Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Hüttner, zunächst vielen Dank für die einführenden Worte. Ein Wort an Sie, lieber Kollege Schnieder. Sie sprechen von unter 1 % der Betroffenen. Unter 1 % sind Hunderttausende von Menschen, die Suchtprobleme haben. Ich finde, dabei kann man nicht mit unter 1 % argumentieren, sondern man muss die Menschen im Einzelnen sehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und FDP) Wir Grüne haben den Gesetzentwurf im laufenden Verfahren immer wieder unter dem Gesichtspunkt des Spieler- und Jugendschutzes einer kritischen Prüfung unterzogen. Uns war dabei wichtig, dass die Stellungnahmen der Suchtberatungsstellen und Betroffenenverbände nicht zwischen all den Forderungen aus der Glücksspielbranche untergehen. Wir hätten es daher begrüßt, wenn mehr Suchtberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände und Betroffenenverbände angehört worden wären. Ich möchte daher unterstreichen, was uns die Suchtberatungsstellen berichtet haben. Man kann Glücksspiel und den Besuch in einer Kneipe ums Eck nicht gleichsetzen. Während in der Kneipe der Großteil der Gäste nicht zu den problematischen Trinkern gehört, schätzt die Suchtberatungsstelle „Die Tür“ aus Trier den Anteil der problematischen Spieler in Spielhallen auf 70 %. Falls Sie es nicht wahrgenommen haben, ich habe nicht gegendert, weil es sich fast ausschließlich um Männer handelt. Noch eines will ich klarmachen. Exzessives Glücksspiel ist keine Bagatelle. Es führt zu erheblichen Vermögensverlusten, Überschuldung und zu psychosozialen Problemen. Letztere reichen vom Lügen und Verschleiern bis hin zur Begehung von Straftaten, um Geld zu beschaffen. Die Folgen tragen aber nicht nur die Betroffenen selbst, sondern ganze Familien und vor allem Kinder leiden jahrelang an der emotionalen Verarmung, die die Spielsucht mit sich bringt. Dies alles angesprochen, sollte zudem klar sein, dass die Folgeprobleme nicht nur im privaten Bereich erhebliche Schäden verursachen, sondern auch staatliche Stellen in nicht unerheblichem Maße binden. Wir Grüne begrüßen daher, dass wir in Rheinland-Pfalz mit dem neuen Landesglücksspielgesetz dem Spieler- und Jugendschutz besser Rechnung tragen. Besonders hervorheben möchte ich das neue anbieter- und spielerformenübergreifende bundesweite Spielersperrsystem, die vorgesehenen Einsatzgrenzen, die Anzeigepflicht von Gaststätten und die zeitlich befristete Schließung des Betriebs als zusätzliche Maßnahme der Glücksspielaufsicht. Für Maßnahmen der Suchtprävention, Beratungsangebote und Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele nehmen wir also zu Recht Geld in die Hand und erhöhen die entsprechenden Mittel auf 1,2 Millionen Euro pro Jahr. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Aus unserer Sicht machen wir damit einen Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt ist aber auch deshalb notwendig, weil Rheinland-Pfalz im bundesvergleich nach den Zahlen der ADD bzw. des Arbeitskreises gegen Spielsucht e. V. ein regelrechtes El Dorado an Spielhallen ist. Während in 13 Bundesländern die Zulassungen von Spielhallen rückläufig sind, sind in Rheinland-Pfalz seit 2012 insgesamt 108 neue Spielhallenstandorte dazugekommen. Diesem Problem nehmen wir uns als Koalition an und haben uns daher aus gutem Grund in den Koalitionsvertrag geschrieben, die Standorte der Spielhallen in Rheinland-Pfalz zu reduzieren. Daran halten wir fest. Um besondere Härten im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie zu vermeiden, haben wir auch im Dialog mit den Kommunen Übergangsregelungen für Bestandsspielhallen getroffen, welche die 500 Meter-Abstandsregelung derzeit nicht einhalten. Für uns Grüne ist aber klar, dass es nach Ablauf dieser Übergangsfristen keine weiteren Verlängerungen mehr geben wird. Die Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen müssen sich jetzt darauf einstellen, dass die Abstandsregelungen künftig scharfgeschaltet werden. Das muss schon heute allen Beteiligten klar sein. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
