Bernd Krückel
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich feststellen, dass wir hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen wieder einmal über einen Sachverhalt diskutieren, der im Deutschen Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen oder bei der Steuergesetzgebung zu behandeln wäre. Herr Kollege Witzel, wenn Sie die Regierungskoalition von CDU und SPD als kleine Koalition bezeichnen, (Ralf Witzel [FDP]: 12 Stimmen Mehrheit bei 630 Sitzen!) dann gestatten Sie mir die Frage: Wo ist denn die FDP im Deutschen Bundestag? (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Amnesie!) Sie haben vom Wähler das Schicksal zugeordnet bekommen, und Ihre Steuerpolitik unter Christian Lindner hat es verursacht. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP] – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Völliges Versagen der FDP!) Die Arroganz, die da oft an den Tag gelegt worden ist, ist nun wirklich nicht zu ertragen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag Lassen Sie mich aber dennoch auf den Antrag der FDP eingehen. Die FDP fordert einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression (Ralf Witzel [FDP]: Ach!) und darüber hinaus einen gesetzlich festgeschriebenen Automatismus für künftige Veränderungen im Einkommensteuertarif bzw. im Einkommensteuergesetz. Das passt aber nicht in die aktuelle finanzpolitische Lage des Bundes, der Länder und der Kommunen, in der wir uns nun leider befinden. (Ralf Witzel [FDP]: Rekordeinnahmen – Re- kordschulden!) Nordrhein-Westfalen muss gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung der laufenden Legislaturperiode mit deutlich niedrigeren Steuereinnahmen auskommen. Gleichzeitig ist die wirtschaftliche Entwicklung schwach. Dabei bestehen strukturelle Belastungen wie hohe Energiekosten und der demokratische Wandel. Wenn wir uns schon mit einem Thema des Bundes beschäftigen, dann richte ich meinen Blick nach Berlin. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages auf 12.900 Euro bis 2028 werden alle Steuerpflichtigen entlastet. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll bereits 2027 von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Der Spitzensteuersatz von 42 % soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro greifen. Die genannten Maßnahmen fallen zweifellos in die Falle der kalten Progression. Ein Automatismus, der diese kalte Progression verhindert, ist derzeit aber finanziell nicht vertretbar. In der Schilderung der Ausgangslage in Ihrem Antrag stellt die FDP fest, dass die Entlastungen an anderer Stelle zu Mehrbelastungen führen. Ja, das stimmt und das ist auch beabsichtigt. Die Entlastungen – insbesondere für die Bezieher niedriger Einkommen – werden zum Beispiel durch die Anwendung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 % bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro und nicht erst ab 278.000 Euro finanziert. Darüber hinaus soll ein neuer Steuersatz von 47 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro eingeführt werden. Das wird kommuniziert. Die Bundesregierung geht damit offen um und es wird nicht durch die Hintertür verordnet. Wenn Entlastungen von Familien mit niedrigerem Einkommen durch eine vertretbare Mehrbelastung von höheren Einkommen finanziert werden, halte ich das in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Situation, in der wir uns befinden, für absolut vertretbar. Starke Schultern können mehr tragen als schwache. Abschließend halte ich für die CDU fest: Wir stehen für Entlastungen, wo sie notwendig sind und wo sie finanziert werden können. Wir stehen zugleich für solide Haushalte und die Handlungsfähigkeit des Staates. Gern würde die Bundesregierung mehr gegen 17.09.2026 die kalte Progression unternehmen, aber ich sage es noch einmal: Das ist aufgrund der finanziellen Situation leider nicht möglich. Ein Gesetz mit einem Automatismus zum Ausgleich der kalten Progression passt nicht in die angespannte Lage. Die CDU-Fraktion lehnt daher den Antrag der FDP-Fraktion ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
