Michael Frisch
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute vor 68 Jahren, am 17. Juni 1953, gingen 1 Million Menschen in der DDR auf die Straße, um für bessere Lebensbedingungen, Freiheit, Demokratie und die Einheit aller Deutschen zu demonstrieren. Es war der erste öffentliche Massenprotest im Einflussbereich der Sowjetunion nach 1945. Die Kundgebungen an mehr als 700 Orten wurden von sowjetischen Panzern und Truppen aufgelöst. Über 50 Menschen wurden getötet, Hunderte schwer verletzt, Tausende anschließend zu Haftstrafen verurteilt. Damals, am 17. Juni 1953, begann das, was 1989 mit der friedlichen Revolution vollendet worden ist. Furchtlosigkeit und Freiheitswille unserer Landsleute im Osten haben der Diktatur widerstanden und sie letzten Endes besiegt. Die AfD-Fraktion verneigt sich in tiefem Respekt und in großer Anerkennung vor ihrem beispiellosen Mut. (Beifall der AfD) Diesen Mut gegenüber den Herrschenden und die in Jahrzehnten in einem totalitären System geschärfte Sensibilität für die Einschränkungen von Freiheit und Demokratie haben sich die Bürger der ehemaligen DDR bis heute bewahrt. Deshalb ist es ungeheuerlich, liebe Kollegen von der CDU, wenn Ihr Parteifreund, der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, davon spricht, wir hätten es hier mit Menschen zu tun, die aufgrund ihrer Sozialisierung in einer Diktatur auch nach 30 Jahren noch nicht in der Demokratie angekommen seien. (Zuruf von der AfD: Pfui!) Ganz abgesehen davon, dass diese Zuschreibung auf Ihre Bundeskanzlerin ebenfalls zutrifft, die als ehemalige FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda in besonderer Weise DDR-sozialisiert war, und nach den jetzt vorliegenden Wahlanalysen die CDU gerade den älteren Wählern, also jenen angeblich demokratieunfähigen Menschen ihr gutes Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt verdankt, ist das eine unerträgliche Diffamierung unserer Mitbürger in den neuen Bundesländern. Wer so etwas sagt, nur weil ihm eine Wahlentscheidung nicht gefällt, der hat selbst nicht verstanden, wie Demokratie funktioniert, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Herr Baldauf, es wäre schön, wenn auch Sie Ihren Parteifreund Wanderwitz einmal daran erinnern würden, dass es gerade die Vielfalt der politischen Landschaft und der gegenseitige Respekt auch vor Andersdenkenden sind, die eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft auszeichnen. Ich erwähne den 17. Juni aber noch aus einem anderen Grund. Dieser Tag erinnert uns daran, dass Freiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht selbstverständlich sind, sondern immer wieder aufs Neue erkämpft und verteidigt werden müssen. Nein, Deutschland ist keine Diktatur, aber wir haben in den letzten beiden Jahren eine in der Geschichte der Bundesrepublik nie dagewesene Einschränkung unserer Grundrechte erlebt. Begründet wurde dies zu Beginn der Pandemie mit einer möglichen Überlastung unseres Gesundheitssystems und den daraus resultierenden Folgen für unsere Bevölkerung. Heute wissen wir, dass eine solche Überlastung zu keinem Zeitpunkt gegeben war. Bezogen auf den gesamten Verlauf der Pandemie hat es keine Übersterblichkeit gegeben, die das Ausmaß früherer Influenzawellen überschritten hätte. Nicht nur in Rheinland-Pfalz waren stets ausreichend freie Intensivkapazitäten vorhanden. Hinzu kamen erhebliche, kurzfristig aktivierbare Reserven. Insgesamt waren im Jahr 2020 nur etwa 4 % der Intensivbetten mit Patienten belegt, die mit oder wegen Corona dort behandelt wurden. Selbst diese erstaunlich niedrigen Zahlen hat der Bundesrechnungshof jetzt in Zweifel gezogen. Ganz offensichtlich wurden von vielen Krankenhäusern weniger intensivmedizinische Behandlungskapazitäten gemeldet, als tatsächlich vorhanden waren. Zudem sind wohl Länder an das RKI herangetreten und haben rückwirkend um