Dr. Joachim Streit
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht bei der Entlastung bei der Rechnungsprüfung durch den Landesrechnungshof grundsätzlich um die Rechtmäßigkeit der Ausführung des Haushalts. Nun waren wir im Haushaltsjahr 2019 noch nicht in diesem Landtag vertreten, aber ich darf mich recht herzlich bedanken für die Arbeit im Haushalts- und Finanzausschuss und in der Rechnungsprüfungskommission. Herzlichen Dank an die beiden Vorsitzenden und an alle Beteiligten, insbesondere auch die Vertreter des Rechnungshofs. Bei der Vielzahl der Feststellungen, die wir heute Nachmittag schon gehört haben, darf ich mich auf drei Punkte konzentrieren: erstens auf die Anzahl der Ruhestandsbeamten, zweitens auf die Investitionsquote, über die wir heute schon öfter gesprochen haben, und drittens auf die Haushaltssicherungsrücklagen. Wenn man sich die Anzahl der Ruhestandsbeamten und die Entwicklung seit 2010 anschaut, so waren es damals 27.000, und innerhalb von zehn Haushaltsjahren ist die Zahl der Ruhestandsbeamten auf 40.000 gestiegen, ein Anstieg um 50 % in zehn Haushaltsjahren. Nur durch die Anwendung der Regelungen des Rentensystems konnte die Entwicklung gedämpft werden. Mit den Hinterbliebenen sind es insgesamt 50.000 Versorgungsempfänger. Hier hätten im zweiten Nachtragshaushalt 2020 bei der Errichtung des „Sondervermögens Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ die Teile der Bareinlage der 540 Millionen Euro schweren Versorgungsrücklage zur Entlastung der Versorgungsausgaben eingesetzt werden müssen. Die Bareinlage besteht immerhin aus rund 190 Millionen Euro. Zweitens: die Investitionsquote. Wir haben es schon gehört, wir sind auf dem zweitletzten Platz der Flächenländer in Deutschland. Wenn wir aber dann noch auf die ostdeutschen Länder schauen, ist die Investitionsquote im Osten Deutschlands dreimal so hoch wie hier. Im Jahr 2019 schloss der Kernhaushalt mit einem Finanzierungsüberschuss von rund 1,26 Milliarden Euro ab, der zur Nettozuführung der Rücklagen von rund 400 Millionen Euro und zur Nettotilgung von rund 860 Millionen Euro genutzt wurde. Schaut man sich jetzt die Ausgabereste im Jahr 2019 an, so betragen sie weit mehr als 1 Milliarde Euro. Ich nenne nur einmal die Hauptgruppen: Innen und Sport 190 Millionen Euro Reste, Soziales, Gesundheit, Arbeit 48 Millionen Euro Reste, Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 230 Millionen Euro Reste, Bildung 37 Millionen Euro Reste, Hochbaumaßnahmen und Wohnungsbauförderung 85 Millionen Euro Reste, Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten 200 Millionen Euro Reste, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 18 Millionen Euro Reste und allgemeine Finanzen 260 Millionen Euro Reste. Ich wiederhole noch einmal, dies sind insgesamt Reste von über 1 Milliarde Euro. Die Haushaltssicherungsrücklage wurde 2018 außerplanmäßig um 700 Millionen Euro und im Jahr 2019 um weitere 300 Millionen Euro gestärkt. Das ergibt genau 1.050.000.000 Euro. Wenn man jetzt an die beiden Verfassungsgerichtsurteile denkt – das QueichUrteil und das Urteil aus dem letzten Jahr –, muss man diese 1 Milliarde Euro in einem ganz anderen Licht sehen. Dann müsste ein Aufschrei durch den Saal gehen bei all denen, die in Ortsgemeinderäten, in Verbandsgemeinderäten oder in Kreistagen Verantwortung tragen. Ich weiß, dass auch in den einzelnen Fraktionen sicherlich darum gerungen wird – sicherlich auch bei der SPD in der SGK –, dass man sich für die Ortsgemeinden stark macht. Wichtig ist für mich, wenn der kommunale Finanzausgleich aus diesen Mitteln gestärkt würde, dann könnten wir vor Ort auch Grundsteuern und Gewerbesteuern belassen oder, liebe Freunde von der FDP, vielleicht sogar senken. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Deshalb danke ich auch der CDU für den gleich folgenden Tagesordnungspunkt zur Altschuldenproblematik. Was ich nicht gutheißen kann, ist, dass die ADD, auch getrieben durch den Rechnungshof, jetzt durch die Lande reist und die Kommunen bereits zu Grundsteuer- oder Realsteuererhöhungen zwingt; denn die beiden Urteile des Verfassungsgerichtshofs sagen, erst muss die Landesregierung ihre Bringschuld erfüllen und ein neues Gesetz zum Ausgleich auf den Tisch legen, bevor wir anfangen, die Ortsgemeinden, die Verbandsgemeinden, die Städte und insgesamt die Kreise zu zwingen, an der Steuerschraube zu drehen; (Glocke des Präsidenten) denn das, was wir in der kommunalen Familie haben, ist immer zu wenig. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
