Yvonne Gebauer
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kinderschutz zählt zu den wichtigsten Aufgaben, die wir in Politik und Gesellschaft haben. Kinder müssen überall sicher sein. Sie müssen dort sicher sein, wo sie lernen, wo sie spielen, wo sie Sport treiben, wo sie musizieren, wo sie ihre Freizeit verbringen oder wo sie betreut werden. Kinderschutz – das ist heute schon oft gesagt worden – darf niemals davon abhängen, ob die Angebote, die von den Kindern aufgesucht und wahrgenommen werden, staatlich, gemeinnützig oder kommerziell organisiert sind. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir uns gestern, heute und morgen mit den Schutzlücken beim Kinderschutz im kommerziellen Raum beschäftigen. Das von der Kinderschutzkommission in dieser Wahlperiode beauftragte Gutachten zeigt ganz deutlich Handlungsbedarf auf. Kommerzielle Angebote sind ein selbstverständlicher Teil der Lebenswelt unserer Kinder und Jugendlichen. Obwohl dies so ist, fehlen dort verbindliche Kinderschutzstandards – Standards, wie wir sie aus anderen Bereichen kennen. Dieses Fehlen der Standards, diese Lücke, dürfen wir uns nicht leisten. (Beifall von der FDP und der SPD) Was aber braucht es zum Schließen der Lücke? Wir müssen kommerzielle Anbieter stärker für den Kinderschutz sensibilisieren. Wir müssen Kinder, Jugendliche und Eltern mehr über ihre Rechte informieren. Sie müssen sie kennen und wissen, an wen sie sich wenden können, wenn diese Rechte nicht eingehalten werden. Und wir müssen schauen, wo und welche gesetzlichen Regelungen dazu notwendig sind. Bei den erforderlichen praxistauglichen Regelungen brauchen wir auf der einen Seite Verantwortlichkeiten, wir brauchen Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. Auf der anderen Seite braucht es aber den politischen und gesellschaftlichen Anspruch auf eine hundertprozentige Sicherheit für unsere Kinder und Jugendlichen vor Übergriffen, nicht nur, aber auch bei kommerziellen Angeboten. Auch wenn mir bewusst ist, dass diese hundert Prozent in der Praxis leider nicht immer umsetzbar sind, muss das dennoch unser politischer Anspruch sein. (Beifall von der FDP) Das Gute ist, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen bereits auf ein solides Kinderschutzfundament blicken können. Dazu gehören Strukturen, die in den vergangenen Jahren entstanden sind bzw. weiterentwickelt wurden, zum Beispiel die Kinderschutzkommission, das Landeskinderschutzgesetz, die unabhängige Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte, Frau Ladenburger, und vieles mehr. Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen und der SPD, Sie sehen, wir Landtag Freie Demokraten teilen das Anliegen des vorliegenden Antrages, halten seine Zielrichtung für richtig und werden ihm auch zustimmen. Dass unsere Fraktion heute trotzdem nicht zu den Antragstellern gehört, hat also keine inhaltlichen Gründe. Beim Kinderschutz hatten wir in diesem Parlament eine besondere und, wie ich finde, auch sehr wertvolle Praxis entwickelt. Wir haben versucht, dieses sensible Thema aus dem – ich nenne es jetzt mal so – parteipolitischen Klein-Klein herauszuhalten. Wir haben das uns einende Anliegen, unsere Kinder, unsere Jüngsten bestmöglich zu schützen, als Grundlage für eine gemeinsame, fraktionsübergreifende Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen definiert. Dazu gehört nach meinem Verständnis auch – das sage ich ganz deutlich –, dass man die Fraktionen, mit denen man diesen Weg gemeinsam gehen möchte, von Beginn an in die Erarbeitung eines solchen Antrages einbezieht. Dieser Pfad ist – aus welchen Gründen auch immer – beim vorliegenden Antrag leider verlassen worden. Das ist schade – das sage ich sehr deutlich – und sollte sich bestenfalls nicht wiederholen. Aber ich sage auch: Es geht am Ende nicht darum, welche Fraktion ihren Namen unter diesen Antrag setzen kann oder setzen darf. Es muss immer darum gehen: Welche Intention hat das Anliegen, hat der Antrag? Hilft er unseren Kindern und Jugendlichen? Wird für ihre Sicherheit und ihre Rechte gesorgt? Werden die Verantwortlichen in die Pflicht genommen? Das kann ich bei diesem Antrag erkennen, auch wenn dringend noch weitere Schritte folgen müssen. Deshalb werden wir als FDP-Fraktion zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