eine Anpassung der Zahl der gemeldeten freien Intensivbetten gebeten. Meine Damen und Herren, wenn das stimmt, dann heißt das nichts anderes, als dass die mit schweren Eingriffen in elementare Grundrechte verbundenen Maßnahmen zur Eindämnung von SARS-CoV-2 aufgrund einer falschen, ja bewusst manipulierten Zahlen- und Faktengrundlage getroffen wurden. Offenbar hat sich auch die Landesregierung blind auf die dem DIVI-Intensivregister gemeldeten Zahlen verlassen. Auf eine entsprechende Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Entwicklung der Auslastung der Intensivbetten in Rheinland-Pfalz Anfang Mai verwies sie nämlich lediglich auf dieses Register. Eine Prüfung scheint demnach nicht stattgefunden zu haben. Vor dem Hintergrund des Rechnungshofberichts ist das eine Ungeheuerlichkeit. Stellt sie doch die Vermutung in den Raum, dass auch bei uns die mit dramatischen Kollateralschäden für Wirtschaft und Gesellschaft verbundenen Corona-Maßnahmen im Wesentlichen unbegründet waren. Überhaupt ist die Antwort auf die Frage, ob und inwieweit das harte Vorgehen des Staates dazu beigetragen hat, Schlimmes zu verhindern, durchaus offen. Es gibt Studien wie die des weltweit führenden Epidemiologen Professor John Ioannidis von der Stanford University oder auch eine erst kürzlich veröffentlichte Untersuchung der LMU München, die zeigen, dass Lockdowns oder ähnliche staatliche Eingriffe keinen oder jedenfalls keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen hatten. Selbst in Schweden, wo man während der gesamten Pandemie ein weitgehend normales Leben geführt hat und damit viele soziale und wirtschaftliche Folgen vermeiden konnte, liegt die Zahl der an COVID-19 Verstorbenen im europäischen Durchschnitt. In zahlreichen US-Staaten, in denen es bereits seit Wochen kaum noch Einschränkungen gibt, ist es nicht zu einem erneuten Aufflackern des Infektionsgeschehens gekommen. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Angesichts dessen ist es außerordentlich fragwürdig, was die Bundesregierung mit Unterstützung der Landesregierungen in den letzten Monaten getan hat. Die Ministerpräsidentin hat dieses Thema gestern erstaunlicherweise weitgehend ausgeklammert. Sicher ist jetzt nicht der richtige Moment, darüber im Einzelnen zu diskutieren. Die Aufarbeitung der Corona-Krise und des politischen Handelns in dieser Krise sollte einem Untersuchungsausschuss auf Bundesebene vorbehalten sein. (Beifall der AfD) Auf einiges möchte ich aber hier doch näher eingehen, weil es das Verhalten der Landesregierung unmittelbar betrifft und weil wir es nicht akzeptieren können, einfach wieder zur Tagesordnung überzugehen. Meine Damen und Herren, in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags hat der Präsident die Bedeutung des Föderalismus ausdrücklich betont und dessen Vorzüge gegenüber einem zentralistischen System beschrieben. Seinen Feststellungen kann ich uneingeschränkt zustimmen. Nicht umsonst ist der Föderalismus ein unverzichtbares Kernelement unseres freiheitlichen Staates. Wie verträgt sich das aber mit dem, was wir in der jüngsten Vergangenheit seitens der Landesregierung erlebt haben? Sie, Frau Ministerpräsidentin, haben alle in Berlin getroffenen Entscheidungen widerspruchslos und vollständig mitgetragen. Sie haben insbesondere den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und der sogenannten Bundesnotbremse zugestimmt bzw. ihr Inkrafttreten nicht verhindert. Sie haben noch nicht einmal den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Sie schon zuvor über ein Jahr lang die Grundrechte der rheinlandpfälzischen Bürger per Verordnung eingeschränkt haben, ohne dass der Landtag auch nur ein einziges Mal darüber abgestimmt hätte, haben Sie ihn in dieser Frage jetzt vollständig entmachtet. Damit haben Sie sich vom Föderalismusmodell unserer Verfassung verabschiedet und letztlich auch sich selbst überflüssig gemacht; denn wozu brauchen wir noch 16 Länder, 16 Landesregierungen mit Ministerpräsidenten und Ministern und 16 Landesparlamente, wenn man es in Berlin ohnehin besser kann, meine Damen und Herren? Mindestens genauso schlimm ist es, dass mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes die Bürger bewusst und gezielt von großen Teilen ihres Rechtsschutzes abgeschnitten worden sind. Bisher waren Corona-Maßnahmen in Rechtsverordnungen der Länder geregelt. Dagegen konnten Betroffene vor den Verwaltungsgerichten klagen. