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Elisabeth Müller-Witt

SPD 18.09.2026 Sitzungen 18/131

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Bürokratieabbau – kaum ein politischer Begriff ist derzeit so präsent wie dieser. Natürlich gilt: Wo Verfahren unnötig kompliziert sind, wo Regeln sich widersprechen, wo Unternehmen, Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung mit überflüssigen Anforderungen belastet werden, müssen wir handeln. Deshalb sollten wir uns die Frage stellen: Was hilft tatsächlich beim Bürokratieabbau, und was schafft am Ende nur neue Bürokratie? Im vorliegenden Gesetzentwurf der FDP werden dafür zwei Instrumente vorgeschlagen: ein Landes-Landtag normenkontrollrat und ein umfassendes Initiativrecht für die Clearingstelle Mittelstand. Zunächst zum Landesnormenkontrollrat: Gesetze und Regelungen auf ihre Bürokratielasten zu überprüfen, ist richtig. Aber die entscheidende Frage lautet doch: Brauchen wir dafür ein neues Gremium? Eines haben uns die Sachverständigen in der Anhörung mitgegeben: Ein neues Gremium bedeutet zunächst einmal neuen organisatorischen Aufwand, neue Kosten und neue Strukturen. Professor Sydow hat darauf hingewiesen, dass zusätzlicher Aufwand nur dann gerechtfertigt sei, wenn begründete Hoffnungen bestünden, dass der Nutzen am Ende die Kosten übersteige. Ein erheblicher Teil der Bürokratie entsteht aber gar nicht auf Landesebene. Wesentliche Regelungen kommen vom Bund oder von der Europäischen Union. Natürlich kann Nordrhein-Westfalen über den Bundesrat Einfluss auf die Bundesgesetzgebung nehmen und ist in europäische Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Aber ein nordrhein-westfälischer Normenkontrollrat wird die Zuständigkeiten des Landes nicht erweitern. Professor Sydow hat deshalb völlig zu Recht auch auf die verfassungsrechtlichen Grenzen hingewiesen: Wer bewertet eigentlich Gesetze und trifft politische Entscheidungen? Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip unseres demokratischen Rechtsstaats. Der Gesetzgeber ist demokratisch legitimiert. Wir als Abgeordnete sind gewählt worden, um Gesetze zu beraten, zu beschließen und auch immer wieder kritisch zu hinterfragen. Wir dürfen diese Verantwortung nicht delegieren. Natürlich brauchen wir Expertise, natürlich müssen wir Sachverständige anhören. Aber Expertise ersetzt keine demokratische Entscheidung. Ein Normenkontrollrat kann nur beraten und empfehlen. Die politische Verantwortung aber bleibt bei uns, dem Parlament. Auch beim zweiten Vorschlag im Gesetzentwurf müssen wir genauer hinsehen, nämlich dem umfassenden Initiativrecht für die Clearingstelle Mittelstand. Die Clearingstelle Mittelstand hat eine etablierte und bewährte Struktur. Sie bringt die Perspektive des Mittelstands in den Gesetzgebungsprozess mit ein. Aber daraus folgt nicht automatisch, dass sie ein umfassendes, freischwebendes Initiativrecht erhalten sollte. Auch hier war die Anhörung eindeutig: Ein solch umfassendes Initiativrecht wurde aus demokratietheoretischen Erwägungen kritisch bewertet. Es stellt sich auch zwangsläufig die Frage nach Gleichbehandlung. Warum sollte gerade eine Interessensvertretung ein eigenständiges Initiativrecht erhalten? Die Perspektive des Mittelstands ist ohne Frage wichtig, aber sie muss in ein Verfahren eingebettet 18.09.2026 sein, das demokratisch legitimiert, transparent und für unterschiedliche Interessen offen ist. Die Clearingstelle arbeitet heute nach einem anlass- und auftragsbezogenen Prinzip. Das ist sinnvoll. Demgegenüber erfüllt die Verwaltung nach klaren Regeln und Strukturen eine wichtige Aufgabe in unserem Rechtsstaat. Entscheidend ist: Welche Regeln brauchen wir? Welche brauchen wir nicht mehr? Der DGB hat die Formulierung der besseren Staatlichkeit statt eines Bürokratieabbaus in die Debatte eingebracht. Unser Ziel muss es sein, dass der Staat besser funktioniert. Ein Gremium allein baut noch keine Bürokratie ab. Seine Empfehlungen müssen tatsächlich zu Veränderungen führen. Wir haben bereits Strukturen, und wir haben bereits Erkenntnisse. Es besteht offenbar weniger ein Erkenntnisproblem als ein Umsetzungsproblem. Die Clearingstelle Mittelstand bietet bereits heute einen etablierten Rahmen, um Erfahrungen aus der Praxis in den Gesetzgebungsprozess und in die Weiterentwicklung bestehenden Rechts einzubringen. Verhindern sollten wir aber, dass am Ende Bürokratie geschaffen wird, um Bürokratie abzubauen. Wo entsteht Bürokratie? Wer kann sie tatsächlich abbauen? Welche bestehenden Instrumente können wir dafür besser nutzen? Das heißt: Gesetze regelmäßig evaluieren, Befristungen und Evaluationsklauseln konsequent nutzen, beschlossene Empfehlungen auch tatsächlich umsetzen. Bessere Politik entsteht durch klare Zuständigkeiten, gute Beratung, demokratische Verantwortung und konsequentes Handeln. Bürokratieabbau ja, aber nicht um jeden Preis; Expertise ja, aber nicht anstelle von demokratischer Verantwortung. Der richtige Weg zu einem besseren NRW ist nicht zwangsläufig die Schaffung von neuen Gremien. – Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. (Beifall von der SPD)

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