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Michael Hüttner

SPD 17.06.2021 Sitzungen 18/3

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon eine Besonderheit, quasi in dieser ersten Sitzung bereits ein Gesetz zu verabschieden. Deswegen lassen Sie mich einen kleinen Rückblick dazu leisten. Wir haben den Glücksspielstaatsvertrag im vergangenen Spätjahr ratifiziert. Der Glücksspielstaatsvertrag ist meines Erachtens ein absoluter Meilenstein, was dieses Thema betrifft, und zwar dergestalt, dass wir auf der einen Seite sehr viele Maßnahmen im Sinne von Spielerschutz, von Jugendschutz sowie auch von Suchtprävention haben. Ich möchte an dieser Stelle als Stichwort das Thema eines Sperrsystems nennen, eines sekundengenauen Sperrsystems, welches über alle Bereiche hinweg geht, oder auch das Einzahlungslimit und ähnliche Themen, auf die ich nicht weiter eingehen möchte, weil wir es bereits beschlossen haben. Wir haben aber – das ist ein ganz entscheidender Punkt – die Tatsache, dass zum 1. Juli das Onlinespiel legal sein wird, also nicht nur die Tatsache, dass wir in Schleswig-Holstein spielen durften, soweit wir dort gewohnt hätten – was aber nicht der Fall ist, sonst dürften wir nicht im Landtag sein – – – Das wird vollkommen freigegeben, und genauso gilt die vollkommene Freigabe für das Thema der Sportwetten. Sie waren bis dato geduldet, aber sie waren nicht legal in der Konsequenz. Das Ganze wird den gesamten Markt des Glückspiels doch drastisch verändern, und dementsprechend hatten wir schlussendlich als Landesgesetzgeber unser Landesglücksspielgesetz zu regeln. Wir haben dann im Spätjahr auch einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht. Wir haben im Januar eine Anhörung dazu durchgeführt. In dieser Anhörung gab es viele Anregungen, dass wir noch einmal darüber nachdenken möchten. Die Kommunen haben von Einnahmeausfällen gesprochen, die Branche hat von Arbeitsplatzverlusten gesprochen. Man hat die Pandemie insgesamt dazu angesprochen, und man hat die Veränderung des Marktes dabei angesprochen. Das hat dann in der Konsequenz dazu geführt, dass wir in der letzten Legislaturperiode das Gesetz nicht verabschiedet haben, sondern jetzt einen neuen Antrag vorgelegt haben. Herr Präsident hat darauf hingewiesen, dass die Annahme empfohlen wurde. Wir haben uns in der Sitzung des Innenausschusses in der vergangenen Woche einstimmig für ein neues Gesetzesvorhaben entschieden. Lassen Sie mich noch kurz die Eckpunkte zusammenfassen. Im Kern sieht es so aus, dass wir bei den meisten Spielhallen eine Übergangszeit, eine letztmalige Übergangszeit der Vorschriften, die wir uns 2012 gegeben haben, von noch einmal sieben Jahren vorsehen. Dies ist von Bedeutung für all die Punkte, die ich soeben angeführt habe. Es ist aber nicht nur die Tatsache, dass wir uns diese Verlängerung leisten, sondern es ist insbesondere auch die Tatsache, dass wir eigene neue Schutzmaßnahmen einbringen. In § 17 Abs. 3, der die Übergangsregeln enthält, haben wir klar festgehalten: In Zukunft dürfen nur noch Leute hinein, die 21 Jahre alt sind. Es muss eine Zertifizierung vorliegen, also die Qualität bekommt einen ganz neuen Maßstab. Es muss auch eine Beschulung stattfinden, aber nicht nur dergestalt, dass eine Teilnahme stattgefunden hat, sondern vielmehr, dass im Rahmen der Teilnahme auch eine Prüfung Voraussetzung ist, und dementsprechend wird auch dort die Qualität eine andere sein. Schließlich besteht die Situation, dass wir in den Hallen auch mehr Personal haben werden, um im Hinblick auf den Spielerschutz noch eine größere Sicherheit zu gewährleisten. Wenn man insgesamt zusammenfasst, was wir dort in diesem Bereich an Jugend- und Spielerschutz leisten, und wenn man dann noch sieht, dass wir in der Tat mit einer Verlängerung die Situation haben, dass der Markt sich in den nächsten Jahren sicherlich selbst verändern wird, dann haben wir insgesamt einen hervorragenden Kompromiss getroffen, der dazu führen wird, dass wir mit den Veränderungen des Glückspielstaatsvertrages eine Marktregulierung bekommen werden und nicht eine gesetzlich verordnete Veränderung eines einzelnen Segments. Das wären hier die Spielhallen gewesen. Dementsprechend bitte ich Sie herzlich um die Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

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