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Im Unterschied dazu ist gegen Verordnungen des Bundes kein ordentliches Rechtsmittel mehr gegeben, sondern nur noch Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Das dauert lange und ist abhängig davon, ob das Gericht eine Beschwerde überhaupt annimmt. Zudem prüft es nur das Gesetz als solches auf seine Verfassungsmässigkeit; es überprüft nicht, ob die vor Ort gefällte konkrete Entscheidung verhältnismäßig und damit verfassungskonform war. Die Bundesregierung hat diese Situation vorsätzlich herbeigeführt. Die Bundeskanzlerin hat sogar öffentlich erklärt, warum man lästige und hinderliche Rechtswege abgeschafft hat. Ihre Bundeskanzlerin, liebe Kollegen von der CDU, im Bundestag unterstützt von Grünen und SPD, und auch Sie, Frau Ministerpräsidentin, haben diese gezielte Aushebelung der Verwaltungsgerichte wohl wissend und ohne Protest mitgetragen. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Auch Sie haben so Artikel 19 unseres Grundgesetzes mit Füßen getreten und unsere Bürger ihrer verfassungsmäßigen Rechte beraubt, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Voller Sarkasmus hat der bekannte Rechtswissenschaftler Professor Dietrich Murswiek festgestellt, nur selten zuvor sei es einer Bundesregierung gelungen, so viele Verfassungsverstöße in einem Paragrafen, im § 28 b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), unterzubringen. Der ehemalige Richter Dr. Manfred Kölsch aus meiner Heimatstadt Trier sah sich deswegen sogar veranlasst, sein Bundesverdienstkreuz an den Bundespräsidenten zurückzugeben. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Sein Fazit – ich zitiere –: „Spätestens mit der Verabschiedung des § 28b IfSG wurde mit Hilfe der Ministerpräsidenten der Länder der Föderalismus zu Grabe getragen und der durch Art 19 Abs. 4 GG garantierte individuelle Rechtsschutz gegen diese Maßnahmen aufgehoben. In der praktischen Durchführung dieser Maßnahmen steht die Gewaltenteilung nur noch auf dem Papier. In meiner fast 40-jährigen Tätigkeit als Richter wäre ich nie auf den den Angeln heben könnte.“ Er fügt hinzu: „Das von unserem Grundgesetz skizzierte freie Subjekt, das selbst verantwortlich ist für seine und die Gesundheit der Mitmenschen, ist ich nicht von SARS-CoV-2 infiziert bin. Ich bekomme meine Grundrechte erst zurück, wenn ich meine Gesundheit nachgewiesen habe. Eine absurde Vorstellung, etwas zurückzubekommen, was mir von Geburt an zusteht. Freiheit ist nicht mehr gemäß den rechtsstaatlichen Prinzipien prinzipiell unbegrenzt, sondern wird obrigkeitsstaatlich gewährt, wenn gerade kein Virus (oder z. B. demnächst eventuell Klimagase), gegen das man sich in staatlicher Fürsorge wappnen muss, zu befürchten ist.