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Thomas Röckemann

AfD 18.09.2026 Sitzungen 18/131

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag für die Zukunft. Kernenergie wird überall auf der Welt als Zukunftstechnologie behandelt. Staaten schaffen Rechtsrahmen für neue Anlagen und moderne Reaktorkonzepte, weil Kernenergie genau das liefert, was Industrienationen zwingend brauchen: verlässliche und sichere Leistung statt wetterabhängiger Hoffnung. In Deutschland dagegen verteidigen die Parteien der Church of Global Warming ihr selbstgebautes Verbotsschild auf Teufel komm raus, und genau darum geht es heute. Das Grundgesetz verbietet Kernenergie nicht, es regelt nur die Zuständigkeit. Für die friedliche Nutzung der Kernenergie ist der Bund zuständig. Das Verbot steht im Atomgesetz. Darin wird neuen Genehmigungen für Kernkraftwerke zur Stromerzeugung der Riegel vorgeschoben. Das ist keine technische Grenze. Das ist eine politische Sperre, die wir gerne beseitigen würden. Mit unserem Antrag wollen wir Kernenergieanlagen wieder rechtlich möglich machen – natürlich nach Recht und Gesetz und natürlich unter strengen Sicherheitsanforderungen. Aber wir wollen nicht länger ein pauschales Denkverbot am Eingang. Landtag Nordrhein-Westfalen kann das Atomgesetz nicht allein ändern. Nordrhein-Westfalen kann aber über den Bundesrat tätig werden. Genau das ist der rechtsstaatlich saubere Weg. Das ist der Weg der AfD, nämlich das zuständige Gesetz zu ändern und einen modernen und technologieoffenen Rahmen zu schaffen. Machen Sie doch einfach mit. – Guten Tag. (Beifall von der AfD)

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