzeitige KFA noch bis Ende des Jahres 2022 angewendet werden kann. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Aber nicht muss!) Daher ist die Forderung der CDU, schon jetzt vorab jeweils 300 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 an die Kommunen zu zahlen, nicht begründbar. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Was?) Man muss aber auch bedenken, dass die Kommunen 256 Millionen Euro allein für die Jahre 2020 und 2021 als Kompensation für wegbrechende Gewerbesteuern allein vom Land erhalten haben. (Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!) Nicht vergessen sollte man auch die 100 Millionen Euro Soforthilfe, die die Kommunen im Rahmen der Corona-Pandemie – das sind 25 Euro je Einwohner – erhalten haben, und weitere Sicherungen sowie am Rande noch den Zinssicherungsschirm. (Beifall der SPD, der FDP sowie des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Der VGH stellt weiter fest, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes bei der Angemessenheit der KFA-Mittel zu berücksichtigen ist. Weiter: Durch die „Anerkennung eines absoluten Schutzes der kommunalen Mindestfinanzausstattung und damit eines von der Finanzkraft des Landes losgelösten Anspruchs“ der Kommunen würde nämlich „einseitig der Vorrang gegenüber anderen, verfassungsrechtlich gleichwertigen Gütern“ wie zum Beispiel Bildung oder der Inneren Sicherheit eingeräumt. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das!) Die „prinzipiell[e] Gleichwertigkeit staatlicher und kommunaler Aufgaben“ würde dadurch ausgehebelt (vergleiche Randnummer 59). Das Land hat sich zwischenzeitlich eindeutig zum weiteren Vorgehen bei der Neugestaltung des KFA geäußert. Leitplanken sind dabei die inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des VGH. Gleichzeitig hat die Landesregierung erklärt, dass man bei der Umsetzung des Urteils auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden zählt. Schnellstmöglich soll nunmehr ein Aufgabenkatalog für die Kommunen erstellt werden, aus dem sich eine bedarfsgerechte Bemessung und Verteilung der künftigen KFA-Mittel ergibt. Sicherlich keine einfache Aufgabe. Diese Ergebnisse bilden erst dann die Grundlage für die finanzielle Bemessung des neuen KFA, dessen Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2022 starten soll. Ab dem Jahr 2023 wird der neue KFA die Grundlage für die Berechnung und Verteilung der Kommunalfinanzen bilden. Daher läuft die heute von der CDU geforderte bedarfsgerechte Verteilung der Soforthilfe ins Leere; denn es gibt diese bedarfsgerechte Verteilung noch nicht. Auch die von der CDU-Fraktion im Antrag angesprochene Altschuldenthematik verfängt in der Weise nicht. Einen ähnlichen Antrag hatte die CDU bereits im Jahr 2020 gestellt. Die angedachten Lösungen zur Reduzierung der Altschulden sind offensichtlich mit niemandem abgestimmt und wohl eher als Schnellschuss oder PR-Maßnahme denn als ernsthafter Vorschlag zu werten. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist es!) Die Landes-CDU hätte stattdessen vielleicht – als es um die Altschulden in Bonn und Berlin ging – unsere Stellungnahme und unsere Meinung, dass wir so etwas brauchen, unterstützen und nicht dagegen agieren sollen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Nehmt doch die Hälfte!) – Ja, nehmt doch die Hälfte, aber Sie haben sich mit Ihren Leuten gewehrt, überhaupt etwas zu machen. Das ist das Schlimme. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Ich sage nur Steiniger. Das sagt alles. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Unabhängig von der Absage des Bundes wird das Land Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führen und prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Altschulden deutlich zu reduzieren. Das kann durchaus auf eine Sache von Kommunen und Land hinauslaufen, aber wir wissen es noch nicht. Damit können wir auch in diesem Bereich eine gute Lösung erarbeiten. Nur am Rande: Die Kommunen haben alleine in den Jahren 2017, 2018 und 2019 weit über 1 Milliarde Euro an Finanzüberschüssen erzielt. Das zur Lage der Kommunen. Darüber hinaus zur Rolle der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD): Eine Enquete-Kommission – ich weiß nicht, wer von Ihnen da noch drin war – hat einwandfrei ergeben, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) die Kommunalaufsicht in Rheinland-Pfalz ist diejenige, die am meisten bei den Kommunen zulässt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wo ist die angesiedelt?) Wenn ich dann höre, wie schlimm es ist, wenn die Grundsteuern erhöht werden, (Glocke des Präsidenten) erinnere ich nur daran, dass dort ein ständiges Petitum des Rechnungshofs anzugehen ist. Aus Zeitgründen kann ich leider nicht auf die allseits bekannten positiven Entwicklungen der kommunalen Finanzen seit dem Jahr 2013 hinweisen, aber das mache ich liebend gerne beim nächsten Mal noch einmal. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