“ Meine Damen und Herren, das ist nicht das Menschenbild des Grundgesetzes, sondern es ist das Gegenteil. Dennoch hat jetzt der Bundestag auf Betreiben der Großen Koalition die epidemische Lage nationaler Tragweite für weitere drei Monate verlängert. Damit erhält die Regierung die Erlaubnis, auch in Zukunft massive Einschränkungen von Grundrechten auf dem Verordnungsweg ohne konkreten Auftrag des Parlaments vorzunehmen. Dafür besteht aber nicht mehr der geringste Anlass, meine Damen und Herren. All die Gründe, die als Rechtfertigung genannt worden sind, sind glücklicherweise entfallen. Die Corona-Lage hat sich deutlich entspannt. Die Infektionszahlen sind massiv gesunken; selbst die Bundesregierung räumt inzwischen ein, dass auf den Intensivstationen keine Überlastungsgefahr mehr besteht. Auch die Risikogruppen, die immer ein zentrales Argument für den Notstand waren, sind nach offizieller Version durch die Impfung weitgehend geschützt. Was jetzt beschlossen wurde, ist deshalb ein Notstandsgesetz ohne Notstand. Daher ist dieser Beschluss nicht nur eine Selbstkastration des Bundestags, sondern auch eine Verhöhnung unseres Grundgesetzes und ein neuerlicher Bruch unserer Verfassung. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, ich fordere Sie eindringlich auf, sich diesem Verfassungsbruch mit allem zu widersetzen. Zeigen Sie endlich klare Kante gegen die verhängnisvolle Politik der Bundeskanzlerin. Nehmen Sie ernst, was Sie in Ihrem eigenen Koalitionsvertrag schreiben – ich zitiere –: „Wir stellen uns entschieden allen Versuchen entgegen, den Rechtsstaat und unsere Bürgerrechte zu untergraben.“ Lassen Sie diesen Worten endlich Taten folgen. Ansonsten bleiben sie Lippenbekenntnisse und Textbausteine in folgenlosen Sonntagsreden. (Beifall der AfD) Im Übrigen, wo bleibt hier die FDP? Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, der letzte freiheitliche Leuchtturm einer ansonsten nur noch scheinliberalen Partei, hat vehement beklagt, der bisherige Konsens, wonach die Maßnahmen keine Rechtfertigung mehr haben, sobald die Voraussetzungen dafür entfallen sind, sei offensichtlich aufgekündigt worden. Er hat ausdrücklich festgestellt, hier würden ethische wie verfassungsrechtliche Notwendigkeiten ignoriert. Von Ihnen hört man leider nichts dazu, Frau Schmitt und Herr Mertin. Wie lange wollen Sie als Teil dieser Landesregierung noch zuschauen, wie Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit beschädigt werden, ohne dass es dafür eine auch nur annähernd tragfähige Begründung gibt? Freiheitlich und liberal war offensichtlich gestern, heute zählen Regierungsbeteiligung und Ministerposten anscheinend mehr, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Die Hauptleidtragenden der Corona-Krise sind unsere Kinder. Sie wurden nicht nur um ihr Recht auf Bildung gebracht, nein, man hat ihnen über ein Jahr lang soziale Kontakte, sportliche und kulturelle Betätigung und vieles andere mehr genommen, was zuvor integraler Bestandteil ihres Lebens war. Vor allem bildungsferne Familien waren und sind betroffen. Ohne eine Strukturierung des Alltags, ohne die Zuwendung Erwachsener und oft in beengten Wohnverhältnissen droht die Gefahr der Vereinsamung vor dem Computer oder dem Fernseher. Es ist für mich das vielleicht traurigste Kapitel dieser Pandemie, dass eine weitgehend kinderlose Politelite das Schicksal unserer Kinder nicht ernst genommen und als unvermeidbaren Kollateralschaden verharmlost hat. Mehr noch, man hat Kinder und Jugendliche ohne wirklichen Beweis unter den Verdacht gestellt, Infektionstreiber zu sein und sie moralisch damit belastet, die Gesundheit ihrer geliebten Eltern und Großeltern zu bedrohen. Kaum jemand wehrte sich dagegen, und wer es dennoch wagte, landete in der Querdenker-Ecke. Jetzt schlagen Kinder- und Jugendpsychologen Alarm. Sie verzeichnen bis zu 60 % mehr Terminanfragen in ihren Praxen. Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat die politische Vernachlässigung der jungen Generation während der Corona-Pandemie scharf kritisiert. Ihr Sprecher Jakob Maske stellte gegenüber der Rheinischen Post fest, man müsse mit „verheerenden Langzeitfolgen“ rechnen. Die Psychiatrien seien voll. Viele seelisch kranke Kinder könnten nicht behandelt werden, weil es keine Kapazitäten mehr gibt. Hier, meine Damen und Herren, und nicht auf den Intensivstationen findet inzwischen jene Triage statt, vor der Corona-Apokalyptiker immer gewarnt hatten, ohne dass jemals ernsthaft die Gefahr bestand, dass sie Realität werden könnte. Um eine noch dramatischere Entwicklung abzuwenden, hat das Who’s who der deutschen Kinderheilkunde Mitte Mai in einem offenen Brief eindringlich an die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidenten der Länder und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags appelliert, Kitas und Schulen im Regelbetrieb offenzuhalten oder wieder zu öffnen. Wir als AfD-Fraktion haben das schon zu Beginn des Jahres gefordert und sind froh, dass die Bildungsministerin dieser Forderung jetzt, wenn auch zu spät, nachgekommen ist. Wir bitten Sie, Frau Ministerin Hubig, tun Sie alles dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen ihren normalen Kita- und Schulalltag diesmal dauerhaft behalten. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zum Thema „Impfung“ sagen. Es ist gut und richtig, dass mittlerweile vielen Menschen ein Impfangebot gemacht worden ist. Dass auch das zu spät kam und die Organisation oft chaotisch war, wissen wir alle. Die Impfung hat aber dazu beigetragen, die Zahl der schweren Erkrankungen und der Todesfälle vor allem bei alten und vorbelasteten Menschen spürbar zu verringern. Darüber freuen wir uns sehr. Trotz dieser Erfolge muss die Impfung freiwillig bleiben. (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Niemandem dürfen in einem freien Land Grundrechte entzogen werden, nur weil er sich nicht mit einem im Eilverfahren zugelassenen Vakzin impfen lassen will, dessen Langzeitfolgen niemand kennen kann. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob man diesen Grundrechtsentzug beim Namen nennt oder euphemistisch als Sonderrechte für Geimpfte tarnt. Auch ein indirekter Zwang bleibt ein Zwang. Wenn Jugendliche sich impfen lassen, obwohl sie es eigentlich nicht wollen und obwohl es keine medizinische Indikation dafür gibt, nur damit sie wieder problemlos ihr geliebtes Fitnessstudio besuchen oder verreisen dürfen, dann läuft etwas schief in diesem Land. Wir als AfD werden uns jedenfalls konsequent allen Versuchen widersetzen, in irgendeiner Form moralischen oder sonstigen Druck auf die Menschen auszuüben, um sie gegen ihre Überzeugung zu einer Impfung zu drängen. (Beifall der AfD) In besonderer Weise gilt dies für unsere Kinder und Jugendlichen. Sofern sie keine schweren Vorerkrankungen haben, sind sie im Unterschied zur Grippe vom Coronavirus in keiner Weise bedroht. Erst in der vergangenen Woche hat der Direktor für Kinderkardiologie und pädiatrische Intensivmedizin am Universitätsklinikum Großhadern, Nikolaus Haas, die Schulschließungen wegen der Corona-Pandemie als unnötig bewertet und dabei festgestellt – ich zitiere –: „Ein Kind in Deutschland wird eher vom Blitz getroffen, als dass es wegen einer Covid-Erkrankung auf der Intensivstation landet.“ Gleichzeitig gibt es ernst zu nehmende Hinweise auf schwere gesundheitliche Risiken, die eine Impfung in diesem Alter bedeuten könnte. Ich zitiere den Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (STIKO) Thomas Mertens: „Wir der die Impfung tatsächlich brauchen für ihren eigenen Gesundheitsschutz. sein.“ Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen erklärte sogar, es sei „maximal rücksichtslos“, Kinder zu impfen, um eine Herdenimmunität herzustellen. Umso erschreckender ist es, dass es entgegen der Empfehlung der STIKO zahlreiche Stimmen gibt, die eine generelle Impfung von Kindern und Jugendlichen fordern. Jens Spahn, seines Zeichens Bankkaufmann und Politikwissenschaftler, hat sie als „Weg zu regulärem Unterricht nach den Sommerferien“ bezeichnet und vorgeschlagen, Impfdosen der Hersteller BioNTech und Pfizer für Kinder ab zwölf Jahren zu reservieren. In dasselbe Horn stieß Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, die einen Impffahrplan