Thomas Nückel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten wollen einen Staat, der sich bei jeder neuen Vorschrift zuerst fragt: Ist das wirklich notwendig? Und genau diesen Weg schlägt unser Gesetzentwurf ein. Entscheidend ist, dass Bürokratieabbau dauerhaft und verbindlich Bestandteil guter Gesetzgebung wird und wir nicht erst bürokratische Gesetze schaffen und dann versuchen, zu reparieren. Wir verstehen Bürokratieabbau nicht als punktuelle Einzelmaßnahme, sondern als dauerhafte institutionelle Aufgabe. Genau deshalb wollen wir einen unabhängigen nordrhein-westfälischen Normenkontrollrat schaffen. (Beifall von der FDP) Seine Aufgabe ist es, Gesetze und Verordnungen systematisch auf Bürokratiekosten und Vollzugstauglichkeit zu überprüfen sowie die Auswirkungen auf Bürger und Wirtschaft transparent zu machen. Ergänzt wird das durch eine Stärkung der Clearing-Landtag stelle Mittelstand mit einem eigenen Initiativrecht, denn nicht eine Landesregierung allein sollte darüber entscheiden, wann bestehende Vorschriften auf ihre Mittelstandsverträglichkeit überprüft werden. Na klar, damit habe ich gerechnet. Die Regierungsfraktionen verstecken sich jetzt hinter der Behauptung, das wäre ein Mehr an Bürokratie. Das ist falsch, wie die Beispiele in anderen Bundesländern zeigen. In der Anhörung hat Frau Dr. Susanne Herre aus Baden-Württemberg, selbst Mitglied des dortigen Landesnormenkontrollrats, geschildert, welchen Mehrwert ein unabhängiger Normenkontrollrat in der Praxis entfalten kann. Seine Beurteilungen verbessern die Qualität der Gesetzgebung und sorgen dafür, dass Bürokratiekosten nicht erst nach Inkrafttreten sichtbarer werden. Das ist, glaube ich, der Unterschied. Bei den Grünen in Baden-Württemberg sieht man das sehr positiv. (Jan Matzoll [GRÜNE]: Da gibt es auch keine Doppelstrukturen!) Der Normenkontrollrat – das ist, glaube ich, auch sehr wichtig zu unterscheiden – soll nicht politische Ziele eines Gesetzes bewerten, sondern die Qualität, den Erfüllungsaufwand, die Verständlichkeit und eben die Vollzugstauglichkeit. Das wäre schon ein Paradigmenwechsel. Das Problem bei allen bisherigen Bürokratieabbauinitiativen war, dass die Verwaltung selbst Vorschläge zum Bürokratieabbau machen sollte. Wir bezweifeln grundsätzlich, dass die Verwaltung überhaupt geeignet ist, die eigenen Vorschriften abzuschaffen. Verwaltung schafft, wenn wir doch ehrlich sind, mehr Verwaltungsarbeit. Ich nenne einen Leitsatz aus dem sozialwissenschaftlichen Klassiker „Parkinson’s Law“ von Northcote Parkinson, Kapitel 1. Bekannt daraus ist vielen, glaube ich, das Parkinsonsche Gesetz zum Bürokratiewachstum von 1955. Es lautet: „‚Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht‘ – und nicht in dem Maß, wie komplex sie tatsächlich ist.“ Platt ausgedrückt: Öffentlicher Dienst und Beamte schaffen sich gegenseitig selbst gerne Arbeit. Was vorgeschlagener Normenkontrollrat und gestärkte Clearingstelle machen, ist institutionell, legislaturübergreifend und regierungsunabhängig und von außerhalb der Verwaltung systematisch auf überflüssige Bürokratie hin zu prüfen. Die Gefahr der Doppelstruktur besteht mit dem Gesetzentwurf explizit nicht. Es gibt – im Gegenteil – wichtige Synergien. Während die Clearingstelle den wertvollen Praxisblick aus der Wirtschaft liefert, die besonders stark von der Bürokratielast betroffen ist, übernimmt der Normenkontrollrat stärker die formaljuristische Ausgestaltung guter Rechtsetzung und 18.09.2026 kann zudem nicht nur wirtschaftsbezogen, sondern in allen Bereichen tätig werden. Ja, die Vorredner verweisen darauf, dass die Landesregierung gerade sehr aktiv im Bürokratieabbau sei. Schön wär's! Die Landesregierung hat eben nicht geliefert beim Bürokratieabbau. Sie hat es in eigener Verantwortung bisher nur geschafft, zwei Pakete mit aus den Ressorts zusammengewürfelten Einzelmaßnahmen vorzulegen, die keine spürbare Entlastungswirkung erzeugt haben. Das bestätigt auch eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Zum ersten und zweiten Entlastungspaket der Landesregierung fällt das Urteil darin ernüchternd aus. Sie sagen, zum Teil handele es sich hier um Ankündigungen bzw. längere Prozesse. Spürbare Auswirkungen seien aber bei den Unternehmen bislang nicht angekommen. Sie wiesen nicht die notwendige Breite auf, um die von wachsender Bürokratie betroffenen Unternehmen systematisch zu entlasten. – Dieses Urteil zeigt: Die Bilanz der Landesregierung ist eher vernichtend. – Danke. (Beifall von der FDP)
