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Thomas Röckemann

AfD 18.09.2026 Sitzungen 18/131

Schönen Dank. – Ich nehme die Rüge in der gebotenen Demut entgegen. Sie wollen gemeinsam regulieren. Dabei räumen Sie selbst ein: Es gibt weder eine systematische Erfassung dieser Angebote noch belastbare Erkenntnisse über Häufigkeit, Strukturen und Muster von Übergriffen. Es fehlt damit bereits an einer hinreichenden Tatsachengrundlage. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Wie bitte?) Meine Damen und Herren, der Antrag ist bereits dogmatisch verkehrt. Wer neue Pflichten schafft, muss zunächst die Schutzlücke belegen. Erst danach kommen Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Währenddessen hat sich ein erheblicher Teil der Gefahren längst in den digitalen Raum verlagert. Ein Täter braucht heute keinen Vereinsraum, um ein Kind zu erreichen. Ein Smartphone genügt. Cybergrooming und die digitale Anbahnung sexueller Straftaten sind Realität. Entscheidend ist deshalb die Verfolgung. Landtag Hinweise müssen ausgewertet, Täter identifiziert und Ermittlungsverfahren geführt werden. Dass sich inzwischen sogar sogenannte Pedo-Hunter herausgebildet haben, zeigt, dass private Akteure versuchen, auf diese Entwicklung zu reagieren. Aber genau hier gilt: Strafverfolgung ist Staatsaufgabe. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Hinweise und technische Fähigkeiten aus der Bevölkerung können genutzt werden. Aber Ermittlungs- und Zwangsbefugnisse gehören zur Polizei und zur Staatsanwaltschaft. Aus unserer Sicht darf der Staat seine Verantwortung nicht immer weiter auf Beratungsnetzwerke, externe Träger und NGO-Strukturen verlagern. Vollzugsdefizite werden dadurch nicht behoben. Wie groß die Lücke zwischen Gefahrenlage und staatlicher Erfassung sein kann, zeigt exemplarisch die brutale Genitalverstümmelung, verbrochen an kleinen Mädchen und jungen Frauen. CDU, SPD, Grüne und FDP – alle, die gerade geklatscht haben – gingen noch im Januar dieses Jahres von rund 22.500 Betroffenen und 4.300 akut gefährdeten Mädchen in Nordrhein-Westfalen aus. Sie selbst sprechen von erheblichen Schutzlücken. Und der staatliche Vollzug? Von 2014 bis 2023 weist die NRW-Kriminalstatistik gerade einmal zwei Verurteilungen aus. Jetzt können Sie sich selbst beklatschen. Das ist keine Entwarnung, das ist ein Problem. (Beifall von der AfD) Kinderschutz ist Familienschutz. Und Kinderschutz entscheidet sich nicht daran, wie viele Konzepte geschrieben und NGO-Strukturen finanziert werden. Er entscheidet sich daran, ob der Staat Gefahren erkennt, vorhandenes Recht durchsetzt und Täter konsequent systematisch verfolgt. Ihr Antrag macht das nicht. Genau deshalb lehnen wir ihn ab. – Guten Tag! (Beifall von der AfD)

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