für Kinder und Jugendliche ab diesem Alter fordert. Nein, meine Damen und Herren, das kann und darf nicht sein. Gerade bei Kindern muss die Abwägung von Risiko und Nutzen die einzige Basis für eine Impfentscheidung sein. Eine mit erheblichen Risiken verbundene fremdnützige Impfung, etwa aus Gründen der Solidarität, ist ethisch nicht akzeptabel. Unsere Kinder müssen nicht uns schützen, sondern wir müssen unsere Kinder schützen. Deshalb appelliere ich ausdrücklich an Sie, Frau Ministerin Hubig, widerstehen Sie allen Versuchen, die Impfung von Kindern und Jugendlichen in irgendeiner Weise verpflichtend für die Teilnahme am regulären Schulunterricht zu machen. (Beifall der AfD – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Machen wir ja auch nicht!) Und noch etwas: Widersprechen Sie Ihrem Innenminister, wenn er in der Öffentlichkeit Kritiker einer Impfung von Minderjährigen in die Nähe von Verfassungsfeinden rückt. Es ist kein Erlös, Herr Lewentz, dass Sie die Sorgen von Bürgern und Eltern gerade im Blick auf unsere Kinder als haltlose Bedrohungsszenarien und Verschwörungstheorien bewerten und Kritik an der Impfpolitik der Regierenden als von Hetze und Lüge geprägtes Vorgehen von Extremisten diffamieren. Meinen Sie damit etwa auch den eben zitierten Chef der STIKO oder den Präsidenten der Bundesärztekammer, der hierzu ebenfalls Bedenken geäußert hat? Wollen Sie wirklich den Verfassungsschutz gegen Bürger einsetzen, die kritische Fragen an eine staatliche Impfstrategie stellen, die auch von Experten als problematisch bewertet wird? Sie werfen wieder einmal alles und alle in einen Topf, angefangen von besorgten Eltern bis hin zu demokratiefeindlichen, antisemitischen Verschwörungsnarrativen. Sie verwechseln erneut den Staat mit der Regierung, wenn Sie Regierungskritiker in eine Reihe mit Staatsfeinden stellen, so wie das auch Frau Dreyer in der Vergangenheit bereits getan hat. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ne, ne, ne!) Das ist unerträglich für einen Minister dieses Landes, und deshalb sage ich es hier ganz deutlich, auch wenn er nicht anwesend ist: Sie sind eine Fehlbesetzung für Ihr verantwortungsvolles Amt, Herr Lewentz. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Meine Damen und Herren, die Ministerpräsidentin hat ihre Regierungserklärung unter die Überschrift „Großes gelingt gemeinsam“ gestellt. Das ist eine nette Alliteration, allerdings auch ein nur mühsam verschleiertes Plagiat eines Werbeslogans der Volks- und Raiffeisenbank. Das Abschreiben scheint bei der SPD in Mode zu kommen. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Das ist doch lächerlich!) Vom Duktus her ist das irgendwo zwischen Poesiealbumlyrik, Kreditmarketing und Glückskeksbotschaft angesiedelt: viel Schein, wenig Substanz und insofern dann auch wieder passend; (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) denn das, was die Ampel selbst Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen nennt, hält dieser Bewertung bei näherer Betrachtung in keiner Weise stand. Schaut man sich den Koalitionsvertrag an, dann kann weder von Aufbruch noch von Zukunftschancen die Rede sein. (Abg. Martin Haller, SPD: Sie müssen ihn lesen! Das ist der Unterschied!) Im Gegenteil, es ist alter Wein in neuen Schläuchen, und es ist kein guter Wein, Herr Haller. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Über 300-mal kommen in dem 183-seitigen Dokument die Begriffe „weiter“ und „weiterhin“ vor. