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Dr. Marcus Optendrenk

17.09.2026 Sitzungen 18/130

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wirtschaftliche Situation, in der sich Deutschland befindet, in der sich auch Nordrhein-Westfalen befindet, ist alles andere als komfortabel. Über die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben wir bereits gestern zum Haushalt diskutiert, und wir als Regierung haben Wege aufgezeigt, wie wir aus diesen Schwierigkeiten herauskommen wollen. Dazu gehört allerdings, dass wir nicht alle Ausgaben und auch nicht die fehlenden Einnahmen daraufhin überprüfen, was am besten geeignet ist, für Wachstum und Beschäftigung zu sorgen. Das Kernkriterium dessen, was wir im Bereich der Steuerpolitik in Zukunft aus meiner Sicht tun sollten, ist, uns darauf zu fokussieren, dass wir die wenigen Freiräume, die wir haben, die im Zweifel schon schuldenfinanziert sind, darauf ausrichten, auf einer anderen Basis ökonomisch auszukommen. Landtag Einer der entscheidenden Punkte, über die wir auch gestern diskutiert haben, ist: Wir wollen eine möglichst hohe Investitionsquote in Nordrhein-Westfalen realisieren, weil wir glauben, dass wir mit Investitionen in die Zukunft trotz der damit erforderlichen Kreditfinanzierung aus dem Sondervermögen des Bundes und aus dem Landeshaushalt am besten ein ökonomisch besseres Niveau hinbekommen, das dann über steigendes Wirtschaftswachstum auch zu steigenden Steuereinnahmen und damit zu mehr Beschäftigung und insgesamt zu mehr Wohlstand in Nordrhein-Westfalen führen kann. Deshalb müssen Wachstumsimpulse, die aus der Steuerpolitik kommen, danach abgetastet werden, ob sie entsprechende Wirkung zeigen. Völlig unstreitig allerdings ist, dass wir das, was verfassungsrechtlich erforderlich ist, was uns zum Ausgleich von Inflation, zum Beispiel bei der Grundsicherung, bei Kinderfreibeträgen und Ähnlichem, ins Stammbuch geschrieben worden ist, selbstverständlich in Steuergesetzen umsetzen müssen. Das ist verfassungsrechtlich geboten. Exakt das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung jetzt vor. Deshalb werden Nordrhein-Westfalen und viele andere Bundesländer im Bundesrat diesen Teilen der Regelung natürlich zustimmen. Dadurch erfolgt auch ein teilweiser Ausgleich der kalten Progression. Denn anders als das hier zum Teil suggeriert wird, setzt er sich aus mehreren Teilen zusammen. Wenn Sie sie vollständig ausgleichen wollen, haben Sie diese Teile – Herr Krückel hat es eben schon beschrieben –, und Sie haben weitere inflationsbedingte Elemente. Dafür gibt es sicherlich auch die Möglichkeit, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, ob man das in Zukunft klugerweise wieder tun soll, wenn man es nicht durch Verzicht auf Investitionen teurer bezahlt. Insofern kommt es auch auf einen politischen Entscheidungsprozess an, den Sie aber an dieser Stelle gerade nicht vornehmen wollten, Herr Kollege Witzel, nämlich: Was kann ich mir in der jetzigen Situation in der Abwägung der Ziele, die ich mit einem Einnahmeund einem Ausgabefaktor im Haushalt habe, leisten? Deshalb habe ich überhaupt nicht verstanden, wieso Sie die Hälfte Ihrer Redezeit eben mit Spritpreisen gefüllt haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Der Staat hat über die Mineralöl- steuer Mehreinnahmen erzielt! – Stefan Zimkeit [SPD]: Es gibt auch viel höhere Ausgaben! Aber das ist Ihnen ja egal! – Simon Rock [GRÜNE]: Nein, das sind ja Schulden!) Der Staat hat an ganz vielen Stellen, weil wir ein sehr schwaches Wirtschaftswachstum haben, eine sehr geringe Dynamik der Steuermehreinnahmen. Mein Ziel besteht darin, mit dieser Landesregierung Rahmenbedingungen zu schaffen, damit wir über wirt-17.09.2026 schaftliche Entwicklung deutlich bessere Steuereinnahmen bekommen. Wir haben gestern den Haushaltsentwurf 2027 diskutiert. Darin stehen 83 Milliarden Euro Steuereinnahmen in Relation zu 82 Milliarden Euro im Jahr 2026. Die Steigerung liegt deutlich unter der Inflationsrate, die wir erwarten. Das heißt, dass die Steuereinnahmen – so sehr Sie über Rekordsteuereinnahmen fabulieren – in Relation zur Inflation auch niedriger eingestuft sind als das, was an Inflationsausgleich bei den Ausgaben des Staates zu leisten ist. Wenn Sie Ihren anderen Hut aufsetzen, mit dem Sie an anderen Tagen auftreten, und mit der Frage kommen, ob wir den Beamtinnen und Beamten möglicherweise inflationsangemessen zusätzliche Alimentation zukommen lassen können, dann wissen Sie, dass allein die Ausgabeseite, die wir dadurch haben, die Steuermehreinnahmen mehr als ausgleicht. Strich drunter: Ich glaube, wir werden am besten damit beraten sein, das verfassungsrechtlich Notwendige zu tun. Das werden wir als Nordrhein-Westfalen auch im Bundesrat unterstützen. Denn damit schaffen wir uns Handlungsspielräume und erarbeiten uns Freiräume für die Maßnahmen, die für mehr Investitionen und mehr Wirtschaftswachstum sorgen. Das ist der richtige Maßstab, an dem wir uns dann auch festhalten lassen. Ich glaube, das ist sehr viel besser als kurzfristige Maßnahmen, die keinen Wachstumsimpuls auslösen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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