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Zusammen mit „weiterentwickeln“ und „Weiterentwicklung“ sind es sogar exakt 400. Das muss man erst einmal schaffen. Allein semantisch wird also schon klar, dass es nicht um einen Aufbruch, sondern um ein Weiter-so geht. Dabei wäre ein Neuanfang im Hinblick auf die Leistungen der Ampel in der Vergangenheit mehr als notwendig. Ein solcher Neuanfang ist aber weder beabsichtigt noch ist er den Regierungsparteien zuzutrauen; denn warum sollten diejenigen, die in fünf oder im Falle der SPD in 30 Jahren Regierungszeit das mit einer leistungsstarken Bildungspolitik, einem gerechten kommunalen Finanzausgleich, einer zukunftsorientierten Familienpolitik, einer bürger- und wirtschaftsfreundlichen Energiepolitik, einer guten Krankenhaus- und Pflegeinfrastruktur, der Digitalisierung und vielem anderen mehr nicht hinbekommen haben, es jetzt auf einmal besser machen? (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, auch im Wort „Regierungskunst“ steckt das Wort „können“, und dass diese Ampel es nicht kann, hat sie hinreichend bewiesen. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ach!) Daran ändert auch die peinliche Selbstbeweihräucherung nichts, die wir eben von der SPD-Fraktionsvorsitzenden gehört haben. (Abg. Martin Haller, SPD: Wie oft kommt denn das Wort „und“ vor? – Zurufe der Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) Dafür gibt es im Koalitionsvertrag jede Menge Zukunftspropaganda, so wie das in linkem Denken üblich ist: überwiegend die gleichen, nicht eingehaltenen Versprechungen und Absichtserklärungen wie im Jahr 2016, garniert mit Hunderten von Allgemeinplätzen, das meiste unkonkret und unverbindlich, alles unter Finanzierungsvorbehalt, dafür aber krisenfest, sozial, klimaneutral und selbstverständlich weltoffen, tolerant, vielfältig und gendergerecht, (Abg. Philipp Fernis, FDP: Genau so!) insgesamt viel Ideologie, noch mehr Gremien, Räte und Bürokratie, viel Staat und wenig Eigenverantwortung der Bürger, jede Menge Grün und sehr wenig Gelb. Das verwundert einen aber bei dieser FDP nicht wirklich. Sie wird auch in Zukunft der politische Wackeldackel in der Ampel sein. Dafür findet man sie ziemlich oft in der Administration: zwei Ministerien und zwei Staatssekretäre trotz verlorener Wahl, Respekt. Ein Drittel der Abgeordneten sitzt in der Regierung und kontrolliert sich dort wohl selbst. (Abg. Philipp Fernis, FDP: Es sind übrigens drei Staatssekretäre!) Überhaupt, um den Parteienproporz zu wahren, hat man drei weitere Posten geschaffen: zwei neue Staatssekretäre für die Grünen und einen Ministerialdirektor für die SPD. Auch hier gibt es also ein Weiter-so; nach der grünen Günstlingswirtschaft in den letzten Jahren ist das ein erneuter und tiefer Griff in die Parteienversorgungskiste. Anstatt wie von uns gefordert ein Ministerium aufzulösen und so die Verwaltung zu verschlanken, haben wir in Rheinland-Pfalz jetzt 32 politische Beamte. Wenigstens hier sind wir bundesweit spitze. Sollen die Bürger den Gürtel in Corona-Zeiten doch enger schnallen, mögen doch die kommenden Generationen unter einem riesigen Schuldenberg ächzen, für uns darf es ruhig ein Pöstchen mehr sein. Meine Damen und Herren, das ist beschämend und trägt einmal mehr dazu bei, dass sich die Menschen angewidert von der Politik abwenden. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Bezüglich der Finanzpolitik des Landes verweist der Koalitionsvertrag vor allem auf angebliche Errungenschaften der letzten Landesregierung. So werden die Haushaltsüberschüsse der jüngsten Vergangenheit nicht auf die hervorragenden Rahmenbedingungen zurückgeführt, sondern auf die konsequente Haushaltspolitik der Ampelkoalition. Die Investitionsquote des Landes, die im Verhältnis zu anderen Bundesländern weit unter dem Durchschnitt liegt, will man „auf hohem Niveau fortführen“. Auf diese Weise gefährdet man weiterhin die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Man gesteht zwar ein, dass die ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie uns auch finanziell noch vor große Herausforderungen stellen werden und erlegt sich deshalb eine konsequente Ausgabendisziplin auf, aber darüber, wie genau weniger Geld ausgegeben werden soll, schweigt man sich aus. Die Ankündigung der Landesregierung, sich künftig dafür einzusetzen, bisher unbesteuerte Aktivitäten großer Konzerne im Digitalbereich in die Besteuerung einzubeziehen, begrüßen wir ausdrücklich, handelt es sich hierbei doch um eine ureigene Forderung der AfD-Fraktion, die im Hinblick auf die gebotene wirtschaftliche Chancengleichheit längst überfällig ist und die die Ampel nun offensichtlich auf Bundesebene vorantreiben will. Wir werden diesen Prozess wohlwollend-kritisch begleiten und hoffen sehr, dass hier im Interesse unseres Landes und unserer Wirtschaft eine vernünftige Lösung gefunden wird. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, wie weit sich die Koalitionsparteien von der Realität entfernt haben, zeigt exemplarisch die Bildungspolitik. Es ist schon dreist, wenn auf Seite 8 des Koalitionsvertrags zu lesen ist – ich zitiere –: „Wir werden die sehr guten Rahmenbedingungen im rheinland-pfälzischen Bildungssystem weiter verbessern.“ Ich frage Sie: Wie gut können diese Rahmenbedingungen sein, wenn 60 % unserer Neuntklässler beim letzten IQB-Bildungstrend den Regelstandard in Mathematik nicht erreichten, wenn rund ein Viertel der Viertklässler in der Rechtschreibung den Mindeststandard verfehlte und beispielsweise nicht einmal in der Lage ist, einfache Wörter in der richtigen alphabetischen Reihenfolge zu ordnen? Gleichzeitig hat sich die Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung gerühmt, bei der Förderung der MINT-Fächer sei Rheinland-Pfalz bundesweit an der Spitze. Das mag sein, aber warum ist eine solche Förderung bitternotwendig? Weil unsere Schüler gerade in diesen Fächern, die von herausragender Bedeutung sind, dringenden Nachholbedarf haben. (Zuruf der Ministerpräsidentin Malu Dreyer) Das jetzt viel zu spät einsetzende und keineswegs schon von Erfolg gekrönte Bemühen, diesen Rückstand aufzuholen, auch noch als besondere Leistung der Landesregierung zu verkaufen, ist schon ein bemerkenswerter Täuschungsversuch. Wir hinken zwar weit hinterher, aber dass wir uns endlich einmal anstrengen, zeigt, wie toll wir sind. Nein, meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor, die Rahmenbedingungen im rheinland-pfälzischen Bildungssystem sind schlecht. Das ist das Resultat jahrzehntelanger SPD-geführter Landesregierungen und linker Bildungspolitik. Abschaffung der Hauptschule, gescheiterte Realschule plus, ständig wachsende Heterogenität in unseren Klassen, schleichender Niveauverlust in allen Schulformen, fehlende Förderschullehrkräfte an Schwerpunktschulen, Herkunftssprachenunterricht statt voller Konzentration auf das Erlernen der deutschen Sprache, das sind nur einige der zahlreichen Baustellen, die dazu führen, dass unsere Kinder nicht die Bildung bekommen, die sie brauchen und die sie verdienen. Wirkliche Lösungen für diese Probleme hatte die Ampel in der Vergangenheit nicht, und sie finden sich auch im neuen Koalitionsvertrag nicht. (Beifall der AfD) Geradezu grotesk wird es, wenn angekündigt wird, die Schulträger bei flächendeckendem WLAN-Ausbau, schnellem Internetanschluss und der Versorgung mit digitalen Endgeräten zu unterstützen. Sind denn WLAN und Breitbandanschlüsse eine Erfindung aus dem Jahr 2021, oder ist es nicht vielmehr so, dass gerade auf dem Feld der Digitalisierung das ganze Ausmaß des Versagens von 30 Jahren SPD-Bildungspolitik richtig greifbar wird? Frau Dreyer hat gestern vollkommen zu Recht festgestellt, die Pandemie habe schonungslos aufgedeckt, wo es bei der Digitalisierung noch hapert. Sie hat aber leider vergessen, darauf hinzuweisen, dass diese erschreckenden Defizite ihren eigenen Versäumnissen zu verdanken sind und sie deshalb verantwortlich dafür ist, wenn das Bildungsangebot für unsere Schüler nicht nur in der Krise hinter dem anderer Bundesländer zurückbleibt, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD –
